Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-16713-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Altes Feuerwehrhaus Timmerlah soll Gemeinschaftshaus werden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0500 Sozialreferat
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Schubert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Südwest
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zur Kenntnis
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25.01.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage DS 21-16713 der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 222 vom 19.08.2021 wird wie folgt Stellung genommen:
Die Schaffung niedrigschwelliger Begegnungsorte in den Stadtteilen und Quartieren ist ausdrücklicher politischer Wille. So erarbeitet die Verwaltung aktuell unter Bezug auf das ISEK-Rahmenprojekt R.07 – Braunschweigs starke Mitten und den Ratsbeschluss zum Bedarfsplan Nachbarschaftszentren [DS 18-08424] ein Konzept zur perspektivischen Implementierung quartiersnaher Nachbarschaftszentren (NBZ). In diesem Prozess wurden Leitlinien für zukünftige Nachbarschaftszentren erarbeitet, die zeitnah dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen. Im Anschluss an eine partizipationsorientierte Bedarfsfeststellung in den Stadtbezirken wird das NBZ-Konzept inklusive Vorschlägen für zu priorisierende Einrichtungen fertiggestellt und den Gremien als umfassender Bedarfsplan Nachbarschaftszentren zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Zu Frage 1:
Aufgrund der aktuellen Coronalage werden die Gemeinschaftshäuser in der Stadt Braunschweig wenig genutzt. Auch eine temporäre Nutzung müsste in der Verwaltung vorbereitet und abgestimmt werden. Eine Umwandlung des ehemaligen Feuerwehrhauses in Timmerlah in ein Gemeinschaftshaus ist daher aktuell nicht vorgesehen.
Zu Frage 2:
Unter Beachtung der vorgegebenen Kriterien zum Bedarfsplan NBZ – Priorisierung von Stadtteilen mit besonderem Handlungsbedarf, bisher unversorgten Stadtteilen, günstigen Entwicklungspotenzialen bestehender Einrichtungen – und vorbehaltlich notwendiger Ratsbeschlüsse ist momentan keine Aussage zu etwaig notwendigen baulichen Anpassungen möglich.
Zu Frage 3:
Ob eine Nutzung des ehemaligen Feuerwehrhauses in Timmerlah im Sinne der zu entwickelnden Nachbarschaftszentren grundsätzlich in Frage kommt, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Erarbeitung des entsprechenden Bedarfsplans nicht abschließend mitgeteilt werden. Es bestehen daher aktuell keine Pläne zur Ergänzung.
