Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-15197-01
Grunddaten
- Betreff:
-
"Frankfurter Hüte" an der Hannoverschen Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Benscheidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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26.01.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.01.2021 wird wie folgt Stellung genommen:
Der sog. „Frankfurter Hut“ ist eine Bordsteinerhöhung mit einer Höhe von 15 cm, einer Breite von 12 cm und einer Länge von 75 cm. Die Erhöhung wird direkt auf dem vorhandenen Bordstein verankert.
Der "Frankfurter Hut" und ähnliche Sonderborde sind in der Höhe vergleichbar mit sogenannten Doppelborden oder Sonderborden.
In einigen Städten werden sie, zum Teil probeweise, eingesetzt, um das widerrechtliche Befahren oder Beparken von Geh- oder Radwegen zu verhindern.
„Frankfurter Hüte“ werden in der Regel auf Borden aufgebracht, die unmittelbar neben Kfz-Fahrstreifen liegen.
Ein Einsatz der Elemente zwischen Parkstreifen und angrenzendem Geh- oder Radweg ist nicht bekannt und scheidet aus nachfolgenden Gründen aus:
Die Erkennbarkeit ist aufgrund der geringen Höhe sehr eingeschränkt, wobei dieser Effekt bei zunehmender Verschmutzung noch verstärkt wird.
Die geringe Höhe führt auch dazu, dass der Einsatz neben einem Parkstreifen das Risiko birgt, dass Fahrzeugtüren bei der Öffnung beschädigt werden.
Die Elemente stellen, unabhängig von den am Markt verfügbaren Farben (natur, weiß, rot) eine Stolpergefahr für den Fußverkehr dar. Für Bereiche, an denen Fußgänger eine Fahrbahn queren können/dürfen, ist der „Frankfurter Hut“ daher gänzlich ungeeignet.
Da es sich um feste Einbauten handelt, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit zusätzlich ein Sicherheitsabstand zu Radwegen oder Radfahrstreifen erforderlich.
Durch die vorgenannten Gründe und die grundsätzlichen Sicherheitsbedenken plant die Verwaltung keinen Einsatz der „Frankfurter Hüte“ im Braunschweiger Stadtgebiet.
Daher wurde auch auf einen Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen/Kreisen verzichtet.
