Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-17735-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausstattung mit Defibrillatoren im Stadtgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beteiligt:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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27.01.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach einer früheren Auswertung wird in Braunschweig durch den Rettungsdienst die vorgegebene Eintreffzeit von 15 Minuten eingehalten, darüber hinaus werden Reanimationen in etwa 90 % der Fälle innerhalb von acht Minuten nach Alarmierung vom Rettungsdienst erreicht. In nur etwa 25% der Reanimationen durch den Rettungsdienst werden vor Eintreffen des Rettungsdienstes Basismaßnahmen der Wiederbelebung durchgeführt. Menschen in Braunschweig bekommen also bei Herz-Kreislaufstillstand überdurchschnittlich schnell einen Defibrillator (vom Rettungsdienst), aber die wichtigeren Basismaßnahmen der Wiederbelebung seltener. Deshalb wären Erste Hilfe Schulungen hilfreicher als die Anschaffung eines AED. Wichtigste Sofortmaßnahme ist das sofortige Absetzen eines Notrufes an die Leitstelle der Berufsfeuerwehr.
Dies vorausgeschickt nimmt die Verwaltung zur Anfrage der CDU-Fraktion (22-17735) wie folgt Stellung:
Zu Frage 1 und 2:
Eine Ausstattung von städt. Einrichtungen mit Defibrillatoren in Braunschweig ist nicht bekannt.
Zu Frage 3:
Eine gesetzliche Grundlage bzw. eine gesetzliche Pflicht zur Anschaffung von Defibrillatoren (AED) ist nicht gegeben. Falls Defibrillatoren vorgehalten werden, ist jedoch die gesetzliche Anforderung zur Schulung gemäß Medizinproduktegesetz (MPG) in Verbindung mit der Medizinprodukte-Betreiberverordnung einzuhalten. Das Vorhalten von Defibrillatoren setzt also die Schulung von betrieblichen Ersthelfern in wiederkehrendem Rhythmus voraus.
Diesem Aufwand steht nach fachlicher Analyse (Quelle Dt. Ärzteblatt) ein ausgesprochen geringer Bedarf gegenüber. So wurde der Landtag in Düsseldorf bereits 2003 mit AED ausgestattet und mehr als 50 Angestellte als Ersthelfer geschult. Dennoch kam es unter den mehr als 1 Mio. Besuchern nicht zu einem einzigen Einsatz. Erfahrungen in anderen Einrichtungen bestätigen diese Analyse.
Vor diesem Hintergrund wird von einer Anschaffung von Defibrillatoren abgesehen.
