Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-17494

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Die Zuschüsse der institutionell geförderten Einrichtungen im Sozial-, Jugend- Sport-, Kultur und Wissenschaftsbereich, deren Kostensteigerung nicht durch anderweitige Vereinbarungen geregelt sind, werden ab dem Haushaltsjahr 2022 gemäß der allgemeinen Kostenentwicklung im Personal- und Sachkostenbereich erhöht (dynamisiert), soweit es die aktuelle Haushaltslage zulässt.
  2. Die Projektförderungen mit einer langen Laufzeit oder ohne zeitliche Begrenzung werden der institutionellen Förderung gleichgesetzt und in die Dynamisierung einbezogen. Projektförderungen sind im Kultur- und Wissenschaftsbereich entsprechend der hier gültigen Richtlinie in der Regel auf die Dauer eines Haushaltsjahres begrenzt. Die Projektförderungen, die im Haushalt gesondert ausgewiesen sind, werden ebenfalls in die Dynamisierung einbezogen.
  3. Zudem werden die Zuwendungen für vorpflegerische Maßnahmen im Einzugsgebiet der Sozialstationen in die Dynamisierung aufgenommen, um dauerhaft die ursprünglich mit der Stadt Braunschweig vereinbarte Deckung von 80% der durchschnittlichen Personalkosten einer Sozialarbeiterstelle zu gewährleisten.
  4. Der Zuschuss für Personal- und Sachkosten der Nachbarschaftshilfen wird regelmäßig so erhöht, dass dieser eine Dynamisierung zulässt.
  5. Die Dynamisierung erfolgt, sofern ausschließlich Personalkosten gefördert werden, unter Zugrundelegung der durchschnittlichen prozentualen Tarifsteigerungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst im Bereich der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-VKA) für die Jahre  2016 2020 von
    2,42 %.

Die Dynamisierung erfolgt, sofern ausschließlich Sachkosten gefördert werden, unter Zugrundelegung der durchschnittlichen prozentualen Steigerung des Verbraucherpreisindex für die Jahre 2016 2020 von 1,14 %.

Die Dynamisierung bei Förderung von Personal- und Sachkosten erfolgt unter Zugrundelegung eines Mischwertes der durchschnittlichen prozentualen Tarifsteigerungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst im Bereich der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-VKA) für die Jahre 2016 2020 von 2,42 % und der durchschnittlichen prozentualen Steigerung des Verbraucherpreisindex für die Jahre 2016 2020 von 1,14 %.
Der Mischwert von 2,16 % setzt sich zusammen aus einem Anteil von 80 % Tarifsteigerung und 20 % Verbraucherpreisindex.

Die ermittelten Dynamisierungsbeträge werden auf volle 100 € aufgerundet.

Die Entwicklung der durchschnittlichen prozentualen Tarifsteigerungen und des durchschnittlichen Verbraucherpreisindex ist erstmalig zum Haushaltsjahr 2024 zu überprüfen und ggfs. anzupassen. Die Überprüfung soll zum Stichtag 31. März 2023 erfolgen. Weitere bis zur Haushaltslesung bekanntwerdende Tarifabschlüsse und Änderungen beim Verbraucherpreisindex bleiben unberücksichtigt.

  1. Der Rat der Stadt Braunschweig ist über das Ergebnis in Form einer Mitteilung zu unterrichten. Die Zuwendungsempfänger sind über die Entwicklung zu unterrichten.
  2. Die Dynamisierung erfolgt auch dann, wenn durch Beschluss des Rates eine Erhöhung der Zuschüsse aus anderen Sachgründen, wie z.B. eine Angebotsausweitung aufgrund erhöhter Nachfrage, erfolgt ist.
  3. Die Anhebung erfolgt auf Grundlage der zur Erstellung des Haushaltsentwurfs letztbekannten Ist-Zahlen bzw. Plan-Zahlen und Vorgabewerte.
  4. Es werden die Veröffentlichungen des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Niedersachsen zur tariflichen Steigerung im TVöD für die Dynamisierung der Zuwendungen zugrunde gelegt.
  5. Im Rahmen der Dynamisierung ist eine Vollfinanzierung auszuschließen. Die Zuwendungsempfänger haben Eigenmittel im angemessenen Umfang einzubringen.

 

  1. Die Beschlussvorlage und das Abstimmergebnis der Vorberatung im Ausschuss für  

            Soziales und Gesundheit wird dem Jugendhilfeausschuss, dem Ausschuss für Kultur

            und Wissenschaft und dem Sportausschuss zur Kenntnis übersandt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zum Jahr 2018 wurde das bisherige Verfahren zur Dynamisierung der Zuwendungen vom

Rat der Stadt Braunschweig beschlossen.
 

In der praktischen Anwendung bemängelt die Arbeitsgemeinschaft Braunschweiger

Wohlfahrtsverbände (AGW) das Verfahren dahingehend, dass die Berechnung und damit die

Erhöhung als unzureichend angesehen werden.

Abhängig vom Zeitpunkt der Tarifabschlüsse bleiben beim bisherigen Verfahren zur Berechnung der Dynamisierung Tariferhöhungen teilweise unberücksichtigt. So stand z. B. der Tarifabschluss 2021 zum Zeitpunkt der Planung noch nicht fest, so dass die letztbekannte Tarifsteigerung als Grundlage der Dynamisierung herangezogen wurde. Hier liegt rechnerisch eine Differenz von 0,34 % vor. Je nach Förderhöhe kann das bis zu einige hundert Euro Differenz bedeuten, für die betroffenen Zuwendungsempfänger ist diesbezüglich keine Planungssicherheit gegeben.

r 2022 steht bereits die nächste Tariferhöhung fest, so dass die Tariferhöhung 2021 erneut keine Berücksichtigung findet.
 

Um die sich rechnerisch ergebenen Abweichungen abzufedern und annähernd

Planungssicherheit zu bieten, wurde von FB 50 in Abstimmung mit den FB 41, 51 und 67 ein

verändertes Verfahren zur Dynamisierung erarbeitet.

 

Das vorgeschlagene Verfahren bietet den Zuwendungsempfängern eine verlässliche Grundlage, soweit nicht der Vorbehalt unter Ziffer 1 dieses Beschlusses greift.
 

Die Neuregelung sieht vor, die Durchschnittssätze im Rahmen der Dynamisierung für einen längeren Zeitraum festzulegen und wie folgt zu unterteilen:


1. ausschließlich Personalkosten

(Zugrundelegung der durchschnittlichen prozentualen Tarifsteigerungen des TVöD-VKA von

2016-2020 i. H. v. 2,42%)
 

2. ausschließlich Sachkosten

(Zugrundelegung der durchschnittlichen prozentualen Steigerung des Verbraucherpreisindex

r die Jahre 2016-2020 i. H. v. 1,4%)
 

3. Mischwert aus Personal- und Sachkosten

(Zugrundelegung eines Mischwertes der durchschnittlichen prozentualen Tarifsteigerung des

TVöD-VKA i. H. v. 2,42 % anteilig zu 80% und der durchschnittlichen prozentualen

Steigerung des Verbraucherpreisindex i. H. v. 1,14 % anteilig zu 20% jeweils für die Jahre

2016-2020 = 2,16%)

Hinsichtlich der Berechnung der Durchschnittssätze wird auf die Anlage 1 verwiesen.

 

Aus der nachstehenden Übersicht sind die Erhöhungsbeträge der Dynamisierung nach dem alten und neuen Verfahren dargestellt.

 

FB

Zuwendungen Ansatz 2021

Erhöhung auf Grund Vertrag

Dynamisierung altes Verfahren

Dynamisierung

neues Verfahren

50

5.551.070,00

26.700,00

80.500,00

98.000,00

 

51

2.901.145,00

0,00

51.800,00

63.100,00

67

1.646.700,00

0,00

29.640,60

36.718,00

41

2.222.980,00

0,00

40.013,64

47.459,60

Gesamt aufgerundet auf volle 100

12.321.900,00

26.700,00

202.000,00

245.300,00

 

Die erforderlichen Haushaltsansätze für die Dynamisierung nach dem nun vorgeschlagenen Verfahren sind im Haushaltsentwurf 2022 bzw. im Rahmen der Ansatzveränderungen bereits berücksichtigt.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise