Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-17505

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Teilnahmeentgelte für die geplanten Ferienfreizeiten des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie in den Oster-, Sommer- und Herbstferien 2022, in den Weihnachtsferien 2022/2023 sowie für die Familienfreizeit 2022 werden wie folgt festgesetzt:

 

Die Osterferienfreizeit im Schullandheim des Märkischen Kreises auf Norderney soll vom

9. April bis 16. April 2022 stattfinden:

 

  • 316,00 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
  • 356,00 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

 

Die Familienfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste soll vom 14. bis 21. Mai 2022 stattfinden:

 

  • 207,00 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig

 

  • Kinder unter 3 Jahren 39,00 €
  • Kinder von 3 bis 6 Jahren 123,00 €

 

  • 247,00 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

 

  • Kinder unter 3 Jahren 79,00 €
  • Kinder von 3 bis 6 Jahren 163,00 €

 

Die Sommerfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste soll vom 5. bis 21. August 2022 stattfinden:

 

  • 335,00 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
  • 505,00 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

 

 

Die Herbstfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß soll vom 15. bis 22. Oktober 2022 stattfinden:

 

  • 243,00 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
  • 283,00 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

 

Die Winterfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß soll vom 28. Dezember 2022 bis 4. Januar 2023 stattfinden:

 

  • 254,00 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
  • 294,00 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

 

Bei der Kalkulation der Entgelte für die Freizeiten von Ferien außerhalb Braunschweigs (FaBS) finden folgende Berechnungsdetails weiterhin Anwendung:

 

  • Die Gewährung eines Zuschusses von 5,00 € pro Person pro Tag für Teilnehmende aus Braunschweig sowie dem Betreuungspersonal für alle FaBS-Ferienfreizeiten (Oster-, Familien-, Sommer-, Herbst- und Winterfreizeit).

 

  • Dieser Zuschuss wird allen nicht städtischen Trägern der Jugendhilfe bei Ferienmaßnahmen gewährt. Analog wird er auch bei der Ermittlung der Teilnahmebeiträge für FaBS-Ferienfreizeiten weiterhin gewährt.

 

  • Für Teilnehmende aus Braunschweig wird für die Sommerfreizeit in Lenste weiterhin exklusiv eine zusätzliche FaBS-Unterstützung von 5,00 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer pro Tag gewährt, um für die Freizeit im Hinblick auf den besonders hohen Anteil von Kindern aus sozial benachteiligten Familien ein bezahlbares Niveau zu etablieren.

 

  • Die Ermäßigung für Inhaber des Braunschweig-Passes wird wie folgt weiterhin geregelt:

 

  • Für das erstgeborene Teilnehmerkind wird ein Preisnachlass pro Tag von 10,00 € vom vollen Teilnahmeentgelt gewährt.
  • Für das zweitgeborene Kind (1. Geschwisterkind) gilt ein Preisnachlass von 50 % des Teilnahmeentgeltes des erstgeborenen Teilnehmerkindes.
  • Alle weiteren Geschwisterkinder erhalten einen Nachlass von 100 % des Teilnahmeentgeltes.

 

  • Teilnehmende, welche außerhalb Braunschweigs wohnhaft sind oder in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht sind, bekommen weiterhin keine Zuschüsse/Ermäßigungen wie Geschwisterermäßigung oder die FaBS-Unterstützung.

 

  • Die Geschwisterermäßigung für die Ferienfreizeiten wird weiterhin wie folgt gehandhabt:

 

  • Für das erstgeborene Teilnehmerkind müssen 100 % des Teilnehmerentgeltes gezahlt werden.
  • Für das zweitgeborene Teilnehmerkind (1. Geschwisterkind) wird ein Preisnachlass von 50 % des Teilnahmeentgeltes gewährt.
  • Alle weiteren Geschwisterkinder erhalten einen Nachlass von 100 % des Teilnahmeentgeltes.

 

  • Um weiterhin Betreuungspersonal zu gewinnen und zu binden, ist eine Regelung für sogenannte „Betreuerkinder“ wichtig. Diese können jeweils von einem Betreuer bzw. einer Betreuerin kostenlos mitgenommen werden. Die Kosten werden aus dem Haushaltsansatz getragen. Für die Sommerferienfreizeit wird diese Möglichkeit für bis zu 10 Betreuerkinder und für die Oster-, Herbst- und Winterfreizeit jeweils für ein Betreuerkind weiterhin vorgehalten.

Die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Betreuungskräfte bleiben jeweils pro Tag bei 13,00 € für die Sommerferienfreizeit bzw. 8,50 € für die Oster-, Familien-, Herbst- und Winterfreizeit.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auch im Jahr 2022 ist beabsichtigt, von Seiten des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie während der Schulferien Ferienfreizeiten durchzuführen.

 

Die Osterfreizeit 2022 findet aufgrund der guten Nachfrage weiterhin auf der ostfriesischen Insel Norderney statt. Gesundes Klima und neue Freizeitperspektiven stehen im Vordergrund der Braunschweiger Nordsee-Freizeit.

 

Die Familienfreizeit 2022 findet im Mai in den Festgebäuden des Kinder- und Jugendzeltplatzes Lenste statt. 30 Personen (Familien mit noch nicht schulpflichtigen Kindern) können hier gemeinsam einen Kurzerholungsurlaub verbringen.

 

Die Sommerfreizeit I wird wie in jedem Jahr von der Sportjugend Braunschweig vom 22. Juli bis 5. August 2022 auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste durchgeführt.

 

Bei der Sommerfreizeit II der Stadt Braunschweig vom 5. bis 21. August 2022 werden erneut bis zu 300 Kinder die Möglichkeit nutzen, ihre Sommerferien 2022 bei Sport, Spiel und Spaß an der Ostsee zu verbringen. Hier bietet der städtische Kinder- und Jugendzeltplatz in Lenste den Kindern und Jugendlichen alle erdenklichen Möglichkeiten einer sinnvollen Freizeitgestaltung.

 

Die Herbstfreizeit 2022 sowie die Winterfreizeit 2022/2023 (mit je 43 Kindern) wird im Oktober bzw. Dezember/Januar im Schulland- und Jugendheim Haus Berlin in Braunlage/Hohe-geiß stattfinden.

 

Um die Kosten für Eltern auf einem angemessenen Niveau zu halten, bleibt weiterhin für das Jahr 2022 die Sommerfreizeit in Lenste auf 17 Tage gekürzt.

 

Einzelheiten zur Berechnung der Teilnahmeentgelte sind aus der Anlage ersichtlich.

 

Die Geschwisterermäßigung erweist sich immer wieder als vollen Erfolg. Kinderreiche Familien aus Braunschweig kommen so in den Genuss preiswerter Ferien für ihre Kinder. Die weiteren Ermäßigungsmöglichkeiten für Braunschweig-Pass-Besitzerinnen und -Besitzer erleichtern Kindern aus einkommensschwachen Familien ebenfalls die Teilnahme an diesen Ferienmaßnahmen.

 

Die entsprechenden Ausgaben und Einnahmen sind im Haushaltsplanentwurf 2022 unter dem PSP: 1.36.3620.01.05 veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Rechtswirksamkeit des Haushaltsplanes 2022 zur Verfügung.

 

Gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung für den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Braunschweig beschließt der Rat insbesondere über die Festlegung und Anpassung von Entgelten oder Gebühren für Leistungen der Jugendhilfe. Die Durchführung von Ferienfreizeiten gehört gemäß §§ 2 und 11 des Sozialgesetzbuches VIII zu den Leistungen der Jugendhilfe.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise