Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-17737

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Stadtamtfrau Steffi Hartmann wird gem. § 154 Abs. 2 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes - NKomVG - als Prüferin beim Rechnungsprüfungsamt abberufen.

 

Die Zustimmung der Aufsichtsbehörde ist zu beantragen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Stadtamtfrau Steffi Hartmann ist gemäß Beschluss des Rates vom 21. Mai 2019 zur Prüferin beim Rechnungsprüfungsamt berufen worden.

 

Mit Wirkung vom 29. November 2021 ist Frau Hartmann zunächst vorübergehend mit ihrem Einverständnis im städtischen Impfzentrum, Abteilung 50.4 Gesundheitsamt, eingesetzt worden, um dort den erneuten Aufbau der Organisationsstruktur für den Betrieb sicherzustellen. Zwischenzeitlich wurde der Einsatzauftrag seitens des Landes für das Impfzentrum bzw. die Mobilen Impfteams (MIT) bis Ende 2022 verlängert, auch soll und möchte Frau Hartmann weiterhin dort eingesetzt werden, um eine personelle Kontinuität in der Erledigung der Verwaltungsaufgaben und der dortigen Steuerungsunterstützung herzustellen. Zudem hat sie sich zu einem anderweitigen Einsatz innerhalb der Stadtverwaltung im Anschluss an ihre Tätigkeit im Impfzentrum ausdrücklich einverstanden erklärt.

 

Da Frau Hartmann somit keine Prüfaufgaben mehr wahrnimmt, ist sie gemäß § 154 Abs. 4 NKomVG von ihren Aufgaben als Prüferin beim Rechnungsprüfungsamt zu entbinden. Ihre bisherige Stelle wurde bereits zur Nachbesetzung ausgeschrieben.

 

Die Beschlussfassung über die Abberufung der Stadtamtfrau Steffi Hartmann als Prüferin beim Rechnungsprüfungsamt obliegt gemäß § 154 Abs. 2 NKomVG dem Rat der Stadt Braunschweig. Sie bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde.
 

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