Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-17564

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Den in der Vorlage aufgeführten außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 117 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gesamtfinanzrechnung des Pensionsfonds der Stadt Braunschweig

Zeile 30 Sonstige Investitionstätigkeit

Sachkonto 788550 Ausleihungen an Konzernunternehmen

_________________________________________________________________________

 

r die o. g. Finanzstelle werden außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 17.785.400,00 EUR beantragt.

 

Haushaltsansatz 2021        0,00 EUR

außerplanmäßig beantragt   17.785.400,00 EUR

(neu) zur Verfügung stehende Mittel  17.785.400,00 EUR

 

Gemäß § 1 Absatz 3 der Geschäftsordnung r das Sondervermögen „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ entscheidet der Leiter u. a. über konzerninterne Darlehensvergaben. Im Jahr 2021 wurden aus dem Sondervermögen insgesamt 17.785.352,08 EUR konzernintern an folgende Konzerngesellschaften ausgeliehen:

 

Gesellschaft

Darlehensbetrag

Laufzeit

Zinssatz

Stadt Braunschweig

Beteiligungs-Gesellschaft mbH

12.000.000,00 EUR

ab 31.03.2021 bis 31.03.2026

0,05 % p. a.

Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig

  5.000.000,00 EUR

ab 30.06.2021 bis 31.03.2022

0,02 % p. a.

Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig

     785.352,08 EUR

ab 29.12.2021 bis 30.12.2031

0,75 % p. a.

 

Aufgrund des bereits seit Jahren bestehenden Niedrigzinsniveaus lässt sich für den Pensionsfonds (unter Berücksichtigung der städtischen Anlagestrategie) am freien Kreditmarkt keine Rendite erzielen. Seit November 2021 wird von Seiten der Nord/LB-BLSK ein Verwahrentgelt für Guthaben oberhalb von 36 Mio. EUR erhoben. Der städtische Cashpool wird seit diesem Zeitpunkt mit Verwahrentgelten belastet, welche auf die Cashpool-Einheiten entsprechend der jeweiligen Einlagen umgelegt werden. Verwaltungsintern erfolgte eine Verständigung darüber, den Pensionsfonds derzeit nicht mit Verwahrentgelten zu belasten. Der auf den Pensionsfonds entfallende Anteil wird von der Kernverwaltung getragen. Der Verwaltungsausschuss wurde hierüber mit einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen (21-17411) entsprechend informiert.

 

Durch seine Teilnahme am städtischen Cashpool fungiert der Pensionsfonds als konzerninterner Darlehensgeber. Entsprechende Kreditvergaben zu marktüblichen Konditionen an städtische Beteiligungen, die unmittelbar bzw. mittelbar zu 100 % beherrscht werden, sind aufgrund einer Satzungsänderung seit dem Jahr 2015 zulässig. Die Ausleihungen erfolgten jeweils kurzfristig, unter Abwägung von Konzerninteressen, nach verwaltungsinterner Abstimmung und waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung noch nicht vorgesehen.

 

Beim Pensionsfonds der Stadt Braunschweig handelt es sich um ein Sondervermögen nach § 130 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), für welches gemäß § 130 Abs. 4 Satz 1 NKomVG ein besonderer Haushaltsplan aufgestellt wird. Nach § 130 Abs. 4 Satz 2 NKomVG sind in diesem Fall die Vorschriften des Achten Teils des NKomVG (Kommunalwirtschaft), Erster Abschnitt (§§ 110 bis 129 Haushaltswirtschaft), anzuwenden. Aufgrund der jeweils kurzfristigen Entscheidungen waren im Finanzhaushalt des Sondervermögens keine Auszahlungen veranschlagt. Hierdurch ist es zu den außerplanmäßigen Auszahlungen gekommen.

 

Eine Deckung im Haushaltsjahr 2021 ist durch die vorhandenen liquiden Mittel sichergestellt.
 

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