Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Haltestelle „Eichhahnweg“ wird in Fahrtrichtung stadteinwärts provisorisch und barrierefrei ausgebaut.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz hat der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben, da es sich bei der Erneuerung von Haltestellen um einen Beschluss über Planungen von Straßenbaumaßnahmen handelt, die über die Grenzen des Stadtbezirkes hinaus Wirkung entfalten.

 

Anlass

 

Die Verwaltung hat mit Drucksache DS 18-09709 die in den kommenden Jahren zum Umbau vorgesehenen Bushaltestellen mitgeteilt. Die Bushaltestelle „Eichhahnweg“ ist dabei zur Realisierung ab 2021 ff. vorgesehen. Der dringende Handlungsbedarf und die Unzufriedenheit der Fahrgäste wird auch durch die seit Jahren wiederkehrenden Anfragen des Stadtbezirksrates deutlich.

 

Die Bushaltestelle „Eichhahnweg“ befindet sich im Zentrum des Stadtteils Querum an der Kreuzung der Bevenroder Straße zum Eichhahnweg. Die stadteinwärts führende Haltestelle liegt vor der Kreuzung, unmittelbar vor dem Gebäude der alten Feuerwehr. Das Gebäude wird heute als Gemeinschaftshaus u. a. durch das Seniorenbüro der Stadt Braunschweig genutzt. Die ehemalige Gerätehalle wird von der Stadtjugendfeuerwehr Braunschweig als Lagerraum für Ausbildungsgeräte verwendet. Die alte Feuerwehr selbst ist denkmalgeschützt als Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (§ 3 Abs. 3 NDSchG).

 

Aktuell wird die Haltestelle durch die Buslinien 413, 433 und 464 angefahren. Die 246 Fahrgäste (davon 200 Einsteiger) steigen vom am Fahrbahnrand haltenden Bus direkt auf den zur Fahrbahn niveaugleichen Gehweg ein und aus. Im Bereich der Haltestelle befinden sich keine Bordsteine, keine Leiteinrichtungen und nur ein in die Jahre gekommener Wetterschutz.

 

 

Maßnahme

 

Der Bussteig wird als Fahrbahnrandhaltestelle mit einem Kasseler Bord von 18 cm Höhe, sowie mit taktilem Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfeld ausgestattet.

 

Die Einrichtung einer Haltestelle mit niederflurgerechtem Kasseler Bord am bestehenden Standort ist in beide Gehwegrichtungen räumlich begrenzt. Im Süden ist ein niveaugleicher Anschluss an die Fußngerfurt zur Ampelanlage erforderlich. Im Norden wird die Lagerhalle durch die Jugendfeuerwehr mit schwerem Gerät angefahren. Außerdem befindet sich im Sockelbereich eine nach außen öffnende historische Wartungs- bzw. Kellertür.

 

Aufgrund dieser beschriebenen Zwangspunkte ergibt sich für das Kasseler Bord abweichend vom sonst üblichen Ausbaustandard lediglich eine verkürzte Länge von 8,00 m mit 18 cm Bordansicht (siehe Anlage). Durch den Bau eines auf 8,00 m verkürzten niederflurgerechten Kasseler Bordes wird jedoch in jedem Fall eine Abdeckung der ersten und zweiten Fahrzeugtür gewährleistet. Auch bei dreitürigen Gelenkbussen ist die Fche für Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle stets an der zweiten r angeordnet.

 

Die Haltestelle wird im Zuge des Umbaus auch mit einem neuen Wetterschutz ausgestattet. Der bereits vorhandene Gehweg in diesem Abschnitt der Bevenroder Straße ist asphaltiert, so dass aus bautechnischen und gestalterischen Gründen der Bereich der Haltestelle ebenfalls in Asphaltbauweise ausgeführt wird.

 

Neben dem Wetterschutz werden 3 Fahrradanlehnbügel aufgestellt, so dass insgesamt die Ausstattung der Haltestelle den üblichen Ausbaustandards entspricht.

 

Die Bevenroder Straße ist eine hochbelastete Verkehrsader mit einer Verkehrsbelastung von 16.200 Fzg/24h. Der Schwerverkehrsanteil beläuft sich auf 4,2 %. Die Breite der zweistreifigen Fahrbahn beträgt im Bereich der stadteinwärtigen Haltestelle 7,00 m. Der Radverkehr wird prinzipiell auf der Fahrbahn geführt. Der Gehweg mit dem Zusatz „Radverkehr frei“ wird auf Grund der hohen Verkehrsdichte des motorisierten Individualverkehrs (MIV) von Radfahrerinnen und Radfahrern intensiv mitgenutzt.

 

Nach der „Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06) ist die Einrichtung einer Fahrbahnrandhaltestelle bis zu einer Verkehrsstärke von 750 Fahrzeugen pro Richtung in der Spitzenverkehrsstunde problemlos zulässig. Die Verkehrsbelastung an dieser Stelle liegt mit ca. 810 Fahrzeugen pro Richtung und Stunde nur leicht darüber.

 

Der Bus hält bereits im jetzigen Ausbauzustand am Fahrbahnrand und führt dabei zu einer geringen Behinderung des MIV. Der geplante barrierefreie Umbau der Haltestelle bringt keine weitere Verschlechterung des fließenden Verkehrs, allerdings ergibt sich r die Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV durch den dann barrierefreien Ein- und Ausstieg jedoch eine deutliche Verbesserung, welche über reduzierte Fahrgastwechselzeiten auch dem MIV zugutekommt.

 

Die Schaffung dieser Haltestelle erfolgt mit begrenztem Aufwand und nur provisorisch. Für die Bevenroder Straße gibt es grundsätzliche Planungsüberlegungen. Zudem laufen noch Planungen für die Anbindung Querums an das Stadtbahnnetz, bei denen auch noch Varianten in der Prüfung sind, die diesen Abschnitt der Bevenroder Straße befahren würden.

 

In dieser Situation schlägt die Verwaltung vor, jetzt ein Provisorium zu planen und dafür eine rderung zu beantragen.

 

Finanzierung

 

Informelle Gespräche mit den Förderstellen haben gezeigt, dass bei guter Begründung und mit Zustimmung des Behindertenbeirates Braunschweig e.V. eine gewisse Chance gesehen wird, das Provisorium fördern zu lassen. Es soll daher ein Förderantrag für 2023 gestellt werden. Wenn es zu einem Zuwendungsbescheid kommt (die Möglichkeit besteht, eine Sicherheit gibt es allerdings nicht) würden die LNVG zusammen mit dem Regionalverband 87,5% der förderfähigen Kosten übernehmen. Sollte innerhalb der Zweckbindungsfrist ein Rückbau erfolgen, müsste die Förderung zeitanteilig zurückgezahlt werden.

 

Die Kosten für den Umbau der Bushaltestelle werden auf ca. 45.000  geschätzt. Der Umbau der Bushaltestelle soll im Jahr 2023 realisiert werden.

 

Es ist vorgesehen, die Maßnahme aus dem Sammelprojekt „5S.660067 Bushaltestellen/ Umgestaltung“ zu finanzieren.


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise