Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 22-17787
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktive Promotion in der Innenstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Knurr, Sven-Markus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Beantwortung
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15.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Bürgerhaushalt 2014 wurde unter der Nr. 788 darauf hingewiesen, dass die Braunschweiger Innenstadt aufgrund teilweise aggressiver Ansprache seitens Promotern, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen um Abonnenten für ihren jeweiligen Verein werben, vor allem an publikumsreichen Tagen (etwa sonnabends) für Einwohner und Touristen gleichermaßen anstrengend zu begehen ist.
Die Antwort der Verwaltung lautete damals:
„Die Verwaltung wird die Sondernutzungserlaubnisse für Promotion mit dem Ziel überprüfen, Auflagen zu erteilen, die ein aktives und aggressives Ansprechen unterbinden.“
Geändert hat sich an dieser Situation leider nichts, das Ergebnis dieses Punktes ist bis heute als "offen" gekennzeichnet. Zuletzt in der Vorweihnachtszeit 2021 war es indes nur schwer möglich, an beliebten und belebten Orten wie zum Beispiel dem Kohlmarkt vorbeizuflanieren, ohne dass sich ein Promoter geradezu in den Weg stellt, so dass man ihm seine Aufmerksamkeit schenken muss. Für eine lebenswerte Innenstadt, wie Braunschweig sie in den kommenden Jahren verstärkt zu haben beabsichtigt, ist ein solches Auftreten sicherlich nicht sinnvoll.
Daher frage ich:
- Wurden und werden schon Auflagen erteilt, die ein aktives und aggressives Ansprechen unterbinden?
- Falls ja: Wie wird die Einhaltung dieser Auflagen überprüft? (Falls nein: Warum nicht?)
