Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 22-17951
Grunddaten
- Betreff:
-
Ideenportal - Peiner Straße in Völkenrode sicher überqueren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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09.03.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Kenntnis
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15.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Anlass:
Über die Ideenplattform im Beteiligungsportal "mitreden" wurde unten aufgeführte Idee für die Peiner Straße eingebracht (https://www.mitreden.braunschweig.de):
"Auf der gesamten Ortslänge Völkenrode gibt es nur 1 Ampel, diese zum Glück vor der Schule. Leider sehen diese manche Pendler (vornehmlich aus Peine) als Angebot, und fahren trotz Tempo 30 mit erhöhter Geschwindigkeit bei "tief orange". Generell ist zu sagen, dass das Tempo 30 hier für viele nicht relevant ist. Die Peiner Straße ist leider sehr stark befahren, auf Grund ihrer Breite auch gerne mit Geschwindigkeiten jenseits der 50 km/h! Ältere Mitmenschen sind teils nicht in der Lage, diese zu überqueren, sprinten ist hier erforderlich, der Weg zur Ampel nicht praktikabel. Das soziale Zusammenleben ist daher stark eingeschränkt. Hier sind, um die Lebensqualität zu erhalten/zu steigern dringend verkehrsberuhigende und sicherheitsrelevante Maßnahmen zu treffen. Seit einiger Zeit befährt die Firma Rüdebusch die Grube Bortfeld, von 6 Uhr morgens bis 19 Uhr abends donnern die LKW's (nicht nur Rüdebusch) im Minutentakt durch den Ort. Die Fahrer scheinen unter enormen Zeitdruck zu stehen, und verwechseln ihre roten LKW mir einem roten Formel 1 Wagen. Für LKW sollte im gesamten Ort eine Geschwindigkeitsreduzierung aus den genannten Gründen und aus Gründen des Lärm- und Umweltschutz eingeführt werden. Nicht nur Anwohner sind belastet, auch liegt die Schule direkt an der Hauptstraße."
Dieses Anliegen hat die erforderliche Mindestunterstützerzahl von 50 erreicht.
Verfahren zur Ideenplattform:
Das Verfahren zum Umgang mit Ideen aus der Ideenplattform ist in der Vorlage zur Einführung des Beteiligungs-Portals (DS-17-03606, beschlossen in der Fassung der Vorlage 17-03606-01) wie folgt beschrieben:
„Vorschläge, die diese Voraussetzung [Anmerkung: ausreichende Unterstützerzahl] erfüllen, werden durch die fachlich zuständigen Organisationseinheiten inhaltlich geprüft und einer Bewertung durch den zuständigen Stadtbezirksrat (bei bezirklichen Vorschlägen) oder den zuständigen Fachausschuss zugeführt. Bezirkliche Vorschläge können im Rahmen der Budget-Hoheit der Stadtbezirksräte umgesetzt werden. Auch bei anderen Vorschlägen könnte - nach einem positiven Votum des Fachausschusses - eine Umsetzung sofort erfolgen, wenn die Finanzierung aus vorhandenen Ansätzen möglich ist.
Falls notwendige Haushaltsmittel nicht vorhanden sind, ist eine abschließende Entscheidung innerhalb des nächsten Haushaltsplanaufstellungsverfahrens grundsätzlich erforderlich.“
Prüfung und Bewertung:
Das Straßennetz in Braunschweig sieht eine unterschiedliche Verkehrsbedeutung der Straßen vor. So ist auf Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Einfallstraßen dem Verkehrsfluss eine hohe Gewichtung zuzuweisen. Die Peiner Straße ist im Bereich Völkenrode eine Ortsdurchfahrt im Zuge einer Landesstraße. Aus diesem Grund muss hier von baulichen Maßnahmen, welche zum Ziel haben, den Verkehrsfluss zu beeinträchtigen, abgesehen werden.
Geschwindigkeitsreduzierung:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist vom Verordnungsgeber der Straßenverkehrsordnung (StVO) bundeseinheitlich für alle Kraftfahrzeuge auf 50 km/h festgelegt worden. Es steht somit nicht im freien Ermessen der Straßenverkehrsbehörde, eine andere Höchstgeschwindigkeit festzusetzen. Gleichwohl sind in der StVO sowohl Ausnahmen benannt, bei denen dies unter gewissen Voraussetzungen möglich oder dies bei besonderen Umständen wie zur Verhütung von außerordentlichen Schäden an der Straße, vor sogenannten sensiblen Einrichtungen (Kitas, Schule, Seniorenzentren), aus Lärmschutzgründen oder Gefahrenlagen geboten ist.
Darüber hinaus ist bei sensiblen Einrichtungen die streckenbezogene Anordnung auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung zu begrenzen. Die Anordnungen sind, soweit Öffnungszeiten festgelegt wurden, auf diese zu beschränken.
Der Straßenzustand bedingt keine weiteren Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Auf der Peiner Straße besteht aufgrund der Schule eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h mit der zeitlichen Einschränkung 7-17 Uhr. Diese wurde gemeinsam mit der Polizei geprüft und in westlicher Richtung bis zur Einmündung Rothemühlenweg sowie in östlicher Richtung bis zur Einmündung Ellernbruch angeordnet.
Ebenfalls liegt keine Gefahrenlage, die eine weitere Geschwindigkeitsbeschränkung begründet, auf der Peiner Straße nach Kenntnis der Polizei und der Verwaltung vor.
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der Peiner Straße käme aus Gründen des Lärmschutzes in Betracht, wenn es sich dort um Lärmschwerpunkte handelt.
Am 22.09.2020 wurde mit Drucksache 20-13992 das Ergebnis der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Braunschweig beschlossen. Ziel der Lärmaktionsplanung ist eine Verringerung der Lärmbelastung in Braunschweig; zur effektiven Lärmminderung ist in der Regel eine Prioritätensetzung hinsichtlich der Handlungsoptionen erforderlich.
Für die Ermittlung der Lärmschwerpunkte und die Priorisierung gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Die Verwaltung hat daher zwei Kriterien definiert:
1. Überschreitung der kurzfristigen Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung (LDEN = 65 dB(A), LNIGHT = 55 dB(A))
2. Betroffenheit von mehr als 40 Einwohnerinnen und Einwohner pro 100 m in den Bereichen mit Überschreitungen der kurzfristigen Auslösewerte (das Land Niedersachsen empfiehlt 100 Einwohner/100 m.)
Die Stadt Braunschweig hat dadurch insgesamt 76 Lärmschwerpunkte im Stadtgebiet identifiziert. Die Peiner Straße gehört nicht dazu. Folglich kommt dort eine Geschwindigkeitsbeschränkung auch aus Gründen des Lärmschutzes nicht in Betracht.
Geschwindigkeitskontrollen:
Um die vorgeschriebene Geschwindigkeit durchzusetzen, wird die Verwaltung an der bereits eingerichteten Messstelle im Bereich der Grundschule weiterhin turnusmäßig kontrollieren.
Geschwindigkeitsmesstafel:
Die Verwaltung wird den temporären Einsatz einer Geschwindigkeitsmesstafel zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer im Tempo 50-Bereich einplanen.
Daneben können Geschwindigkeitsmesstafeln in Stadtbezirken auch außerhalb des kommunalen Geschwindigkeitsüberwachungskonzepts beschafft und einmalig installiert werden. Die Finanzierung erfolgt durch den jeweiligen Stadtbezirksrat über einen einmaligen Betrag, der die Beschaffung und die einmalige Montage umfasst. Die Stromversorgung erfolgt netzautark über Solarzellen und einen Akku, der eine gewisse Dauer ohne Sonnenlicht abpuffern kann. Die Geschwindigkeitsmesstafeln werden nicht umgehängt und bei Defekt auch nicht ersetzt. Eine Datenaufzeichnung erfolgt nicht. Die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht sowie die abschließende Demontage und Entsorgung erfolgen aufgrund der vergleichsweise geringen zu erwartenden Kosten aus globalen Wartungs- bzw. Instandsetzungsmitteln des Fachbereichs Tiefbau und Verkehr.
Der Betrag pro Geschwindigkeitsmesstafel beläuft sich auf ca. 3.000 €. Der genaue Betrag wird sich jeweils erst im Zuge des Vergabeverfahrens ergeben. Im Sommer 2021 wurden erstmals Geschwindigkeitsmesstafeln nach diesen Maßgaben installiert. Aus diesem Grund liegen bisher keine längerfristigen Erfahrungen zur Verlässlichkeit des Betriebs und zur Dauerhaftigkeit dieser Lösung vor.
Erläuterung zur Drucksachenart "Mitteilung":
Die Entscheidung zu Geschwindigkeitsbeschränkungen trifft die Verwaltung im sogenannten übertragenen Wirkungskreis. Da hier kein politischer Beschluss möglich ist, wird das Ergebnis als Mitteilung vorgelegt.
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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74,4 kB
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