Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-17852

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Das Hochschulviertel wird als potentieller Standort für Ladeinfrastruktur im Zuge des laufenden Konzessionsvergabeverfahrens berücksichtigt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Anlass:

 

Über die Ideenplattform im Beteiligungsportal „mitreden“ wurde folgende Idee zur Ausstattung zweier Parkplätze mit E-Ladesäule eingebracht:

 

Leider geht der Ausbau der Ladesäulen nicht so schnell voran wie E Fahrzeuge gekauft werden. Außerdem können die meisten Mehrfamilienhäuser nicht selber mit einer Wall Box o. ä. ausgestattet werden, da keine Parkflächen zum Haus gehören. Ich schlage vor, zwei Parkflächen im alten Hochschulviertel mit einer E Ladesäule auszustatten. Welche Parkflächen das genau sein können, ist natürlich zu prüfen aber als Vorschlag nenne ich die Bammelsburgerstraße Ecke Wendenmaschstraße.“

 

Die Idee hat die erforderliche Mindestunterstützerzahl von 50 erreicht.

Die städtische Konzessionsausschreibung für Ladeinfrastruktur ist ein stadtweites Mobilitätsprojekt und fällt in die Zuständigkeit des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben.

 

Verfahren zur Ideenplattform:

 

Das Verfahren zum Umgang mit Ideen aus der Ideenplattform ist in der Vorlage zur Einführung des Beteiligungs-Portals (DS-17-03606, beschlossen in der Fassung der Vorlage 17-03606-01) wie folgt beschrieben:

 

Vorschläge, die diese Voraussetzung [Anmerkung: ausreichende Unterstützerzahl] erfüllen, werden durch die fachlich zuständigen Organisationseinheiten inhaltlich geprüft und einer Bewertung durch den zuständigen Stadtbezirksrat (bei bezirklichen Vorschlägen) oder den zuständigen Fachausschuss zugeführt. Bezirkliche Vorschläge können im Rahmen der Budget-Hoheit der Stadtbezirksräte umgesetzt werden. Auch bei anderen Vorschlägen nnte nach einem positiven Votum des Fachausschusses eine Umsetzung sofort erfolgen, wenn die Finanzierung aus vorhandenen Ansätzen möglich ist.

Falls notwendige Haushaltsmittel nicht vorhanden sind, ist eine abschließende Entscheidung innerhalb des nächsten Haushaltsplanaufstellungsverfahrens grundsätzlich erforderlich.“

 

Prüfung und Bewertung:

 

Allgemeine Einordnung

 

Die Verwaltung hat im Frühjahr 2021 ein Konzept in Auftrag gegeben, welches u. a. anhand der Faktoren Einwohnerdichte, (Elektro-) Kfz-Dichte pro Einwohner, Vorhandensein eigener Stellplätze und wichtiger Ziele wie Geschäfte oder Betriebe ohne eigene Stellplätze ermittelt hat, wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte perspektivisch bis zum Jahr 2030 im Stadtgebiet Braunschweig benötigt werden und wie diese sinnvoll auf die verschiedenen Stadt- und Ortsteile zu verteilen sind. Die Bedarfsermittlung wurde am 13.10.2021 im Planungs- und Umweltausschuss vorgestellt.

 

Auf dieser Grundlage soll einem privaten Betreiber öffentlicher Straßenraum zur Verfügung gestellt werden, damit dieser dort bedarfsgerecht und eigenwirtschaftlich Ladepunkte errichtet und betreibt. Zur Gewährleistung eines fairen und transparenten Wettbewerbs gilt es, diesen Betreiber im Rahmen einer Ausschreibung zu ermitteln, sodass anschließend ein Konzessionsvertrag geschlossen werden kann. Ausschreibung und Konzessionsvertrag werden - ebenso wie die Bedarfsermittlung - das gesamte Stadtgebiet betrachten. Das gesamtstädtische Konzessionsvergabeverfahren läuft aktuell.

 

Standortfindung und -auswahl:

 

Die konkrete Standortfindung und -auswahl wird durch den nftigen Betreiber in Abstimmung mit der Verwaltung erfolgen. Es ist zu erwarten, dass aus Betreibersicht insbesondere wirtschaftliche Gesichtspunkte wie eine hohe lokale Nachfrage und in der Folge eine hohe Auslastung sowie eine hohe Sichtbarkeit und technische Gesichtspunkte wie ausreichend freie Kapazitäten im Stromnetz maßgeblich sein werden. Zugleich wird die Verwaltung bei der Standortwahl auf eine gleichmäßige Verteilung über das Stadtgebiet und innerhalb der einzelnen Stadtteile sowie auf eine gute Erreichbarkeit und Zugänglichkeit achten.

 

Da die Verwaltung über private Flächen nicht verfügen kann, werden im Rahmen der oben beschriebenen Konzessionsausschreibung ausschließlich öffentliche Flächen betrachtet. Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur auf privaten Flächen obliegen den jeweiligen Flächeneigentümern.

 

Das Hochschulviertel wird im Zuge der Konzessionsausschreibung als potentieller Standort berücksichtigt.

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