Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-17808-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der Fraktion BIBS vom 22.01.2022 (DS 22-17808) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
 

Zu Frage 1:

 

Der Rückgang der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren besteht im Bereich der Kindertagespflege. Hier wurde eine Angleichung der Planung 2022 an die tatsächliche Betreuungssituation vorgenommen.

 

Im Zusammenhang mit dem Ratsbeschluss DS 18-08480 vom 12.06.2018 zu leistungsgerechter Bezahlung in der Kindertagespflege wurde stufenweise ein differenziertes System der Bezahlung von Tagespflegepersonen festgelegt. 2018 bestand die Annahme, dass dies zu einem Anstieg der Betreuungsplätze in der Kindertagespflege führen würde. Tatsächlich stagniert die Anzahl der Plätze. Teilweise ist dies durch die Corona-Pandemie begründet, teilweise liegt es an der Fluktuation aufgrund von Alter, Umzügen und Schwangerschaften.

 

Die Personalaufwendungen sind unabhängig von den Tagespflegeplätzen zu betrachten, da für diese Betreuungsform keine städtischen Personalkosten anfallen. Wie aus den Produktkennzahlen ersichtlich, ist im Bereich der Krippenplätze in Braunschweig ein Zuwachs der Ist-Zahlen von 2020 zu den Plan-Zahlen 2022 in Höhe von 207 Plätzen erfolgt. Bei den Personalaufwendungen im Produkt „Betreuung von Kindern unter 3 Jahren“ handelt es sich im Wesentlichen um Aufwendungen für Krippenbetreuungen in städtischen Kitas. Ein Rückgang bei den unmittelbar von der Stadtverwaltung betriebenen und vorgehaltenen Plätzen ist nicht zu verzeichnen. Somit besteht auch kein Zusammenhang zwischen dem Rückgang der Betreuungsplätze insgesamt und den reduziert veranschlagten Personalkosten. Diese wiederum erklären sich damit, dass es sich bei den dargestellten Zahlen im Teilhaushalt des Fachbereichs 51 um Ansatzzahlen, d. h. um prognostizierte Personalkosten und nicht um tatsächlich angefallene Ist-Personalkosten, handelt. Im Vergleich zu den tatsächlichen Ist-Personalkosten des Jahres 2020 haben sich die Ansatzveränderungen für das Jahr 2022 erhöht. Im Ergebnis waren somit die Personalkosten für diesen Bereich für 2021 überplant und eine tatsächliche Reduktion von 2021 zu 2022 wird nicht erwartet.

 

 

 

 

Zu Frage 2:

 

Der am 15.10.2021 veröffentlichte Haushaltsentwurf ist durch besondere Herausforderungen geprägt. Alle Planjahre weisen im Ergebnishaushalt Verluste auf. Die Überschussrücklagen schmelzen von 241,7 Mio. € im Jahr 2021 auf 62,9 Mio. € zum Ende des Jahres 2025 ab. Sie geraten nur deshalb nicht in den Negativbestand, weil Corona-bedingt Verluste in Pandemiejahren und den jeweiligen Folgejahren einem gesonderten Passivposten zuzuführen sind.

 

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) hat mit Schreiben vom 29.07.2021 im Rahmen der erforderlichen Genehmigungen bereits im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan 2021 u. a. mitgeteilt, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Braunschweig zwar noch angenommen werden kann, aber aufgrund der kontinuierlich negativen Ergebnisse in der mittelfristigen Betrachtung ernsthaft gefährdet erscheint.

 

Dennoch hat der Ausbau der Kinderbetreuung auch unter schwierigen Haushaltsbedingungen Priorität, weil die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein zentrales Thema ist. Daher hält die steigende Tendenz der Aufwendungen für Kinder, Jugend und Familien an (s. Kapitel 2.2.5 des Vorberichts zum Haushaltsentwurf 2022). Dies liegt insbesondere an deutlichen Mehraufwendungen bei der Kinderbetreuung, die auch im Haushaltsjahr 2022 und im Rahmen der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung in den Jahren 2023 bis 2025 im Haushaltsentwurf 2022 berücksichtigt wurden und auch für eine bessere Ausstattung der Betreuung von Kindern zur Verfügung stehen.

 

Zu Frage 3:

 

Die von der anfragenden BIBS-Fraktion in der Anlage übersendete Darstellung des Wesentliches Produktes „1.36.3650.03 - Betreuung von Schulkindern“ weist bei den Transferaufwendungen eine Erhöhung der Ansätze vom Haushaltsplan 2021 zum Haushaltsentwurf 2022 um rd. 350.000 € aus. Diese Finanzmittel dienen zur Umsetzung des Beschlusses des Rates zur „Fortsetzung des Ausbaus der Schulkindbetreuung“ vom 16.02.2021 (Ds.-Nr. 20-14846) mit dem Ziel, das Ausbauprogramm ab 2021 mit jährlich mindestens 100 zusätzlichen Plätzen im Bereich der Schulkindbetreuung in und an Schulen fortzuführen.

 

Zu den Ausbaukosten von Krippenplätzen und Plätzen in der Schulkindbetreuung gehören auch die Kosten der Baumaßnahmen, die im Teilhaushalt FB 20 abgebildet werden. Allein für die Einrichtung von Ganztagsbetrieben an Grundschulen und damit dem Ausbau der Schulkindbetreuung sind in der mittelfristigen Finanzplanung jährlich mehr als 10 Mio. € vorgesehen.

 


 

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