Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-17863

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit vielen Jahren wird in Deutschland über die Schaffung von neuem, idealerweise günstigem und damit bezahlbarem Wohnraum diskutiert. In unzähligen repräsentativen Umfragen liegt dieses Thema daher konsequenterweise auf einem vorderen Platz. Auch in Braunschweig wird über den richtigen Weg gestritten, wie der weitere Anstieg der Preise für Wohnraum – egal ob im Bereich der Vermietung oder im Bereich des Eigentums – gestoppt oder zumindest abgemildert werden kann. Selbstkritisch muss festgehalten werden, dass Rat und Verwaltung bisher kein Mittel gefunden haben, um die Preisspirale zu stoppen. Für die Mitglieder der CDU-Fraktion ist daher auch nicht der Auslastungsgrad einer städtischen Förderung der Indikator für Erfolg. Erst, wenn der weitere Anstieg gestoppt wurde, kann man davon sprechen. Zuletzt hat am 2. Februar die Berichterstattung der Braunschweiger Zeitung gezeigt, dass in den vergangenen zwei Jahren die Preise für Eigentumswohnungen, Reihenhäuser, Doppelhaushälften sowie freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser um knapp 20 % gestiegen sind. Ziel muss es aber sein – und mindestens die CDU-Fraktion verfolgt dieses –, dass die Polizistin und der Krankenpfleger, die täglich für unsere Sicherheit sorgen, sich auch zukünftig noch Wohnraum in Braunschweig leisten können.

Nun ist bisher nicht genau bekannt, welche Auswirkungen die Corona-Pandemie auf die weiteren Wanderungsbewegungen hat. War vor 2020 die Stadt noch besonders attraktiv, weil der Weg zur Arbeit dann besonders kurz war, so könnte durch vermehrtes Homeoffice die Notwendigkeit dafür entfallen. Und auch weitere Faktoren scheinen zu beeinflussen, dass die sogenannte Landflucht abnimmt – was neueste Erhebungen zeigen. Gleichwohl bleibt der Trend zu Ein-Personen-Haushalten ungebrochen. Denn obwohl es in den vergangenen Jahren starke Neubauaktivitäten gegeben hat, blieb die Entwicklung der Einwohnerzahlen doch deutlich hinter den vollmundigen Erwartungen der Verwaltungsspitze zurück.

Um die richtigen Schlüsse zu ziehen, müssen jedoch mindestens belastbare Daten - sowie Planungsgrundlagen existieren. Mit dem 2015 beschlossen Wohnraumversorgungskonzept (DS.-Nr. 17376/15) lag für die Jahre 2015 bis 2020 ein konkreter Ausbauplan vor. Zu dessen Einhaltung hat die CDU-Fraktion in der Vergangenheit regelmäßig Anfragen im damaligen Planungs- und Umweltausschuss gestellt (vgl. etwa DS.-Nrn. 16-02018 oder 19-11555). In der Nachfolge wurde Ende 2019 eine Wohnungsbedarfsprognose für Braunschweig (DS.-Nr. 19-11858) vorgestellt und in den Gremien diskutiert. Diese trifft, wie der Name schon sagt, Prognosen über den zukünftigen Bedarf, ohne konkrete Projekte zu benennen. Die Corona-Pandemie darf als so schwerwiegender Einschnitt bezeichnet werden, dass mindestens eine Nachjustierung angebracht sein könnte. Hierzu bedarf es aber, wie weiter oben schon geschrieben, der notwendigen Datenlage.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie viele Wohneinheiten wurden in den Jahren zwischen 2015 und 2021 insgesamt errichtet (aufgeschlüsselt nach EFH und WE in MFH)?

2. Für wie viele Wohneinheiten liegt momentan ein umsetzbarer Bebauungsplan vor und wie viele Wohneinheiten davon befinden sich bereits im Bau?

3. Mit welchen Beschlüssen zu Bebauungsplänen sollen bis 2030 wie viele Wohneinheiten konkret errichtet werden?

 

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