Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-17864

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Kommunale Dienstleistungen sollen nicht gewinnorientiert erbracht werden - ebenso ist aber auf dauerhafte Kostendeckung zu achten. Die Einrichtung neuer, bisher nicht nachgefragter Angebote mit dem Ansatz eines durchgängigen und schwerwiegenden Defizits ist mindestens kritisch.

 

Laut nun vorgelegtem Gutachten würde ein kommunales FVS mit gut 500 Leihrädern im Bestand eine Kostengröße von 550.000,-EUR auslösen, wobei die Gutachter anhand einer groben, nicht weiter belegten Schätzung jedoch nur von 200.000,-EUR Einnahmen ausgehen.

Es verbleibt ein strukturelles Defizit von 350.000,-EUR pro Jahr.

 

r einen Startbetrag von 600.000,-EUR sollen herkömmliche und elektrisch antriebsunterstützte Räder beschafft werden, aufgrund der gewünschten Hochwertigkeit der Fahrräder zu Stückkosten von 1.000,-EUR aufwärts; Abschreibungen, Wartung und Personaleinsatz würde in den Folgejahren den Großteil der jeweiligen Kosten ausmachen.

 

Hochwertige Fahrräder, die auch abseits von Leihstationen genutzt und abgestellt werden können, tragen durch Beschädigungen und Diebstahl ein höheres Schadensrisiko.

Mit welcher Abschreibungsquote (in % pro Jahr) rechnet die Verwaltung für den Fahrradbestand?

 

Im Gutachten werden einige Vergleiche mit anderen Städten vorgenommen, nicht jedoch mit anderen kommerziellen Anbietern; zwar wird das Beispiel Hamburg verwendet, aber nicht dabei erwähnt, dass in Hamburg, Lüneburg und Stuttgart jeweils kommunale Kooperationen mit der DB bestehen, die auch unter der Bezeichnung "call a bike" in vielen anderen Städten ein FVS etabliert, unter anderem in Braunschweig.

Das Gutachten betrachtet als ÖPNV-Ansprechpartner die BSVG, doch nicht die DB, verzeichnet aber deren Standorte in den Planskizzen, wobei der Bahnhof Gliesmarode für eine Anbindung des TU-Bereichs buchstäblich naheliegend wäre.

Die hier beispielhaft genannte DB, wie auch kommerzielle Anbieter, die bereits stadtweit im e-Scooter-Verleih aktiv sind, könnten bereits eigene Planungen und Erfahrungen im FVS-Bereich haben.

 

Wurden im bisherigen Planungsverfahren bzw. bei der Erstellung des Gutachtens die Informationen, Erfahrungen und eventuell schon bekannten Pläne anderer potentieller FVS-Anbieter einbezogen?

 

Unternehmerische Anbieter arbeiten im Normalfall mindestens kostendeckend, langfristig natürlich gewinnorientiert;

will die Verwaltung mit einem in Aussicht gestellten dauerhaften Defizit (zu begleichen aus Steuermitteln) in einem Ausschreibungsverfahren an kommerzielle Anbieter herantreten und sich anschließend nach erfolgter Vergabe als Wettbewerber in einem Markt bewegen, der z.B. von den zuvor Genannten ebenfalls bedient werden könnte?

 

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