Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-17831

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Verwaltungsausschuss

 

Anstelle von Ratsfrau Tatjana Jenzen wird Ratsfrau Silke Arning als Stellvertreterin im Verwaltungsausschuss bestimmt.

 

  1. Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung,

Ausschuss für Kultur und Wissenschaft,

Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben,

Sportausschuss

 

Anstelle von Ratsfrau Tatjana Jenzen wird Ratsfrau Silke Arning in den Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung, in den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft, in den Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben sowie in den Sportausschuss entsandt.

 

  1. Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung,

Ausschuss für Planung und Hochbau,

Ausschuss für Soziales und Gesundheit,

Ausschuss für Vielfalt und Integration,

Jugendhilfeausschuss,

Umwelt- und Grünflächenausschuss,

Wirtschaftsausschuss

 

Anstelle von Ratsfrau Tatjana Jenzen wird Ratsfrau Silke Arning als Stellvertreterin im Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung, im Ausschuss für Planung und Hochbau, im Ausschuss für Soziales und Gesundheit, im Ausschuss für Vielfalt und Integration, im Jugendhilfeausschuss, im Umwelt- und Grünflächenausschuss sowie im Wirtschaftsausschuss benannt.  

   
 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 71 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 16. November 2021 die Besetzung des Verwaltungsausschusses und der Ausschüsse durch Beschluss festgestellt.

 

Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Satz 1 NKomVG ist für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses jeweils eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestimmen; dies gilt auch für die Mitglieder nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG (Grundmandatare). Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten, kann sie nach § 75 Abs. 1 Satz 5 NKomVG eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter bestimmen. Dabei vertreten sich Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, gemäß § 75 Abs. 1 Satz 4 NKomVG untereinander. Nach § 75 Abs. 1 Satz 6 i.V.m. § 71 Abs. 9 Satz 3 NKomVG können Fraktionen und Gruppen Mitglieder des Verwaltungsausschusses, die sie benannt haben, durch andere Mitglieder ersetzen.

 

Gemäß § 51 der Geschäftsordnung (GO) sind für Ratsmitglieder in Ausschüssen mit Beschlussrechten nach § 6 der Hauptsatzung Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu bestimmen. Ist eine Fraktion oder Gruppe nur mit einem Mitglied im Ausschuss vertreten, kann sie eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter bestimmen (§ 76 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 75 Abs. 1 Sätze 3 bis 5 NKomVG und § 45 GO). Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander. Nach § 71 Abs. 9 Satz 3 NKomVG können Fraktionen und Gruppen Ausschussmitglieder, die sie benannt haben, durch andere Ausschussmitglieder ersetzen.

 

Die BIBS-Fraktion hat mit Schreiben vom 11. Januar 2022 im Zusammenhang mit dem Mandatsverzicht der Ratsfrau Tatjana Jenzen und der Nachfolgerin Ratsfrau Silke Arning mitgeteilt, dass anstelle von Ratsfrau Tatjana Jenzen Ratsfrau Silke Arning in den Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung, in den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft, in den Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben sowie in den Sportausschuss entsandt wird. Weiter hat die BIBS-Fraktion mitgeteilt, dass anstelle von Ratsfrau Tatjana Jenzen Ratsfrau Silke Arning als Stellvertreterin im Verwaltungsausschuss sowie im Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung, im Ausschuss für Planung und Hochbau, im Ausschuss für Soziales und Gesundheit, im Ausschuss für Vielfalt und Integration, im Jugendhilfeausschuss, im Umwelt- und Grünflächenausschuss sowie im Wirtschaftsausschuss benannt wird.

 

Die Umbesetzungen sowie die Änderungen in der Benennung der Stellvertretung im Verwaltungsausschuss und in den Ausschüssen werden durch diesen Beschluss festgestellt.

 


 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise