Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-17830

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG wird festgestellt, dass die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NKomVG für den Sitzverlust der Ratsfrau Tatjana Jenzen aufgrund ihrer schriftlichen Verzichtserklärung vom 28.12.2021 vorliegen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ratsfrau Tatjana Jenzen hat mit Schreiben vom 28.12.2021 erklärt, dass sie ihr Mandat als Ratsfrau im Rat der Stadt Braunschweig zum 31.12.2021 niederlegt.

 

Der Mandatsverzicht nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NKomVG ist jederzeit möglich.

 

Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG stellt der Rat zu Beginn der nächsten Sitzung fest, ob die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorliegen.
 

 

 

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