Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-17817
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau von Photovoltaikanlagen auf städtischen und privaten Dächern - Ausgestaltung einer Genossenschaft zur Förderung regenerativer Energien
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Dezernatsplanung, Recht und Stadtbezirke; 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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15.02.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1. Im Zuge der Gründung der Genossenschaft für die Projektierung und Umsetzung von Photovoltaikanlagen wird den in der Anlage 1 kenntlich gemachten Änderungen im Entwurf der Satzung (§ 28 Abs. 1 und § 30 Abs. 2) sowie der Ergänzung der Satzung um die Regelungen für einen Beirat (§42a) zugestimmt.
2. Mit dem Zeitpunkt der Gründung der Genossenschaft wird je ein noch zu benennender Vertreter
der SPD-Fraktion,
der CDU Fraktion und
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
für die Dauer der laufenden Wahlperiode des Rates (31. Oktober 2026) in den Beirat der Genossenschaft entsandt.
3. Der Vertreter der Stadt in der Generalversammlung der Genossenschaft wird gebeten, die in den Beirat entsandten Personen in der Gründungsversammlung bekannt zu geben und einen Vorschlag für die Wahl zum Aufsichtsrat zu machen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Sachverhalt
In seiner Sitzung am 21. Dezember 2021 hat der Rat auf Vorschlag der Verwaltung im Zusammenhang mit der Beschlussvorlage „Ausbau von Photovoltaikanlagen auf städtischen und privaten Dächern - Ausgestaltung einer Genossenschaft zur Förderung regenerativer Energien“ (Drs. 21-17389-02) entschieden, von einem Beschluss über die Wahlvorschläge der Fraktionen für den Aufsichtsrat der Genossenschaft zunächst abzusehen. Zur weiteren Abstimmung der konkreten Ausgestaltung der Gremienbesetzungen sollten weitere Gespräche geführt werden, die Verwaltung hatte einen konkreten Beschlussvorschlag für die nächste Sitzung des Rates zugesagt.
In der Folge sind die notwendigen Gespräche mit den anderen Gründungsmitgliedern und den vorgesehenen Mitgliedern des Aufsichtsrates geführt worden, an denen auch je eine Vertreterin / ein Vertreter der drei vorschlagsberechtigten Ratsfraktionen beteiligt waren. In den Gesprächen konnte ein Konsens zu den offenen Punkten erzielt werden.
Da ein personell zu großer Aufsichtsrat von den Mitgliedern gerade in der Gründungsphase als nicht effizient angesehen wird, haben sich die Beteiligten einvernehmlich darauf verständigt, dass der Aufsichtsrat mit acht Mitgliedern besetzt sein soll. Um dennoch verschiedenste Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und ggf. weiteren Interessengruppen die Möglichkeit der Mitwirkung in der Genossenschaft zu geben, wurde die Bildung eines Beirates als beratendes Gremium beschlossen. Diese Entscheidung wird auch von allen beteiligten Vertreterinnen und Vertretern der Ratsfraktionen mitgetragen (SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen).
Die für die Besetzung und das Verfahren des Beirates notwendigen Regelungen sollen in der Satzung der Genossenschaft (§ 42a) verankert werden. Die Einzelheiten zu den für einen Beirat üblichen Verfahrensbestimmungen können der Anlage 1 entnommen werden.
Einige Besonderheiten im Beirat weist hierbei die Stellung der städtischen Mitglieder auf. Der Stadt wird ein Entsenderecht für drei Personen eingeräumt, zudem kann der Vorsitzende des Beirates nur aus den städtischen Mitgliedern gewählt werden und soll Mitglied im Aufsichtsrat werden. Diese Regelungen sind vor dem Hintergrund der kommunalwirtschaftlichen Vorgaben im NKomVG zu sehen. Danach hat die Kommune bei der Gründung eines Unternehmens u.a. für einen angemessenen Einfluss im Aufsichtsrat zu sorgen und diesen in der Satzung abzusichern. Schon die Bedeutung und das Gewicht der Stadt im Rahmen der Gründung der Genossenschaft sind Anlass genug, dass die Stadt einen zweiten Sitz im Aufsichtsrat besetzen kann, um die o.g. Anforderungen zu erfüllen. Dies hätte über einen direkten Wahlvorschlag der Stadt erreicht werden können. Aber in den Gesprächen hat man sich für die Verknüpfung des Vorsitzes im Beirat und einer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat entschieden. Dies bedeutet eine klare Stärkung der Position des Beiratsvorsitzenden, macht aber eine ausdrückliche Erwähnung in § 28 Abs. 1 der Satzung notwendig.
Eine letzte Änderung im Entwurf der Satzung betrifft die Regelung zum Mehrheitsstimmrecht in § 30 Abs. 2 der Satzung. In der Fassung in Anlage 1 wurde insbesondere die Anzahl der notwendigen Anteilsscheine zur Erlangung von Mehrheitsstimmrechten angepasst. Um zwei Stimmen in der Generalversammlung zu bekommen, sind 100 Anteilsscheine notwendig (vormals 51). Um drei Stimmen zu erhalten 200 (vormals 101). Die Änderung dient der Sicherung eines angemessenen Verhältnisses der Mehrheitsstimmrechte. Die weitere formale Änderung in Satz 2 beruht auf einem Hinweis des Genossenschaftsverbandes.
Weitere begleitende Informationen zum Vorstand, zum Aufsichtsrat sowie zu den Gründungsmitgliedern sind der nicht-öffentlichen Anlage 2 zu entnehmen.
Die Verwaltung bittet um Zustimmung zu dem Vorschlag. Im Anschluss an die Entscheidung soll das notwendige kommunalaufsichtliche Anzeigeverfahren durchgeführt und die Gründung der Genossenschaft umgesetzt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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442,5 kB
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