Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-17817-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„1. Im Zuge der Gründung der Genossenschaft für die Projektierung und Umsetzung von

Photovoltaikanlagen wird den in der Anlage 1 kenntlich gemachten Änderungen im Entwurf

der Satzung (§ 28 Abs. 1 und § 30 Abs. 2) sowie der Ergänzung der Satzung um die

Regelungen für einen Beirat (§42a) zugestimmt.


2. Mit dem Zeitpunkt der Gründung der Genossenschaft wird je ein noch zu benennender

Vertreter

der SPD-Fraktion,

der CDU Fraktion und

der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


für die Dauer der laufenden Wahlperiode des Rates (31. Oktober 2026) in den Beirat der

Genossenschaft entsandt.


3. Der Vertreter der Stadt in der Generalversammlung der Genossenschaft wird gebeten, die

in den Beirat entsandten Personen in der Gründungsversammlung bekannt zu geben und

einen Vorschlag für die Wahl zum Aufsichtsrat zu machen.

4.  Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

      - der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig werden angewiesen,

 

     - der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die

       Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu
       veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Nibelungen-Wohnbau-GmbH

       Braunschweig

 

     folgenden Beschluss zu fassen:

 

     Der Beteiligung und dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen in Höhe von 50.000,00 €
     an der Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG wird zugestimmt.
     Die Geschäftsführung wird ermächtigt, hierzu alle notwendigen Beschlüsse zu fassen und   
     rechtsverbindlichen Erklärungen abzugeben.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Es wird Bezug genommen auf Anlage 2 der Ursprungsvorlage, in der erläutert wird, dass die

Nibelungen-Wohnbau GmbH ebenfalls Gründungsmitglied der Genossenschaft mit einer

Einlage von 50.000,00 € wird.

 

Die Geschäftsführung hat mitgeteilt, dass gemäß § 12 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages

die Gesellschafterversammlung über die Gründung von Unternehmen und den Erwerb von

Beteiligungen an Unternehmen zu entscheiden hat.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Nibelungen Wohnbau-GmbH sowie der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (die 49 % der stimmberechtigten Anteile an der Nibelungen-Wohnbau GmbH hält) herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich.

 

Der notwendige Anweisungsbeschluss steht im Zusammenhang mit den anderen Entscheidungen der Stadt zur Gründung der Genossenschaft. Daher ist die Beschlussfassung durch den Rat (Ziffer 4 des Beschlussvorschlages) vorgesehen.


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise