Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-17817-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau von Photovoltaikanlagen auf städtischen und privaten Dächern - Ausgestaltung einer Genossenschaft zur Förderung regenerativer Energien
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0300 Rechtsreferat; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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15.02.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1. Im Zuge der Gründung der Genossenschaft für die Projektierung und Umsetzung von
Photovoltaikanlagen wird den in der Anlage 1 kenntlich gemachten Änderungen im Entwurf
der Satzung (§ 28 Abs. 1 und § 30 Abs. 2) sowie der Ergänzung der Satzung um die
Regelungen für einen Beirat (§42a) zugestimmt.
2. Mit dem Zeitpunkt der Gründung der Genossenschaft wird je ein noch zu benennender
Vertreter
der SPD-Fraktion,
der CDU Fraktion und
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
für die Dauer der laufenden Wahlperiode des Rates (31. Oktober 2026) in den Beirat der
Genossenschaft entsandt.
3. Der Vertreter der Stadt in der Generalversammlung der Genossenschaft wird gebeten, die
in den Beirat entsandten Personen in der Gründungsversammlung bekannt zu geben und
einen Vorschlag für die Wahl zum Aufsichtsrat zu machen.
4. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
- der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig werden angewiesen,
- der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die
Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu
veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Nibelungen-Wohnbau-GmbH
Braunschweig
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Beteiligung und dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen in Höhe von 50.000,00 €
an der Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG wird zugestimmt.
Die Geschäftsführung wird ermächtigt, hierzu alle notwendigen Beschlüsse zu fassen und
rechtsverbindlichen Erklärungen abzugeben.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wird Bezug genommen auf Anlage 2 der Ursprungsvorlage, in der erläutert wird, dass die
Nibelungen-Wohnbau GmbH ebenfalls Gründungsmitglied der Genossenschaft mit einer
Einlage von 50.000,00 € wird.
Die Geschäftsführung hat mitgeteilt, dass gemäß § 12 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages
die Gesellschafterversammlung über die Gründung von Unternehmen und den Erwerb von
Beteiligungen an Unternehmen zu entscheiden hat.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Nibelungen Wohnbau-GmbH sowie der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (die 49 % der stimmberechtigten Anteile an der Nibelungen-Wohnbau GmbH hält) herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich.
Der notwendige Anweisungsbeschluss steht im Zusammenhang mit den anderen Entscheidungen der Stadt zur Gründung der Genossenschaft. Daher ist die Beschlussfassung durch den Rat (Ziffer 4 des Beschlussvorschlages) vorgesehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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409,9 kB
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