Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-17836
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbesetzung in Ausschüssen - Entsendung von Bürgermitgliedern in den Ausschuss für Vielfalt und Integration -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beteiligt:
- DEZERNAT I - Dezernat des Oberbürgermeisters; 01 Fachbereich Dezernatsplanung, Recht und Stadtbezirke; 0300 Rechtsreferat; DEZERNAT V - Sozial-, Schul-, Gesundheits- und Jugenddezernat; 0130 Referat Kommunikation
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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15.02.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 16. November 2021 die Besetzung der Ausschüsse durch Beschluss festgestellt.
Nach § 71 Abs. 7 NKomVG kann der Rat neben Ratsfrauen und Ratsherren auch andere Personen zu Mitgliedern seiner Ausschüsse berufen (Bürgermitglieder). Auch die Besetzung der Ausschüsse mit Bürgermitgliedern wird durch Beschluss festgestellt.
In Absprache zwischen Politik und Verwaltung wurde für die in den Ausschuss für Vielfalt und Integration zu entsendenden 11 Bürgermitglieder sowie deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter ein öffentliches Bewerbungsverfahren durchgeführt, welches erst im Dezember 2021 endete.
Interessierte Braunschweigerinnen und Braunschweiger konnten sich über ein Onlineverfahren bewerben oder eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten für die beratende Tätigkeit als Bürgermitglied im Ausschuss für Vielfalt und Integration vorschlagen. In besonderer Weise zur Bewerbung aufgerufen waren Menschen, die selbst eine Migrationsbiografie haben. Sie sollen ihre persönliche Erfahrung und Perspektive - ihren durch die spezifischen Lebenserfahrungen geprägten Blick auf Themen im Kontext von Migration, Integration und Vielfalt - in den Ausschuss einbringen.
Die Auswahl und Benennung der 11 Bürgermitglieder sowie deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter aus den eingegangenen Bewerbungen und Vorschlägen erfolgt durch die Fraktionen und Gruppen in entsprechender Anwendung des § 71 Abs. 2, 3, 5 und 10 i.V.m. Abs. 7 NKomVG. Danach verteilen sich die Benennungsrechte der Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Auf der Grundlage des Stärkeverhältnisses der Fraktionen und Gruppen im Rat ergibt sich für die Benennungsrechte der 11 Bürgermitglieder sowie deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter folgende Verteilung:
Fraktion/Gruppe Benennungsrecht
SPD 4
Bündnis 90/Die Grünen 3
CDU 3
Die FRAKTION. BS 1
Die Liste der eingegangenen Bewerbungen und vorgeschlagenen Personen für eine Tätigkeit als Bürgermitglied im Ausschuss für Vielfalt und Integration wurde den Fraktionen und Gruppen am 18. Januar 2022 übersandt. Daraufhin haben die Fraktionen und die Gruppe, denen ein Benennungsrecht zusteht, die aus der Anlage ersichtlichen Personen als Bürgermitglieder sowie deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter benannt.
Die Benennung der Bürgermitglieder sowie deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter auf Grundlage der Vorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates wird mit diesem Beschluss festgestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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108,9 kB
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