Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-17592-01
Grunddaten
- Betreff:
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Beachtung von Bergbau-Beeinflussungsbereichen im Norden Braunschweigs
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Verantwortlich:
- Schmidbauer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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zur Kenntnis
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01.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 06.01.2022 (22-17592) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1 und 2:
Wenn die Notwendigkeit einer Beteiligung einer Landesbehörde bei nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren innerhalb von Bebauungsplangeltungsbereichen besteht, weist diese Behörde bei der Bebauungsplanaufstellung im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange darauf hin. Im Bebauungsplan wird dies dann in den Hinweisen und textlichen Festsetzungen aufgenommen (Beispiel Bauverbotszonen entlang von Bundesfernstraßen).
Die am Gieselweg bzw. der Harxbütteler Straße ansässigen Betriebe befinden sich in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne WE 18 sowie TH 18. Das Planverfahren WE 18 wurde im Jahr 1968 unter Beteiligung des seinerzeit zuständigen Bergamtes Wolfenbüttel durchgeführt. Das Bergamt hatte keine Einwendungen gegen den Bebauungsplan erhoben. Eine Notwendigkeit einer Beteiligung in Baugenehmigungsverfahren wurde nicht geltend gemacht.
Das Planverfahren TH 18 wurde im Jahr 1978 unter Beteiligung des zu diesem Zeitpunkt zuständigen Bergamtes Goslar durchgeführt. Das Bergamt Goslar hatte in seiner Stellungnahme ebenfalls keine Bedenken gegen die Planung geäußert. Eine Notwendigkeit einer Beteiligung in Baugenehmigungsverfahren wurde ebenfalls nicht geltend gemacht.
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) besteht in der heutigen Form erst seit dem Jahr 2006 und wurde aus verschiedenen Behörden zusammengefasst.
Zu Frage 3:
In aktuellen Bebauungsplanaufstellungsverfahren wird das LBEG standardmäßig beteiligt. Im Bergbau-Beeinflussungsbereich „Feld Rühme“ betraf dies in den letzten Jahren den Bebauungsplan „Wenden-West, 1. BA“, WE 62, sowie den im Normenkontrollverfahren unterlegenen Bebauungsplan „Gieselweg/ Harxbütteler Straße“, TH 22. In beiden Planverfahren wurde vom LBEG eine Notwendigkeit einer Beteiligung in Baugenehmigungsverfahren ebenso nicht geltend gemacht. Insofern erfolgt hier keine weitere Einbindung des LBEG bei nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren.
gez.
