Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-17833-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erdgasversorgung in Braunschweig - was passiert im Notfall?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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zur Kenntnis
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03.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage der Gruppe Direkte Demokraten vom 28. Januar 2022 wurde der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (BS|Energy) bzw. der Braunschweiger Netz GmbH (BS|Netz) mit der Bitte um Stellungnahme übermittelt, welche hierzu wie folgt mitteilt:
Zu Frage 1:
Die Infrastruktur in Braunschweig ist darauf ausgelegt, die Versorgung der Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger aufrechtzuerhalten.
Dafür setzt sich die BS|Netz mit ihren rund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein.
Die Stadt Braunschweig wird über die vorgelagerten Fernleitungsnetzbetreiber Avacon und Gasunie mit Erdgas versorgt. Die Erdgas-Kapazitäten, die die BS|Netz mit diesen vorgelagerten Netzbetreibern vereinbart hat, sind zugesichert. Unserem Unternehmen liegen keine Informationen vor, dass Einschränkungen geplant sind.
Zu Frage 2:
Die Belieferung im Falle einer Engpasssituation bei der Versorgung mit Erdgas ist gesetzlich geregelt. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) legt eine Sicherstellung der Versorgung von sogenannten geschützten Kunden, zu denen beispielsweise Haushaltskunden zählen, fest.
