Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-17947

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

"1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB, der Gemeinden gemäß § 2 (2) BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen Nr. 6 und Nr. 7 zu behandeln.

  1. Der Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift Nahversorger Bevenrode/ Grasseler Straße“, BV 18, wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
  2. Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Beschlusskompetenz

 

Die Zuständigkeit des Rates für den Satzungsbeschluss ergibt sich aus § 58 (2) Nr. 2 NKomVG.

 

Aufstellungsbeschluss und Planungsziel

 

Auf Antrag der Ratisbona Projektentwicklung KG wurde am 10.09.2019 der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom Verwaltungsausschuss gefasst. Das Planungsziel ist die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in Bevenrode mit 800  Verkaufsfläche zuzüglich eines Backshops mit 22 m² Verkaufsfläche. Die Grundstücksfläche ist derzeit planungsrechtlich dem sogenannten Außenbereich zuzuordnen und wird als Ackerfläche genutzt. Zur Realisierung des Marktes ist die Schaffung von Planungsrecht auf Grundlage eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

Der vorgesehene Standort am Ortseingang von Bevenrode liegt verkehrsgünstig und ist dennoch aus allen Bereichen des Ortsteils fußufig zu erreichen. Diese repräsentative und ortsbildprägende Lage beinhaltet jedoch besondere Anforderungen an die architektonische, städtebauliche und grünordnerische Ausgestaltung. Da das Gelände ein natürliches Gefälle in Richtung Nordwesten zum Beberbach hin aufweist, der Eingangsbereich des Marktes sowie die Stellplatzanlage auf das Niveau der Grasseler Straße ausgerichtet sind, wird es erforderlich das Gelände aufzufüllen. Um die Aufschüttung landschaftsverträglich zu gestalten, wird die Böschung mit einem flachen Neigungswinkel angelegt und mit einer umfangreichen Grünstruktur, bestehend aus Bäumen, Sträuchern und Stauden entwickelt. Darüber hinaus sollen mind. 80 % der Dachfläche extensiv und die süstliche und nordöstliche Fassade mit Rankgewächsen begrünt werden. r den ruhenden Verkehr wird eine Stellplatzanlage mit 62 Stellplätzen ausgebaut. Die Stellplatzanlage wird durch Grüninseln und Grünstreifen mit großkronigen Einzelbäumen gegliedert. Eine Fahrradabstellanlage wird in unmittelbarer Nähe des Eingangsbereiches angelegt.

 

Der geplante Markt soll insbesondere der Nahversorgung der Einwohner Bevenrodes dienen. Daher ist es erforderlich, die Erschließung des Marktgeländes für Fußnger und Radfahrer zu ertüchtigen. Zum einen wird der vorhandene Fußweg auf der Nordseite der Grasseler Straße, der mit dem letzten Gebäude der Ortslage endet, bis zur Grundstückszufahrt auf das Marktgelände verlängert. Zum anderen wird eine Fußngerquerungshilfe in Form einer Mittelinsel östlich der Grundstückszufahrt angelegt, da die Grasseler Straße etwa mittig durch den Ort verläuft und somit auch viele Fußnger und Radfahrer aus dem Bereich südlich der Grasseler Straße erwartet werden.

 

Zusätzlich zu den im Bebauungsplan getroffenen Regelungen konnte der Vorhabenträger dazu bewegt werden, sich im Rahmen des Durchführungsvertrages dazu zu verpflichten, über die bisher gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen hinaus einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Tragkonstruktion des Gebäudes wird so bemessen, dass auf allen Dachflächen Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie errichtet werden können. Bei der Errichtung des Gebäudes werden mindestens 50 Prozent der Dachflächen mit Photovoltaikanlagen ausgestattet. Darüber hinaus verpflichtet sich der Vorhabenträger zugunsten der Elektromobilität eine Schnellladesäule mit zwei Ladevorrichtungen zu errichten.

 

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB, der Gemeinden gemäß § 2 (2) BauGB und sonstiger Stellen

 

Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 25.05.2021 bis 29.06.2021 durchgeführt. Aufgrund einer Nachbeteiligung der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als Untere Luftverkehrsbehörde erfolgte diese partiell vom 02.06.2021 bis 02.07.2021.

 

Die Stellungnahmen sind in der Anlage Nr. 6 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen.

 

Die Konflikte mit der Landwirtschaftskammer bezüglich der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen konnten ausgeräumt werden.

 

Der Ortsheimatpfleger hatte grundsätzliche Bedenken zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in Bevenrode geäert und befürchtet Leerstand, wenn der Markt nicht wirtschaftlich betrieben werden kann.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

 

Am 28.09.2021 wurde die öffentliche Auslegung vom Verwaltungsausschuss beschlossen und in der Zeit vom 18.11.2021 bis 20.12.2021 durchgeführt. hrend der Auslegung ist eine Stellungnahme des BUND eingegangen, sie ist in der Anlage Nr. 7 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen.

 

Im Wesentlichen wurden die gleichen Argumente vorgetragen, wie bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 6).

 

 

Planänderungen nach dem Auslegungsbeschluss

 

Gegenüber der Planfassung, für die der VA am 28.09.2021 die öffentliche Auslegung beschlossen hat, und mit der die Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wurden, haben sich im Rahmen der Ausführungsplanung des Vorhabenträgers geringfügige Änderungen bei den Ansichten ergeben:

 

Aufgrund der erhöhten Anforderungen an die Tragkonstruktion des Gebäudes im Hinblick auf Photovoltaikanlagen erhöht sich die Gesamtgebäudehöhe um ca. 0,5 m.

Eine notwendige Fluchttür des Verkaufsraumes wird von der Südwestfassadenseite auf die Nordostseite verlagert. Die Lage der Fensterreihen in der Nordostfassade wurde in der Achse weiter zusammen geschoben. In diesem Zusammenhang wurde die Anzahl und Lage der Rankgitter angepasst.

 

Zur Klarstellung der in der textliche Festsetzung AV1.5.1 geregelten Pflanz- und Pflegeverpflichtung wurde die textliche Festsetzung auf Anregung des BUND dahingehend geändert, dass die Mahd abzufahren ist, um den mit der Bepflanzung angestrebten Blütenreichtum auch langfristig zu sichern. Die Modifizierung ist farblich kenntlich gemacht (Anlage 4).

 

Die genannten Änderungen betreffen jeweils nicht die Grundzüge der Planung. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit sind von den Änderungen nicht betroffen. Damit ist weder eine erneute Behördenbeteiligung noch eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich.

 

 

Empfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt, die in den Anlagen Nr. 6 und Nr. 7 aufgeführten Stellungnahmen den Vorschlägen der Verwaltung entsprechend zu behandeln und den Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Nahversorger Bevenrode/ Grasseler Straße“, BV 18, unter Verwendung der modifizierten Ansichten als Satzung sowie die Begründung mit Umweltbericht zu beschließen.

 

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