Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-17912
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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03.03.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Zur Vorbereitung der Haushaltslesung des Rates am 29. März 2022 wird der Finanz- und Personalausschuss um folgende Beschlussempfehlung gebeten:
1. Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2022 nach dem derzeitigen Stand mit
a) dem Haushaltsplan 2022 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm
2021 - 2025
b) den Haushaltsplänen 2022 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogrammen 2021 - 2025 für
- die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement
- die Sonderrechnung Stadtentwässerung und
- die Sonderrechnung Abfallwirtschaft
c) dem Haushaltsplan 2022 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig" in der beigefügten gegenüber dem Haushaltsentwurf 2022 veränderten Fassung
wird beschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Beschlusspunkten eine andere Empfehlung ergibt.
2. Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 2).
3. Die finanzwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.1 und 5.1).
4. Die Ansatzveränderungen der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.2, 5.2 und 7).
5. Die haushaltsneutralen Umsetzungen und die Haushaltsvermerke der Verwaltung (Anlagen 5.3 und 5.4) sowie die Änderungen an Wesentlichen Produkten und Maßnahmen (Anlage 3) werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen.
6. Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen im in der Endausfertigung des Haushaltsplanes 2022 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
- Allgemeine Erläuterungen
Mit einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen vom 14. Oktober 2021 (Drucks.-Nr.: 21-17064) hat die Verwaltung den Entwurf des Haushaltsplans 2022 und des Investitionsprogramms ‑ IP ‑ 2021 - 2025 vorgelegt.
Die Anhörung der Stadtbezirksräte hat in der Zeit vom 17. bis 26. November 2021 stattgefunden.
Dem Rat sind mit mehreren Mitteilungen im Dezember 2021 und im Januar bzw. Februar 2022 die Anträge bzw. Änderungen von Anträgen der Ratsfraktionen und der Stadtbezirksräte vorgelegt worden.
Der Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2022/Investitionsprogramm 2021 - 2025 ist auf diesen Grundlagen in der Zeit vom 10. bis zum 28. Januar 2022 in den Fachausschüssen beraten worden. Der Jugendhilfeausschuss hat den Haushaltsplanentwurf 2022 sowie das Investitionsprogramm 2021 - 2025 insgesamt passieren lassen. Die übrigen Fachausschüsse haben der Beschlussempfehlung zugestimmt.
In der Anlage 1 ‑ Anfragen/Anregungen ‑ sind die gestellten Anfragen bzw. deren Beantwortung ‑ soweit diese bereits vorliegen ‑ enthalten.
In der Anlage 2 ‑ Finanzunwirksame Anträge ‑ sind die Ergebnisse der Fachausschussberatungen aufgeführt.
Die Anlage 3 enthält gegenüber dem Haushaltsentwurf notwendig gewordene Anpassungen an Teilhaushalten und Produktdarstellungen.
In den Anlagen 4.1 und 5.1 (Ergebnishaushalt bzw. Finanzhaushalt inkl. IP) sind die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte aufgeführt. Die Anlagen 4.2, 5.2 und 7 enthalten die Ansatzveränderungen der Verwaltung im Ergebnis- und im Finanzhaushalt. Aus diesen Listen sind auch die entsprechenden Abstimmungsergebnisse der Fachausschüsse ersichtlich.
In den Anlagen 5.3 und 5.4 sind die sich nach der Erstellung des Haushaltsplanentwurfs 2022 ergebenden neutralen Mittelumsetzungen bzw. neuen Haushaltsvermerke im Ergebnis- und im Finanzhaushalt aufgelistet.
Soweit zu finanzwirksamen Anträgen Stellungnahmen der Verwaltung verfasst wurden, sind sie in der Anlage 6 gebündelt enthalten.
2. Ab- bzw. Aufbau von Haushaltsresten
In den Haushaltsplanentwurf 2022 ist für die Jahre 2022 - 2025 folgender vorgesehene Aufbau (-) / Abbau (+) der Haushaltsreste aufgenommen worden:
in Mio. € | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Ergebniswirksam | - 8,0 | - 3,0 | - 4,2 | - 1,1 |
Investiv | - 0,1 | - 5,9 | - 6,5 | - 3,6 |
Inwieweit eine Aktualisierung des geplanten Haushaltsresteabbaus / -aufbaus noch zu erfolgen hat, wird zurzeit geprüft. Mögliche Veränderungen fließen ggf. in eine Ergänzung zu dieser Vorlage ein. Die Entwicklung der Haushaltsreste wird auch durch die Übertragung von Haushaltsresten von 2021 nach 2022 beeinflusst. Da hierzu die Arbeiten erst starten, können die daraus sich ergebenden Daten nicht Teil dieser Planung sein.
In den nachfolgenden Ausführungen ist bei den Darstellungen zum Ergebnis- und zum Finanzhaushalt der geplante Abbau / Aufbau der Haushaltsreste mit den vorstehenden Werten aus dem Haushaltsentwurf 2022 berücksichtigt.
Zu der Entwicklung der Haushaltsreste des Fachbereiches 20 hat sich folgende Planung ergeben:
Zum Jahresabschluss 2020 sind für den Fachbereich 20 Haushaltsreste von rd. 32,4 Mio. € in das Haushaltsjahr 2021 übertragen worden. Bis Ende 2025 ist geplant, diese Haushaltsreste bis auf einen Stand von rd. 4,8 Mio. € abzubauen. Der Haushaltsplanentwurf 2022 beinhaltet diese Planung.
Insgesamt ist ein Haushaltsresteaufbau bis Ende 2025 um 32,3 Mio. € enthalten. Darin ist für den Fachbereich 20 für das Jahr 2022 ein Haushaltsresteabbau um 1,3 Mio. € berücksichtigt. Für das Jahr 2021 wurde zum Zeitpunkt des Haushaltsplanentwurfs 2022 von einem Haushaltsresteabbau von rd. 25,3 Mio. € ausgegangen.
3. Haushaltsentwurf 2022 als Ausgangspunkt
Der im Oktober 2021 veröffentlichte Haushaltsentwurf 2022 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:
Ergebnishaushalt
in Mio. € | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Jahresergebnis | -70,4 | -67,4 | -57,2 | -60,2 |
Stand der Überschuss-rücklagen am Jahresende | 241,7 | 174,3 | 117,2 | 62,9 |
Gesonderter Passivposten gem. § 182 Abs. 4 NKomVG | -176,7 | -176,7 | -176,7 | -170,8 |
Finanzhaushalt
in Mio. € | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres | -0,8 | -29,5 | -51,0 | -74,8 |
4. Ergebnisse der Ausschussberatungen einschließlich Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte
Hinweis:
Bei den nachfolgenden Berechnungen sind die Ansatzveränderungen aus den nachfolgenden Teilen der Ziffer 4 berücksichtigt worden. Die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte, zu denen positive Beschlussvorschläge bzw. zu denen bisher noch keine Empfehlungen der Fachausschüsse vorliegen (mit Ausnahme des unter 4.3 genannten Antrages FWE 68 zur Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes), sind entsprechend der üblichen Verfahrensweise als Haushaltsbe- bzw. -entlastungen gewertet worden. Zu berücksichtigen ist weiter, dass die Fraktions- und Stadtbezirksratsanträge, die die gleichen Sachverhalte abbilden, mit der jeweils weitestgehenden Belastung eingerechnet wurden. Anträge, die die gleichen Sachverhalte wie Ansatzveränderungen der Verwaltung abbilden, sind nur einmal einberechnet worden. Nicht zu allen Anträgen sind die finanziellen Auswirkungen bekannt.
4.1 Ergebnishaushalt (ohne Investitionsmanagement ‑ IM ‑)
4.1.1 Ansatzveränderungen
Die Ansatzveränderungen der Verwaltung haben in allen Fachausschüssen Zustimmung erfahren oder wurden passieren lassen. Hervorzuheben wäre folgendes:
FB 50 - Landeszuschuss nach dem Ausführungsgesetz zum SBG II
Der Landeszuschuss nach dem Ausführungsgesetz zum SGB II wird ab 2022 stufenweise abgeschafft. Dieser betrug zuletzt landesweit insgesamt 142,8 Mio. €. Im Zuge der Abschaffung beträgt der Landeszuschuss im Jahr 2022 nur noch 100 Mio. € und 50 Mio. € im Jahr 2023. Ab 2024 entfällt er vollständig. Dieser durch die kommunalen Spitzenverbände heftig kritisierte Vorgang stellt einen drastischen Eingriff in die Finanzausstattung der Kommunen dar.
Für die Stadt Braunschweig bedeutet dies, dass der zuletzt 5,5 Mio. € jährlich ausmachende Landeszuschuss in 3 gleich großen Minderungsstufen reduziert wird und ab 2025 dauerhaft vollständig entfällt. Dies führt allein im mittelfristigen Planungszeitraum zu Mindererträgen von rund 15,9 Mio. €.
FB 50 / FB 51 - Kostenbeteiligung an den Aufwendungen der örtlichen Träger der Sozialhilfe
Weiterhin wird die Beteiligung des überörtlichen Trägers an den Aufwendungen der örtlichen Träger gem. § 22 Abs. 2 Satz 4 Nds. AG SGB IX/XII voraussichtlich von 69,7 % auf 33,3 % herabgesetzt, was im Teilhaushalt FB 50 zu Mindererträgen von 216.800 € p. a. führt.
Beim FB 51 wirkt sich dieselbe Quotenänderung mit fast 4,3 Mio. € jährlich wesentlich intensiver aus.
Hinsichtlich weiterer Ansatzveränderungen wird auf die Anlage 4.2 hingewiesen.
4.1.2 Fraktionsanträge
Sämtliche in den Fachausschüssen angenommenen Fraktionsanträge zum Ergebnishauhalt führen zu Ergebnisverschlechterungen. Sie zielen auf Leistungsausweitungen ab.
Hinsichtlich Einzelheiten wird auf die Anlage 4.1 hingewiesen.
4.2 Investitionsmanagement
4.2.1 Investitionsmanagement für 2022 – ergebniswirksam
4.2.1.1 Ansatzveränderungen für 2022
Das Investitionsmanagement beinhaltet auch Aufwandsmaßnahmen (z. B. Festwertbeschaffungen, Vorplanungen, Instandhaltungsmaßnahmen), die sich nicht nur auf den Finanzhaushalt, sondern auch auf den Ergebnishaushalt auswirken. Für das Haushaltsjahr 2022 ergibt sich aufgrund der Ansatzveränderungen der Verwaltung eine zusätzliche Ergebnisbelastung in Höhe von rd. 5,2 Mio. €.
Veränderungen durch: | Erträge | Aufwendungen | Saldo |
Ergebniswirksame Ansatzveränderungen im Investitionsmanagement |
+ 7.772.600 € |
+ 12.987.000 € |
+ 5.214.400 € |
Diese zusätzlichen Aufwendungen sind im Wesentlichen auf die Neuaufnahme des Projektes „Sanierung der Trinkwasserleitung Petzvalstraße 50 B“ als auch auf das Vorziehen einer Teilsanierungsrate für die BBS V Technikakademie zurückzuführen. Zusätzliche Aufwendungen haben sich auch durch die Einplanung von Haushaltsmitteln von jährlich 3 Mio. € für 2022 und 2023 für Klimaschutzmaßnahmen an städtischen Gebäuden ergeben. Diese sollen die in Zusammenhang mit dem Klimaschutz entstehenden Mehrkosten von bereits laufenden bzw. mittelfristig geplanten Hochbaumaßnahmen abdecken.
Die Veränderungen im Einzelnen ergeben sich aus der Anlage 5.2.1
4.2.1.2 Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte für 2022
Die bisherige Beschlusslage zu den Anträgen der Fraktionen und den Vorschlägen der Stadtbezirksräte führt nach dem gegenwärtigen Beratungsstand für 2022 saldiert zu folgenden Veränderungen gegenüber dem Entwurf des Ergebnishaushaltes 2022 ((Belastung (+) / Entlastung (-)).:
Veränderungen durch: | Erträge | Aufwendungen | Saldo |
Ergebniswirksame Anträge der Fraktionen im Investitionsmanagement |
0 € |
+ 646.600 € |
+ 646.600 € |
Ergebniswirksame Anträge der Stadtbezirksräte im Investitionsmanagement |
0 € |
0 € |
0 € |
Veränderungen gesamt |
0 €
|
+ 646.600 € |
+ 646.600 € |
Zu den Fachausschussberatungen lagen zu den gemeinsamen Anträgen FWI 102 (Ausbauplan Schulsozialarbeit) und 103 (Ausbau Schulkindbetreuung auf 80 %) der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN noch keine Kostenschätzungen vor. Die Kosten wurden nunmehr mit 22.500 € (2023 - 2025) für den Ausbau der Schulsozialarbeit sowie mit 175.000 € jährlich für den Ausbau der Schulkindbetreuung beziffert und sind Teil der Beratungsunterlage.
Im Ausschuss für Soziales und Gesundheit sind die gleichlautenden Anträge der Gruppe “DIE FRAKTION." (FWI 74) und der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (FWI 95) sowie BIBS (FWI 101) zur Einrichtung des Projektes „Rosenstraße 76“ alle angenommen worden. Die finanzielle Belastung wurde für diese Anträge nur einmalig gewertet. Hierzu wird auch auf die gleichlautenden Anträge für den Ergebnishaushalt hingewiesen.
Die Änderungsanträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte sind in der Anlage 5.1 zusammengestellt.
4.2.2 Investitionsmanagement für 2022 – investiv
4.2.2.1 Ansatzveränderungen für 2022
Die Ansatzveränderungen für Investitionstätigkeit wirken sich im Jahr 2022 im Einzelnen wie folgt aus ((Belastung (+) / Entlastung (-)):
Veränderungen durch: | Einzahlungen | Auszahlungen | Saldo |
Investive Ansatzveränderungen im Investitionsmanagement
|
+ 2.184.100 € |
- 31.119.300 € |
- 33.303.400 € |
Insgesamt ergeben sich durch die Ansatzveränderungen Entlastungen des Finanzhaushalts in Höhe von rd. 33,3 Mio. €.
Die ursprünglich für 2022 geplanten Investitionsauszahlungen für Ausleihungen an Städtische Gesellschaften im Rahmen der Experimentierklausel in Höhe von rd. 26,4 Mio. € werden zum größten Teil erst im Folgejahr benötigt. In gleicher Höhe entfallen die Einzahlungen aus Krediten (siehe hierzu auch Ziffer 6).
Zu der Entlastung hat auch die veränderte Verfahrensweise bei der Zuführung bzw. Entnahme „Pensionsfond“ beigetragen (siehe hierzu DS 21-17535). Ab dem Haushaltsjahr 2022 wird aufgrund der fehlenden Verzinsung des Pensionsfonds und stattdessen zu zahlender Verwahrentgelte vorerst ein Aussetzen von weiteren Zuführungen sowie eine jährliche Entnahme von 2,5 Mio. € vorgeschlagen (siehe auch Ziffer 9).
Die Verschiebung der Umgestaltung des Stadthallenumfeldes (Ref. 0617) sowie der Erstellung von Modulbauten für das Lessinggymnasium (2. BA) haben ebenfalls zu der Entlastung des Finanzhaushaltes beigetragen.
Im Übrigen wird auf die in der Anlage 5.2.1 aufgeführten Sachverhalte hingewiesen.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich durch die Ansatzveränderungen gegenüber dem Verwaltungsentwurf von bisher 177.328.400 € auf 178.473.400 €.
4.2.2.2 Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte
Die bisherige Beschlusslage zu von den Fraktionen gestellten Anträgen und zu den Vorschlägen der Stadtbezirksräte für die Investitionen führt in 2022 saldiert zu folgenden Veränderungen ((Belastung (+) / Entlastung (-)):
Veränderungen durch | Einzahlungen - € - | Auszahlungen - € - | Saldo - € - |
a) die Anträge der Fraktionen | -1.600.000 | + 150.000 | + 1.750.000 |
b) die Anträge der Stadtbezirksräte | 0 | + 450.000 | +450.000 |
Gesamtsummen | -1.600.000 | + 600.000 | +2.200.000 |
Die finanzielle Belastung aus der Investitionstätigkeit würde sich somit um rd. 2,2 Mio. € erhöhen.
Der Antrag Nr. FWI 71 der BIBS-Fraktion hat zum Inhalt, dass zukünftiger städtischer Grund nur in Erbpacht vergeben werden soll. Dies hat neben den zusätzlichen Erträgen im Ergebnishaushalt (Antrag Nr. FWE 38) auch Auswirkungen auf den Finanzhaushalt, da die Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken und Gebäuden mindestens zum Teil entfallen würden. Es wird hierzu auf die Stellungnahme der Verwaltung (siehe Anlage 6) verwiesen.
Der Sportausschuss hat über die Anträge des Stadtbezirksrates 321 „Errichtung eines Fitnessparcours im Stadtbezirk Lehndorf-Watenbüttel“ und „Umwandlung einer Brachfläche auf der Sportanlage Lamme zu einem wettkampfgerechten Kunstrasen-Kleinspielfeld“ nicht abgestimmt, sondern stattdessen ergänzende / andere Beschlüsse gefasst, die vorbereitende Tätigkeiten zu diesen Anträgen beinhalten.
Durch die einberechneten Fraktions- und Stadtbezirksratsanträge ergibt sich keine Veränderung in der Höhe der Verpflichtungsermächtigungen.
4.2.3 Investitionsprogramm ‑ IP‑ 2023 - 2025
4.2.3.1 Ansatzveränderungen
Das IP wird sich gegenüber dem Haushaltsplanentwurf aufgrund der Ansatzveränderungen in den Planungsjahren 2023 - 2025 um folgende Beträge verändern (Belastung (+) / Entlastung (-)). Zu den Veränderungen 2022 wird auf Ziffer 4.2.1.1 und 4.2.2.1 verwiesen:
| Planungsjahr | |||
| 2023 | 2024 | 2025 | |
| - € - | - € - | - € - | |
Ansatzveränderungen | + 28.008.000 | + 2.420.500 | - 444.600 | |
davon ergebniswirksam | + 4.959.100 | + 633.800 | + 287.100 | |
davon werterhöhend | + 23.048.900 | + 1.786.700 | - 731.700 | |
Für das Haushaltsjahr 2023 hat sich insbesondere belastend ergeben, dass für Klimaschutzmaßnahmen an städtischen Gebäuden weitere 3 Mio. € eingeplant wurden und dass die für 2022 geplanten Ausleihungen an Städtische Gesellschaften im Rahmen der Experimentierklausel nunmehr für 2023 vorgesehen sind.
Im Übrigen wird auf die in der Anlage 5.2.1 aufgeführten Sachverhalte hingewiesen.
4.2.3.2 Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte
Das IP würde sich gegenüber dem Verwaltungsentwurf unter Berücksichtigung der Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte in den Jahren 2023 - 2025 um folgende Beträge verändern (Belastung (+) / Entlastung (-)). Zu den Veränderungen 2022 s. 4.2.1.2 und 4.2.2.2.
| Planungsjahr | ||
| 2023 | 2024 | 2025 |
| - € - | - € - | - € - |
Veränderungen im Investitionsprogramm durch die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte | + 2.135.000 | + 2.135.000 | + 2.127.500 |
davon ergebniswirksam | + 535.000 | + 535.000 | + 527.500 |
davon werterhöhend | + 1.600.000 | + 1.600.000 | + 1.600.000 |
Die Änderungsanträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte sind in der Anlage 5.1 zusammengestellt.
Die haushaltsneutralen Umsetzungen des Investitionsmanagements sowie die Änderungen der Haushaltsvermerke sind in den Anlagen 5.3 und 5.4 zusammengestellt.
4.3 Finanzielle Gesamtauswirkungen nach den Fachausschussberatungen
Entsprechend den Festlegungen aus dem Hinweis unter Ziffer 4 sind in der nachfolgenden Tabelle neben den Ansatzveränderungen die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte berücksichtigt, die bereits ein positives Votum in einem Fachausschuss erhalten haben oder noch nicht beraten wurden, soweit die finanziellen Auswirkungen bekannt sind. Wie in den Vorjahren gilt dies nicht für den Antrag auf Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 470 %, zum Haushalt 2022 eingereicht durch die Gruppe DIE FRAKTION. BS (FWE 68). Ausschussempfehlungen zu diesem Antrag wurden bisher noch nicht abgegeben, sodass hierüber erst im FPDA am 03. März 2022 eine Abstimmung herbeigeführt wird.
in Mio. € | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Jahresergebnis | - 72,0 (- 70,4) | - -66,7 (- 67,4) | - 69,1 (- 57,2) | - 68,1 (- 60,2) |
Stand der Überschuss-rücklagen am Jahresende | + 241,7 + (241,7) | + 241,7 (+ 174,3) | + 172,6 (+ 117,2) | + 110,5 (+ 62,9) |
Gesonderter Passivposten gem. § 182 Abs. 4 NKomVG | - 178,3 (- 176,7) | - 245,0 (- 176,7) | - 245,0 (- 176,7) | - 239,1 (- 170,8) |
Finanzhaushalt
in Mio. € | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres | + 9,7 (- 0,8) | - 28,9 (- 29,5) | - 60,1 (- 51,0) | - 89,7 (- 74,8) |
Die Klammerzahlen zeigen den Stand zum Haushaltsentwurf 2022.
5. Weitere Ansatzveränderungen der Verwaltung zu den Haushaltsberatungen im FPDA
5.1 Ansatzveränderungen aus neueren Erkenntnissen
Nach der Bereitstellung der Zusammenfassungen der Ansatzveränderungen für die Beratungen in den Fachausschüssen haben sich folgende weitere Veränderungen ergeben.
5.1.1 Personal- und Versorgungsaufwendungen
Die Tarifeinigung mit einer Laufzeit vom 1. Oktober 2021 bis 30. September 2023 soll zeit- und inhaltsgleich auf die niedersächsischen Beamten und Versorgungsempfänger übertragen werden. So werden vorbehaltlich einer gesetzlichen Regelung ab dem 1. Dezember 2022 die Bezüge der Beamten - mit Ausnahme der Bezüge der Anwärter - und die Versorgungen um 2,8% gesteigert. Für das Jahr 2022 ist zudem eine einmalige Sonderzahlung für Beamte in Höhe von 1.300 € und für Anwärter in Höhe von 650 € vorgesehen; Versorgungsempfänger erhalten keine einmalige Sonderzahlung. Dies führt saldiert zu Mehrbelastungen des Ergebnishaushalts im Gesamtumfang von rund 8,9 Mio. € im Zeitraum 2022 - 2025, wobei der Teilbetrag der hierin enthaltenen Rückstellungen von insgesamt rund 4,3 Mio. € keine Auswirkungen auf die Liquidität hat.
5.1.2 Gewerbesteuer einschließlich Gewerbesteuerumlage
Bei der Entwicklung der Gewerbesteuer ist im Jahr 2022 insbesondere bei den Vorauszahlungen eine positive Entwicklung zu verzeichnen, die die bisherigen Annahmen deutlich übertrifft. Untermauert durch die im Rahmen der letzten Steuerschätzung prognostizierten spürbaren Steigerungen bei der Gewerbesteuer im mittelfristigen Planungszeitraum kann die Gewerbesteuer um 15,0 Mio. € in allen Planjahren erhöht werden. Parallel hierzu ergibt sich eine Aufwandserhöhung bei der an das Land Niedersachsen abzuführenden Gewerbesteuerumlage von 1,1 bzw. 1,2 Mio. € p. a. im Planungszeitraum.
5.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Weiterhin kann der Nachzahlungsbetrag in Höhe von rund 3,9 Mio. € beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer aus der Schlussrechnung 2021 aufgrund des geltenden Realisationsprinzips nach dem Handelsgesetzbuch ergebnisverbessernd im Planjahr 2022 berücksichtigt werden.
5.1.4 Kommunaler Finanzausgleich
Nach Veröffentlichung der vorläufigen Berechnungsgrundlagen mit den Ergebnistabellen für den Finanzausgleich ergaben sich Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen und bei den Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises.
Im Jahr 2020 hat das Land den Kommunen Unterstützungsleistungen zum Ausgleich der corona-bedingten Ertragsausfälle gewährt, die zu einem großen Teil zurückgezahlt werden sollten, sobald der Finanzausgleich ab 2024 den ursprünglichen Ansatz im Jahr 2020 wieder überschreiten würde. Wegen der aktuell günstigen Steuerertragsentwicklung erfolgt die Rückführung bereits in den Jahren 2022 und 2023.
Dagegen mindern die unter Ziffer 5.1.2 beschriebenen Mehrerträge bei der Gewerbesteuer die bisher berücksichtigten Schlüsselzuweisungen. Durch die erwartete positive Gewerbesteuerentwicklung steigt die Steuerkraft Braunschweigs und wirkt sich entsprechend der Systematik des kommunalen Finanzausgleichs ab dem Jahr 2023 mindernd auf die Schlüsselzuweisungen aus.
Saldiert werden positive Änderungen erwartet von rund 19,9 Mio. € im Jahr 2022, 8,0 Mio. € im Jahr 2023, 7,0 Mio. € im Jahr 2024 sowie 10,0 Mio. € im Jahr 2025.
5.1.5 Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“ – Mittelbereitstellung ab 2023 ff.
Zum Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“ (Gesamtprojektvolumen: 10,92 Mio. € - Eigenanteil von 6,72 Mio. €) hingegen ist erst für die Jahre 2023 ff. eine Veranschlagung von Projektmitteln erforderlich. In der Ratssitzung am 29. März 2022 soll zunächst das Strategische Rahmenkonzept zur Innenstadtstrategie als Voraussetzung für den bis zum 21. April 2022 einzureichenden Budgetreservierungs-Antrag beschlossen werden. Eine Entscheidung über die Programmaufnahme ist für Juli 2022 vorgesehen. Im Anschluss daran erfolgt die Vorlage aller Einzelvorhaben bei der NBank zur Klärung der Förderfähigkeit. Falls sich bereits im Laufe des Haushaltsjahres 2022 ein Mittelbedarf ergeben sollte, würde eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung geprüft werden.
5.1.6 Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2021 – Auswirkungen auf die Überschussrücklagen bzw. den gesonderten Passivposten gem. § 182 NKomVG
Für das Jahr 2021 wird nach vorläufigen Feststellungen ein mögliches Ergebnis von +0,2 Mio. € prognostiziert. Dieses wurde für die weiteren Planungen zugrunde gelegt und es ersetzt den bisher erwarteten Fehlbetrag (-118,9 Mio. €). Dies hat Auswirkungen auf die Überschussrücklagen und den gesonderten Passivposten nach § 182 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 NKomVG. Dieser ist aufgrund des positiven Jahresergebnisses, wie schon für 2020, auch für 2021 nicht zu bilden. Allerdings ist die Bildung des gesonderten Passivpostens für die Jahre 2022 und 2023 planerisch in Höhe der weiterhin erwarteten Jahresfehlbeträge vorzusehen. Auswirkungen auf die Überschussrücklagen ergeben sich somit erst wieder mit den Planjahren 2024 und 2025. Die sich aus dem prognostizierten Ergebnis zum Ende des Jahres 2021 ergebenden Rücklagen in Höhe von voraussichtlich 241,9 Mio. € werden aufgrund der geplanten negativen Jahresergebnisse dieser Jahre voraussichtlich um 122,9 Mio. € (unter Berücksichtigung der Beträge aus Ziffer 5.3.2) abschmelzen.
5.2. Finanzhaushalt / Anpassung der Kreditaufnahmen im Jahr 2022
Das sich auch aus den unter Ziff. 5.1.6 genannten Gründen verbesserte Finanzhaushaltsergebnis im vorläufigen Jahresabschluss 2021 hat eine gegenüber dem Haushaltsentwurf 2022 deutlich verbesserte Liquiditätssituation zur Folge. Dies macht für das Planjahr 2022 eine Absenkung der geplanten Kreditaufnahmen im Haushaltsplanentwurf 2022 von 187,1 Mio. € auf 147,0 Mio. € möglich. Am Ende des mittelfristigen Planungszeitraums verbliebe danach noch immer ein leicht positiver Liquiditätsbestand von rd. 14,7 Mio. €.
5.3 Gesamtergebnisse der Ansatzveränderungen, die nach den Fachausschussberatungen vorgeschlagen werden
5.3.1 Mit Ansatzveränderungen der Verwaltung
Ergebnishaushalt
in Mio. € | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Jahresergebnis | - 52,2 (- 70,4) | - 56,7 (- 67,4) | - 58,8 (-57,2) | - 57,4 (- 60,2) |
Stand der Überschuss-rücklage am Jahresende | + 241,9 (+ 241,7) | + 241,9 (+ 174,3) | + 183,1 (+ 117,2) | + 131,6 (+ 62,9) |
Gesonderter Passivposten gem. § 182 Abs. 4 NKomVG | - 52,2 (- 176,7) | - 108,9 (- 186,7) | - 108,9 (- 176,7) | - 103,0 (- 170,8) |
Finanzhaushalt
in Mio. € | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres | +78,5 (- 0,8) | +51,4 (- 29,5) | +32,1 (- 51,0) | +14,7 (- 74,8) |
Die Klammerzahlen zeigen den Stand zum Haushaltsentwurf 2022.
Im Rahmen der Genehmigung des Haushalts 2021 hat die Kommunalaufsicht verschiedene kritische Anmerkungen gemacht. Neben dem Ziel des Haushaltsausgleichs wurde u. a. auch auf die Notwendigkeit hingewiesen, den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit so hoch zu gestalten, dass daraus mindestens die ordentlichen Tilgungen der aufgenommenen Kredite getragen werden können.
Die vorstehend beschriebenen Veränderungen wirken sich auf den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit wie folgt aus:
in Mio. € | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Stand Haushaltsentwurf | - 21,7 | - 15,5 | - 5,1 | - 2,6 |
Stand nach Ansatzveränderungen | + 1,3 | - 17,3 | - 3,8 | + 0,4 |
Diese Beträge unterschreiten zwar noch immer die ordentlichen Tilgungen. Es lässt sich aber eine deutliche Tendenz zur Verbesserung dokumentieren.
Um die gesetzlich vorgeschriebene dauernde Leistungsfähigkeit (§ 23 KomHKVO) nachhaltig zukünftig sicherzustellen, muss ein Zustand angestrebt und erreicht werden, bei dem die Tilgungen für Kredite in der Summe vollständig aus dem laufenden Geschäft, mithin aus dem Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit, möglich sind. Hierzu soll eine realistischere Haushaltsplanung (u. a. Reduzierung der Soll-/Ist-Differenz) vorgenommen werden. Darüber hinaus ist eine strukturelle Verbesserung des Haushalts anzustreben, soweit diese zur weiteren Haushaltsverbesserung erforderlich ist. Auf diese Zielsetzung ist beginnend mit der Haushaltsplanung 2023/2024 hinzuarbeiten.
Ergänzend wird auf weitere Ansatzveränderungen im Zusammenhang mit der sog. Experimentierklausel zur Kreditaufnahme und Ausleihe an städt. Gesellschaften hingewiesen, die in den vorstehenden Zahlen bereits enthalten sind (Anlage 5.2.3).
5.3.2 Mit Fraktionsanträgen, die in Fachausschüssen angenommen oder noch nicht beraten wurden
Ergebnishaushalt
in Mio. € | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Jahresergebnis | - 54,3 (- 70,4) | - 59,4 (- 67,4) | - 61,9 (- 57,2) | - 60,9 (- 60,2) |
Stand der Überschuss-rücklagen am Jahresende | + 241,9 (+ 241,7) | + 241,9 (+ 174,3) | + 180,0 (+ 117,2) | + 124,9 (+ 62,9) |
Gesonderter Passivposten gem. § 182 Abs. 4 NKomVG | - 54,3 (- 176,7) | - 113,8 (- 176,7) | - 113,8 (- 176,7) | - 107,9 (- 170,8) |
Finanzhaushalt
in Mio. € | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres | +74,3 (- 0,8) | +42,9 (- 29,5) | +18,9 (- 51,0) | -3,6 (- 74,8) |
Die Klammerzahlen zeigen den Stand zum Haushaltsentwurf 2022.
Für den für die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts bedeutsamen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ergeben sich folgende Veränderungen:
in Mio. € | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Stand Haushaltsentwurf | - 21,7 | - 15,5 | - 5,1 | - 2,6 |
Stand nach Ansatzveränderungen und Fraktionsanträgen | - 0,8 | - 20,0 | - 6,9 | - 3,1 |
Mit diesen Veränderungen würden die positiven Veränderungen schwächer ausfallen. Allerdings bleibt abzuwarten, inwieweit insbesondere die bisher noch nicht beratenen Anträge im FPDA Zustimmung finden, die derzeit belastend eingerechnet sind.
Ebenso werden sich aus zeitlichen Verschiebungen der Kreditaufnahmen voraussichtlich positive Auswirkungen auf das Ergebnis und die Liquidität ergeben, die derzeit noch konkret abgestimmt werden.
6. Kreditaufnahmen und Verbindlichkeiten
Auch für die Haushaltsplanung 2022 ist eine Aufnahme von Krediten als nachrangige Form der Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen.
Im Haushaltsentwurf 2022 sind für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen der Kernverwaltung Kreditaufnahmen in Höhe von 52,0 Mio. € eingeplant. Darüber hinaus sind unter Inanspruchnahme der Experimentierklausel gemäß § 181 Abs. 1 NKomVG zusätzliche Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen städtischer Gesellschaften in Höhe von rund 95,0 Mio. € vorgesehen. Diese verteilen sich wie folgt:
- Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH: 62,9 Mio. €
- Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH: 10,0 Mio. €
- Nibelungen-Wohnbau GmbH: 7,0 Mio. €
- Braunschweiger Verkehrs-GmbH: 6,5 Mio. €
- Stadthalle Braunschweig Betriebs-GmbH: 3,8 Mio. €
- Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH: 2,4 Mio. €
- Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH: 2,0 Mio. €
- Struktur-Förderung Braunschweig GmbH: 0,4 Mio. €
Die im Haushaltsplan 2020 veranschlagte Kreditermächtigung für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen der Kernverwaltung in Höhe von rund 67,0 Mio. € wurde lediglich in Höhe von rund 27,0 Mio. € in Anspruch genommen. Die verbleibende Ermächtigung steht noch bis zum Inkrafttreten des Haushalts 2022 zur Verfügung. Daneben wurde die im Haushaltsplan 2021 veranschlagte Kreditermächtigung der Kernverwaltung in Höhe von rund 90,0 Mio. € nicht in Anspruch genommen. Sie kann noch bis zum Inkrafttreten des Haushaltsplans des Jahres 2023 in Anspruch genommen werden.
Die verbleibenden Ermächtigungen in Höhe von insgesamt rund 130,0 Mio. € sind in der folgenden Übersicht ebenfalls als Kreditaufnahme im Jahr 2022 enthalten. Darüber hinaus wurde von der Kreditermächtigung unter Inanspruchnahme der Experimentierklausel aus dem Haushaltsjahr 2021 ein Betrag von rund 97,2 Mio. € bisher nicht in Anspruch genommen, der ebenfalls in der Übersicht enthalten ist.
Die umfangreichen Kreditermächtigungen dienen der Liquiditätssicherung für den Fall, dass die eingeplanten Investitionsmaßnahmen umgesetzt werden können und keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Dabei stehen die aus Vorjahren übertragenen Ermächtigungen insbesondere für Investitionsmaßnahmen bereit, die ebenfalls aus Vorjahresplanungen nicht verwirklicht wurden.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Kreditaufnahmen und der ordentlichen Tilgung. Hierbei sind auch die Tilgungsleistungen aus erfolgten und geplanten Kreditaufnahmen gemäß der Experimentierklausel berücksichtigt.

Zu der Frage, wie wahrscheinlich es ist, dass der beschriebene Umfang der Verschuldung tatsächlich eintritt, wird auch auf die Antwort auf die Fraktionsanfrage A 02 (siehe Anlage 1) hingewiesen.
Zudem entwickeln sich die Verbindlichkeiten aus vorhandenen kreditähnlichen Rechtsgeschäften wie folgt rückläufig:
Jahr | Zugang | Abgang | Stand am |
| Mio. € | Mio. € | Mio. € |
2020 | - | 3,5 | 73,4 |
2021 | - | 3,6 | 69,8 |
2022 | - | 3,7 | 66,1 |
2023 | - | 3,8 | 62,2 |
2024 | - | 3,8 | 58,5 |
2025 | - | 3,9 | 54,5 |
Die Anlage 5.2.2 enthält Ansatzveränderungen bezüglich der Kredittilgungen in den Planjahren 2022 - 2024.
7. Sonstige Änderungen
7.1. Änderung von Teilhaushalten, Strategischen Zielen und Produktdarstellungen
Aufgrund von Umorganisationen gibt es gegenüber dem Haushaltsentwurf Anpassungen bei den Teilhaushalten. Hierzu und zu Veränderungen bei den Strategischen Zielen und den Wesentlichen Produkten wird auf die Anlage 3 verwiesen.
Die Beschlussempfehlungen des FPDA, die vorliegenden Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte, die von der Verwaltung dargelegten Ansatzveränderungen und später die endgültigen Beschlüsse des Rates zum Haushalt 2022 haben auch (redaktionelle) Auswirkungen auf die Teilhaushalte und auf die Produkte. Sie führen in den Teilhaushalten zu einer Änderung der dargestellten Haushaltsansätze und somit auch zu anderen Ergebnissen der Teilhaushalte im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf. Sie haben ferner Änderungen der Produkterträge und Produktaufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind diese Auswirkungen auf die Teilhaushalte sowie auf die Produkterträge und Produktaufwendungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat darstellbar. Die endgültige Darstellung der Teilhaushalte sowie der Produktplanbeträge kann daher erst in der Endausfertigung des Haushaltsplanes abgebildet werden.
Dies gilt entsprechend für die Aufteilung des Personalaufwandes auf die Teilhaushalte bzw. zwischen den Teilhaushalten. Hierdurch ergeben sich u. a. durch die Auflösung der Personalkostendeckungsreserve noch Verschiebungen, die erst in der Endausfertigung des Haushaltsplanes abgebildet werden können.
Dies gilt entsprechend für die Aufteilung des Personalaufwandes auf die Teilhaushalte bzw. zwischen den Teilhaushalten. Hierdurch ergeben sich u. a. durch die Auflösung der Personalkostendeckungsreserve noch Verschiebungen, die erst in der Endausfertigung des Haushaltsplanes abgebildet werden können.
7.2. Zuständigkeitsverlagerungen zwischen Teilhaushalten
Der Ausschuss für Planung und Hochbau hat am 26. Januar 2022 im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2022 / IP 2021 - 2025 um Erläuterungen zu den Ansatzveränderungen der Verwaltung hinsichtlich der Mittelumsetzungen zwischen dem Teilhaushalt FB 67, dem Teilhaushalt FB 20 und der Sonderrechnung FB 65 gebeten.Aufgrund von Zuständigkeitsverlagerungen von FB 67 zu FB 65 und umgekehrt sind Mittelumsetzungen vom Teilhaushalt (TH) FB 67 in den TH 20 (65) und in die Sonderrechnung FB 65 sowie vom TH 20 (65) in den TH 67 erforderlich. Diese Veränderungen sind in der Anlage 4.2.1 (Ansatzveränderungen der Verwaltung) berücksichtigt.
8. Sonderrechnung Abfallwirtschaft
Ein erhöhter Zeitbedarf bei der Vorbereitung und für die Ausschreibung des 4. Bauabschnittes der Deponierekultivierung führt dazu, dass ein großer Anteil der für 2022 und der vollständige für 2023 eingeplante Auszahlungsbetrag sich jeweils um ein Jahr auf die Jahre 2023 und 2024 verschieben wird. In Folge dieser Verschiebungen stehen der Sonderrechnung mehr als bisher vorgesehene liquide Mittel für konzerninterne Liquiditätsausleihungen zur Verfügung, die im Haushaltsplan der Sonderrechnung sowohl als Auszahlungsermächtigung als auch als Rückzahlungsbeträge zu berücksichtigen sind. Durch die Ausleihungen können bei den entsprechenden städtischen Gesellschaften Kreditzinsaufwand und bei der Sonderrechnung Abfallwirtschaft Aufwand für Verwahrentgelte eingespart werden.
Die Änderungen sind in der Anlage 7 dargestellt.
9. Pensionsfonds
Durch Beschluss des Rates vom 5. Oktober 1999 wurde der rechtlich unselbständige „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ mit Wirkung vom 1. Januar 2000 errichtet.
Es handelt sich hierbei um ein Sondervermögen nach § 130 Abs. 1 Nr. 5 des NKomVG, für das ein besonderer Haushaltsplan aufgestellt werden kann. Gemäß § 6 der am gleichen Tage vom Rat beschlossenen Satzung zur Errichtung und Verwaltung des Pensionsfonds ist für jedes Jahr ein Haushaltsplan aufzustellen.
In diesem Fall ist gemäß § 130 Abs. 4 NKomVG für das Sondervermögen „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ der Haushaltsplan anstelle einer Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Bei diesem handelt es sich lediglich um die rechtliche Ausformung des Sondervermögens.
Den Gremien liegt eine Beschlussvorlage zur Änderung der Satzung zur Errichtung und Verwaltung des "Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ (21-17535) vor. Hiermit wird vorgeschlagen, die Zuführungen zum Sondervermögen ab dem Jahr 2022 vollständig einzustellen. Dies gilt auch für empfangene Abfindungsleistungen nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag. Da sich aktuell und auch auf absehbare Zeit auf dem Kapitalmarkt keine Guthabenzinsen erzielen lassen, wurde die Netto-Zuführung an das Sondervermögen bereits ab dem Jahr 2020 vorerst ausgesetzt. Im Haushalt abgebildet waren lediglich 0,8 Mio. € für Zuführung und Entnahme von Abfindungsleistungen nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag bei Dienstherrenwechseln von Beamtinnen und Beamten. Nunmehr steigt gleichzeitig die Inflationsrate an und seit dem Jahr 2021 werden von Seiten der Bank Verwahrentgelt erhoben, so dass derzeit ein schleichender Werteverzehr des Kapitalvermögens zu verzeichnen ist.
Aus diesem Grund sollen für zu leistende Abfindungszahlungen bei Dienstherrenwechseln sowie zur Kompensation der dauerhaft steigenden Versorgungsaufwendungen bis auf Weiteres jährlich pauschal 2,5 Mio. € aus dem Sondervermögen entnommen und dem Kernhaushalt zugeführt werden. Zu Einzelheiten wird auf die Vorlage 21-17535 verwiesen.
Die sich hieraus ergebenden Änderungen gegenüber dem in Abschnitt XIII. des Haushaltsplanentwurfs 2022 dargestellte Haushaltsplan 2022 für das Sondervermögen „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ sind in dem als Anlage 8 beigefügten Haushaltsplan enthalten. Darüber hinaus wurden ein Betrag in Höhe von 25 Mio. € für konzerninterne Darlehensvergaben sowie daraus resultierende höhere Zinserträge und Tilgungsrückflüsse veranschlagt.
Die sich hieraus im städtischen Haushalt ergebenden Auswirkungen sind bei den Ansatzveränderungen der Verwaltung berücksichtigt (siehe Anlage 5.2.2)
10. Beteiligungsbericht
Nach § 1 Abs. 2 Ziff. 10 KomHKVO ist der „Bericht der Gemeinde über die Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts und ihre Beteiligungen daran sowie über ihre kommunalen Anstalten (Beteiligungsbericht)“ eine Anlage zum Haushaltsplan. Der Beteiligungsbericht 2022 für die städtischen Gesellschaften ist als Anlage 9 beigefügt.
Anlagen
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