Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-17874
Grunddaten
- Betreff:
-
Fördergebiet Bahnstadt - "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" Fortschreibung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- DEZERNAT I - Dezernat des Oberbürgermeisters; DEZERNAT II - Personal-, Organisations-, Digitalisierungs- und Ordnungsdezernat; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat; DEZERNAT V - Sozial-, Schul-, Gesundheits- und Jugenddezernat; DEZERNAT VI - Wirtschaftsdezernat; DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat; 20 Fachbereich Finanzen; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0130 Referat Kommunikation; 0120 Referat Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabenplanung; 68 Fachbereich Umwelt; 0617 Referat Stadtgrün-Planung und Bau; 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft; 0500 Sozialreferat; 0610 Stadtbild und Denkmalpflege; 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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Anhörung
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01.03.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Vorberatung
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16.03.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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29.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das ursprüngliche zur Programmaufnahme in das Städtebauförderprogramm "Stadtumbau" im Juni 2018 erarbeitete IEK wurde mit dem 1. Ergänzungsband aus Februar 2019 (Gebietsanpassung und Anpassung des Kostenrahmens) und dem 2. Ergänzungsband aus Februar 2021 (Überführung in die geänderte Städtebauförderungskulisse inkl. geänderter Kosten- und Finanzierungsübersicht) fortgeschrieben. Auf Aufforderung des zuständigen Amtes für regionale Landesentwicklung wurde das vorliegende Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) Bahnstadt nun überarbeitet und zusammengeführt. Zudem wurde das vervollständigte IEK durch die Aufnahme von zwei zwischenzeitig erforderlichen Straßenbaumaßnahmen ergänzt.
Als zentrales Steuerungswerkzeug ist das Entwicklungskonzept ein Handbuch, in dem die wichtigsten Handlungsschwerpunkte, Ziele, Verfahrensgrundsätze und Regeln für die künftige räumlich-bauliche Organisation des Entwicklungsbereiches festgehalten sind. Es zeigt zudem die angestrebte Gesamtweiterentwicklung des Plangebietes auf.
In diesem Entwicklungskonzept wird die aktuelle städtebauliche Situation des Fördergebiets analysiert, Missstände und Erneuerungspotenziale aufgezeigt. Im Erneuerungskonzept werden zudem Maßnahmen in den Bereichen Städtebau, Verkehr und öffentliche sowie private Freiräume zur Behebung der städtebaulichen Missstände aufgezeigt. Im Zuge der Projektabwicklung und weiterer Erkenntnisse (z. B. Ergebnisse der Rahmenplanung) wird das IEK regelmäßig fortgeschrieben und erneut vorgelegt.
In Hinblick auf die Komponenten wie Stadtteilleben, soziale und kulturelle Angebote, Verkehr, Nutzung und Gestaltung fasst das Entwicklungskonzept alle Überlegungen zu einer Gesamtkonzeption zusammen.
Im Entwicklungskonzept werden Handlungsschwerpunkte, die im Förderzeitraum vertieft untersucht werden sollen, benannt und Vorschläge für entsprechende Maßnahmen formuliert sowie mögliche Partner*innen und Finanzierungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Für den Förderzeitraum der Stadterneuerung werden konkrete bauliche Maßnahmen aufgezeigt und die ihnen innewohnenden Entwicklungspotenziale und Chancen dargelegt. Es können jedoch keine exakten Gestaltungsvorgaben, wie z. B. präzise Hinweise zur Umgestaltung oder Wiederherstellung von Plätzen dargestellt werden. Die Gestaltung besonders wichtiger Einzelsituationen, einzelner Straßenzüge oder Plätze mit ihren raumbildenden Wänden und Boden- oder Freiflächen ist jeweils eine eigenständige Planungsaufgabe, die nur anhand von zusätzlichen großmaßstäblichen Zeichnungen oder Modellen (z. T. über Planungswettbewerbe) zufriedenstellend gelöst werden kann. Vor diesem Hintergrund wird derzeit eine städtebauliche Rahmenplanung erarbeitet, deren Ergebnisse im Zuge einer Fortschreibung des IEKs berücksichtigt werden.
In der Städtebauförderung ist das Bestehen eines IEKs gemäß gültiger Städtebauförderrichtlinie (siehe Nr. 4.1) Zuwendungsvoraussetzung.
Die Stadt Braunschweig kommt mit Vorlegen dieses IEKs zum Beschluss der Aufforderung des Amts für regionale Landesentwicklung zur Einholung eines Ratsbeschlusses für das IEK im 1. Quartal 2022 nach.
Wesentliche Anpassungen des vorliegenden IEKs im Vergleich zu den vorherigen Fassungen sind die Anpassung und Ergänzung der Sanierungsziele (Kapitel 9.2 "Sanierungsziele"), Ergänzung des Themas Klimaschutz und Klimafolgeanpassungen, Ergänzung folgender Maßnahmen: Sanierung von Straßen, Abbruch Ackerstraße 19, die Auflösung der Entwicklungsbereiche Nord, Mitte und Süd, Gebietsumgriffsanpassungen (Kapitel 3 "Geltungsbereich" ), Kosten- und Finanzierungsübersicht.
Der Gesamtkostenrahmen liegt bei rd. 28,8 Mio. € (ohne Maßnahmen Dritter). Davon beträgt der städtische Anteil rd. 9,4 Mio. € (rd. 6,9 Mio. € 1/3 Eigenanteil Städtebaufördermittel, sowie rd. 2,5 Mio. € nicht förderfähige Kosten).
Im aktuellen Investitionsprogramm stehen ausreichend eingeplante Haushaltsmittel für das Projekt „FB 61: Stadtumbau Bahnstadt (4S.610044)“ zur Verfügung. Zum nächsten Haushaltsplan werden die Finanzierungsraten entsprechend der Kosten- und Finanzierungsübersicht des Integrierten Entwicklungskonzeptes 2022 an den jährlichen Bedarf angepasst.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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139,7 MB
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