Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-17919

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Die erneute Betrauung der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig sowie

der Wohnstätten-Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse ab 1. rz 2022 mit einer Laufzeit von 10 Jahren auf Basis des als Anlage beigefügten Betrauungstextes wird beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die für die Betrauung der Nibelungen-Wohnbau-

GmbH Braunschweig sowie der Wohnstätten-Gesellschaft mit beschränkter Haftung erforderlichen Erklärungen abzugeben.“



 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit der ersten öffentlich-rechtlichen Betrauung der Nibelungen-Wohnbau-GmbH (Niwo) und der Wohnstätten-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Wohnstätten-GmbH) vom 11. November 2009 wurde die Ausreichung von städtischen Bürgschaften für Kreditaufnahmen beider Unternehmen erstmals an die Vorgaben des europäischen Beihilferechts angepasst.

 

Im Jahr 2012 machte die Erweiterung des Gesellschaftszwecks der Niwo um Bau und Bewirtschaftung öffentlicher Gebäude im Rahmen der Übernahme des Projekts Wilhelm-Bracke-Gesamtschule eine Erweiterung der bestehenden Betrauung um die Errichtung sowie Verpachtung von Gebäuden, die einem öffentlichen Zweck dienen, notwendig (vgl. Drs. 14986/12).

 

Die zehnjährige Laufzeit dieser zweiten Betrauung endet nunmehr mit Ablauf des 28. Februar 2022. Daher ist eine erneute, insofern dritte Betrauung mit einer am 1. rz 2022 beginnenden Laufzeit erforderlich. Der in der Anlage beigefügte Betrauungstext enthält eine Überarbeitung hinsichtlich bestehender Formulierungen und insbesondere hinsichtlich des in § 2 definierten Gegenstands der Betrauung.

 

Zur Rechtsgrundlage ist Folgendes anzumerken: Staatliche Beihilfen, die bestimmten im Sinne des Art. 106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betrauten Unternehmen als Ausgleich gewährt werden, stellen unter bestimmten Voraussetzungen keine Beihilfen im Sinne des Art. 107 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar und sind damit von dem sonst grundsätzlich erforderlichen Notifizierungsverfahren vor der EU-Kommission freigestellt. Aktuelle Rechtsgrundlage für die vorliegend einschlägige Freistellung ist der Beschluss der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Art. 106 Abs. 2 AEUV (sog. Freistellungsbeschluss).

 

Auch die Niwo und die Wohnstätten- GmbH erbringen mit ihrer gesellschaftsvertraglichen Verpflichtung, vorrangig für eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung zu sorgen, Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im o. g. Sinne.

 

Soweit die Inhalte der Betrauung eingehalten werden, können wie bisher neben städtischen Bürgschaften auch insbesondere städtische Darlehen, Zuschüsse, Kostenübernahmen und Kapitaleinlagen an beide Unternehmen gewährt werden, ohne die beihilferechtlichen Vorgaben zu verletzen.

 

Wie bislang gehandhabt, erfolgt die Betrauung durch einseitige Erklärung der Stadt Braunschweig, durch die der hoheitliche Charakter der Betrauung unterstrichen und keine Zahlungsverpflichtung der Stadt begründet wird. Eingebunden in die Erstellung des Betrauungstextes war die Appelhagen Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbH, Braunschweig.

 

Wesentliche Inhalte der Betrauung:

 

  • Darstellung der Rechtsgrundlagen,

 

  • Definition der von der Niwo und der Wohnstätten-GmbH zu erbringenden Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse,

 

  • Ermittlung der Ausgleichsleistungen und Vermeidung von Überkompensation einschließlich Nachweis- und Berichtspflichten der Gesellschaften,

 

  • Geltungsdauer 10 Jahre, beginnend mit dem 1. März 2022 sowie

 

  • glichkeit der vorzeitigen Beendigung der Betrauung seitens der Stadt Braunschweig auch für Einzelpflichten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

 

Die Aufsichtsräte der Niwo und der Wohnstätten-GmbH werden über die Neufassung der Betrauung kurzfristig unterrichtet.

 

Der ausführliche Text der Betrauung ist als Anlage beigefügt.

 



 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise