Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-17932
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH Nutzungsvertrag zwischen der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH und der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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03.03.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
a) der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen,
b) der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Vertrag zur Nutzung des Stadions mit der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA wird nicht mit Ablauf des 30. Juni 2022 gekündigt, sodass sich der Vertrag um ein Jahr bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Diesem Vorgehen wird zugestimmt und die Geschäftsführung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH zu dem entsprechenden Handeln ermächtigt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zwischen der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthallen GmbH) und der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA (Eintracht Braunschweig) besteht ein Vertrag zur Nutzung des Stadions an der Hamburger Straße (Eintracht-Stadion). Die Gesellschafterversammlung der Stadthallen GmbH hat dem bestehenden Nutzungsvertrag mit Eintracht Braunschweig seinerzeit zugestimmt (siehe Drucksachen 14598/11 und 14828/11). Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2022. Nach Ablauf der Mietzeit verlängert sich das Mietverhältnis stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn es nicht von einem der Vertragspartner drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Sowohl die Kündigung als auch der Verzicht auf eine Kündigung stellen eine aktive Entscheidung dar. Da die Gesellschafterversammlung dem zugrundeliegenden Vertrag seinerzeit zugestimmt und die Geschäftsführung zum Vertragsabschluss ermächtigt hat, ist auch die Entscheidung zur Kündigung oder zu einem Verzicht auf eine Kündigung von der Gesellschafterversammlung zu billigen und die Geschäftsführung zu einem solchen Handeln zu ermächtigen.
Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Stadt Braunschweig Beteiligungs- Gesellschaft mbH (SBBG) unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der Stadthallen GmbH der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Stadthallen GmbH und der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Hierüber entscheidet der Verwaltungsausschuss im Rahmen seiner Lückenkompetenz gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
Grundsätzlich ist es Ziel, mit Eintracht Braunschweig einen neuen Vertrag zur Nutzung des Stadions zu verhandeln. Neben der Klärung organisatorischer Fragen wird insbesondere auch eine Verbesserung der Ertragssituation für die Stadthallen GmbH angestrebt.
Aufgrund der Corona-Pandemie und der hieraus entstehenden Unsicherheiten und finanziellen Auswirkungen ist der Zeitpunkt für die Vertragsverhandlungen jedoch ungünstig.
Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, den Vertrag zur Nutzung des Stadions mit Eintracht Braunschweig nicht mit Ablauf des 30. Juni 2022 zu kündigen, sodass sich der Vertrag um ein Jahr bis zum 30. Juni 2023 verlängert.
Seitens Eintracht Braunschweig ist ebenfalls keine Kündigung des Vertrages vorgesehen.
Nach der Wahl eines neuen Präsidiums von Eintracht Braunschweig Mitte März 2022 sollen die Verhandlungen erneut aufgenommen werden, mit dem Ziel für den Zeitraum ab 1. Juli 2023 einen neuen Pachtvertrag abzuschließen. Bzgl. des Vertragsabschlusses werden der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung sowie der Verwaltungsausschuss zu gegebener Zeit erneut befasst.
Der Aufsichtsrat der Stadthallen GmbH wurde mit Umlaufverfahren vom 22. Februar 2022 um Zustimmung zu dem vorgeschlagenen Verfahren gebeten. Sofern keine Zustimmung erfolgt, wird in der Sitzung mündlich hierzu berichtet.
