Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-17800

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt hat zur Sitzung des Umwelt- und Grünflächenausschusses am 21.01.2022 folgende Anfrage gestellt:

 

„Unter dem Projekt 5E.670072 wurde der Bau einer Aussichtsplattform am Bullenteich erstmalig in das Investitionsprogramm des Haushalts 2019 aufgenommen und dort mit Kosten von 250.000  beziffert. Umgesetzt werden sollte diese Maßnahme im Jahr 2022. Auch im Entwurf des Haushaltsplans 2022 findet sich die Aussichtsplattform am Bullenteich. So stehen dort aktuell 150.000  zur Verfügung, die nach im vor im Jahr 2022 verausgabt werden sollen. 

Sowohl im zuständigen Stadtbezirksrat als auch im Rat war diese Maßnahme nicht unumstritten und führte zu durchaus kontroversen Diskussionen. So beantragte die Ratsfraktion der SPD zum Haushalt 2019, dieses Projekt nicht umzusetzen und die im Investitionsprogramm veranschlagten Mittel auf Null zu setzen (Antrag FWI 131 zum Haushalt 2019). Dieser Antrag wurde zwar im Laufe der Beratungen zum Haushalt 2019 zurückgezogen. Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme und an ihrer Verträglichkeit für das Biotop des Bullenteiches bestehen allerdings nach wie vor.

Zum oben genannten Antrag der SPD-Ratsfraktion führte die Verwaltung zum Haushalt 2019 folgendes aus:

Die Idee für dieses Projekt stammt aus dem Jahr 2017 im Zuge einer Begehung des Gartens u.a. mit Mitgliedern des Fördervereins. Der geplante Aussichtspunkt / Aussichtsturm in Anlehnung an den Aussichtsturm im NSG Riddagshausen soll sowohl den Besuchern des Schul- und Bürgergartens als auch zahlreichen Schulklassen aus Braunschweig und der Region, die im Rahmen des freilandbiologischen Unterrichtes und der Umwelterziehung in den Garten kommen, die Möglichkeit geben, die Tier- und Pflanzenwelt des gesamten Areals von oben, quasi aus der Vogelperspektive zu betrachten. Durch die Aussichtsplattform würde der Garten als zentrale schulbiologische Weiterbildungseinrichtung für Braunschweig und die gesamte Region und als wichtiger Ort der Bürgerbildung und der Naherholung weiter aufgewertet.‘

Hierzu bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie ist der aktuelle Planungsstand inklusive der zeitlichen Umsetzung dieses Projektes? Es wird darum gebeten, den Sachstand auch in Form von Planungsskizzen zur Verfügung zu stellen und vorzustellen, um so die Maßnahme für die Gremienmitglieder besser vorstellbar zu machen.
  2. Wie beurteilt die Verwaltung vor dem Hintergrund dieses Planungsstandes die Eingriffe in das Gelände des Bullenteichs und des Schul- und Bürgergartens aus naturschutzfachlicher und ökologischer Sicht?
  3. Wäre ein Verzicht auf diese Maßnahme ohne finanzielle Einbußen für den städtischen Haushalt nach wie vor möglich?

Weiterhin wird darum gebeten, dem betroffenen Stadtbezirksrat 330 Nordstadt-Schunteraue die Unterlagen als Mitteilung für die Sitzung am 20.01.21 zur Verfügung zu stellen.“

 

Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit:

 

Vorbemerkung: Der in Rede stehende Aussichtsturm ist nicht auf dem Gende des Bullenteiches, das aus wasserrechtlicher als auch naturschutzfachlicher Sicht als besonders schutzwürdig eingestuft wird, sondern auf dem Gelände des Schul- und Bürgergartens geplant. Bedauerlicherweise ist der Text der Überschrift des PSP-Elementes mit „FB 67:HSG/ Bullenteich/Err. Aussichtsp.-Die Finanzmittel stehen für die Errichtung einer Aussichtsplattform am Rande des Hauptschulgartens zur Verfügung“glicherweise etwas missdeutlich formuliert und erweckt den Eindruck, der Aussichtsturm sollte auf dem Gelände des Bullenteiches errichtet werden.

 

Zu Frage 1.:

Der Aussichtsturm soll sich in seiner Gestaltung an der neuen Aussichtplattform im Westpark (Miscanthus-Labyrinth) orientieren. Die Bauhöhe soll ca. 13 m anstatt 8 m wie im Westpark betragen, um einen guten Überblick über das landschaftliche Gesamtareal zu gewinnen. Mit dem Planungsprozess wird im Februar begonnen. Im Rahmen dieses Prozesses wird der konkrete Standort im Garten definiert. Der Turmentwurf soll sich an den für den Westpark anlehnen. Standort- und Entwurfsvorschlag soll dann im Frühjahr dem Umwelt- und Grünflächenausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt und nachfolgend, ein positives Votum vorausgesetzt, mit den Vorbereitungen für die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach Freigabe des Haushaltes 2022 begonnen werden. Parallel wird ein Bauantrag vorbereitet. Mit dem Bau des Turmes könnte nach dieser Zeitschiene voraussichtlich im Herbst 2022 begonnen werden.

 

Zu Frage 2:

In das Bullenteichgelände wird nicht eingegriffen.

Erhebliche Beeintchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes im Schul- und Bürgergarten und/oder dessen Umgebung sind durch eine entsprechende Standortwahl für den Turm nicht zu erwarten.

 

Zu Frage 3.:

Ein Verzicht auf die Maßnahme hätte keine finanziellen Einbußen für den städtischen Haushalt zur Folge.

 

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