Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-17835

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Sachverhalt

Sachverhalt: 

Der Bundestag hat am Freitag, 10. Dezember 2021, das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beschlossen, bei dem eine einrichtungsbezogene Impfpflicht ab dem 15. März 2022 beschlossen wurde.

Die Liste der dadurch betroffenen Mitarbeiter und Einrichtungen ist sehr lang und umfasst wesentliche Bereiche der Gesundheitsfürsorge.

 

Eine sehr umfangreiche und aus unserer Sicht erschreckende Übersicht, welche Mitarbeiter von dieser Impfpflicht betroffen sind, findet man vom Wohlfahrtsverband Der Paritätische hier unter Punkt 1 und 2:

www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/impfpflicht-in-gesundheits-pflege-und-betreuungseinrichtungen-zum-schutz-vor-coronavirus-krankheit/

 

Als basisdemokratische Partei erreichen uns leider zahllose Berichte von engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Pflegeberufe, die ab Mitte März wegen der Impfpflicht gekündigt werden.

 

Dies wird auch von Gewerkschaften wahrgenommen, so moniert Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zur Diskussion über eine Impfpflicht für bestimmte Beschäftigtengruppen: „Die Impfquote in Bereichen wie der Pflege, dem Gesundheitswesen und Kitas ist im Verhältnis zum Durchschnitt der Bevölkerung sehr hoch. Wenn jetzt über eine Impfpflicht nachgedacht wird, führt das nicht dazu, dass signifikant mehr Menschen geimpft werden, sondern dass noch mehr Betroffene ihren Beruf verlassen werden. Das verschärft den Personalmangel in allen betroffenen Bereichen, namentlich in der Pflege und im Gesundheitswesen. Und es verstärkt das Glaubwürdigkeitsproblem in der Politik, nachdem eine Impfpflicht zuvor monatelang ausgeschlossen wurde und nun plötzlich alles anders kommen soll: Für die Beschäftigten in den Krankenhäusern, in der Pflege und in Kitas, die zwar enorm viel leisten, bleibt die frustrierende Erfahrung, dass sie von der Politik und den Arbeitgebern meistens nur mit warmen Worten abgespeist werden sollen.“

 

Die Schätzungen, wie viele Mitarbeiter kündigen bzw. gekündigt werden, liegen zwischen 1 und 10 Prozent. Für Braunschweig sind uns leider keine Schätzungen bekannt, daher fragen wir die Stadtverwaltung:

 

1) Wie viel Prozent der Mitarbeiter in den städtischen Krankenhäusern werden nach Einschätzung der Stadtverwaltung zum 15. März eine Kündigung erhalten?


2) Welche Maßnahmen werden aktuell getroffen, um diesen drohenden Mitarbeiterverlust in den in der Regel hoch belasteten Pflege- und Gesundheitsberufen aufzufangen?

 

3) Welche zusätzlichen Weiterbildungsangebote und beruflichen Möglichkeiten werden für die durch die Impfpflicht gekündigten Mitarbeiter geschaffen?
 

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