Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 22-17924
Grunddaten
- Betreff:
-
Kinderimpfungen mit mRNA-Impfstoffen in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Hillner, Andrea
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
|
zur Beantwortung
|
|
|
|
10.03.2022
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Aktuell wird von vielen Parteien eine zügige Covid-Impfung von Kindern gefordert.
Die Ständige Impfkommision (STIKO) hat im Epidemiologischen Bulletin 02 2022 des Robert-Koch-Institutes, Stand 13. Januar 2022, vorab veröffentlicht am 21. Dezember 2021, folgende Impfempfehlung für Kinder im Alter von 5-11 Jahren publiziert:
---ZITAT---
Nach sorgfältiger Analyse der verfügbaren Daten – auch aus der aktuellen sogenannten 4. Infektionswelle – besteht derzeit für Kinder ohne Vorerkrankungen in dieser Altersgruppe nur ein geringes Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung, Hospitalisierung und Intensivbehandlung. So sind in Deutschland während der gesamten bisherigen Pandemie bei gesunden Kindern im Alter von 5 – 11 Jahren keine COVID-19-bedingten Todesfälle aufgetreten.
Auch wenn in den Zulassungsstudien keine schwerwiegenden Nebenwirkungen berichtet wurden, besteht hinsichtlich der Sicherheit des Impfstoffs in dieser Altersgruppe noch keine ausreichende Datenlage zu seltenen oder gar sehr seltenen unerwünschten Wirkungen. Dies liegt daran, dass aufgrund der Gruppengröße des Impfarms der Zulassungsstudie verlässliche Aussagen zu Nebenwirkungen, die seltener als 1 in 100 bis 200 auftreten, nicht möglich sind. Des Weiteren ist die Nachbeobachtungszeit in den Ländern, die bereits 5– 11-Jährige mit mRNA-Impfstoffen gegen COVID-19 impfen,noch vergleichsweise kurz ist.
Daher spricht die STIKO für 5 – 11-jährige Kinder ohne Vorerkrankungen derzeit keine generelle Impfempfehlung aus. Sie empfiehlt jedoch Kindern dieser Altersgruppe mit verschiedenen Vorerkrankungen aufgrund des erhöhten Risikos für einen schweren Verlauf der COVID-19-Erkrankung eine Grundimmunisierung mit 2 Impfstoffdosen des mRNA-Impfstoffs Comirnaty (BioNTech/Pfizer) in altersgemäß zugelassener Formulierung (10 μg) im Abstand von 3 – 6 Wochen.
Zusätzlich wird die Impfung 5– 11-jährigen Kindern empfohlen, in deren Umfeld sich Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht geimpft werden können oder bei denen der begründete Verdacht besteht, dass die Impfung nicht zu einem ausreichenden Schutz führt (z. B. Menschen unter immunsuppressiver Therapie).
Bei individuellem Wunsch von Kindern und Eltern bzw. Sorgeberechtigten kann die COVID-19-
Impfung auch bei 5 – 11-jährigen Kindern ohne Vorerkrankungen nach ärztlicher Aufklärung erfolgen."
Die STIKO spricht sich jedoch explizit dagegen aus, dass der Zugang von Kindern und Jugendlichen zur Teilhabe an Bildung, Kultur und anderen Aktivitäten des sozialen Lebens vom Vorliegen einer Impfung abhängig gemacht wird.
---ZITATENDE---
Eine Impfung mit mRNA-Impfstoffen ist eine medizinische Behandlung und bedarf somit einer informierten Einwilligung des Patienten bzw. der Schutzbefohlenen, damit der behandelnde Arzt sich nicht der Strafverfolgung wegen Körperverletzung nach §§ 223 und 230 StGB aussetzt.
Zur Eingriffsaufklärung gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können (§ 630e BGB). Um dies zu veranschaulichen fügen wir als Anhang eine Broschüre an, welche mögliche Alternativen zur Covid-19-Impfung in der Prävention und auch Behandlung aufzeigt.
Diese Aufklärung muss entsprechend der Rechtslage mündlich und in einem persönlichen Gespräch mit dem Patienten erfolgen, damit der Patient die Gelegenheit hat, auch Rückfragen zu stellen. Bei ausländischen Patienten, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, stehen oft Familienangehörige als ausreichend sprachkundige Übersetzer zur Verfügung. Wo dies nicht der Fall ist, muss ein sprachkundiger Übersetzer zugezogen werden. Weiterhin muss vom Arzt sichergestellt werden, dass der zu Behandelnde diese Aufklärung auch verstanden hat; bei der Corona-Impfung betrifft dies die zahlreichen möglichen Nebenwirkungen wie zum Beispiel Myokarditis, Graves Disease, Thrombozytopenie, Guillain-Barré-Syndrom, Nierenversagen, anaphylaktische Schocks, Hirnblutung, haemorrhagischer Schlaganfall, transverse Myelitis, Sinusvenenthrombosen, Autoimmun-Enzephalitis und Perikarditis, bis hin zum plötzlichen unerklärbaren Tod. Der Einwilligende muss anschließend seine ausdrückliche Zustimmung geben. Eine „Formaleinwilligung“ genügt nicht.
Diese Aufklärung muss ferner so rechtzeitig vor einem Eingriff erfolgen, dass der Patient nach der Aufklärung ausreichend Zeit hat, die für und gegen die Maßnahme sprechenden Gründe abzuwägen und sich zu entscheiden.
Eine kurze Einführung in die Grundvoraussetzungen einer rechtskonformen „informierten Einwilligung“ findet man bei wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Informierte_Einwilligung
Daher unsere Fragen:
1) Um das lebensweltliche Risiko richtig einordnen zu können: Wie viele Kinder sind bisher in Braunschweig an Covid-19 gestorben?
2) In Anbetracht der zahllosen möglichen Nebenwirkungen der neuartigen Impfstoffe, bei denen eine rechtskonforme mündliche Aufklärung sehr viel Zeit benötigt: Wie wird bei den Kinder-Impfungen sichergestellt, dass ausreichend Zeit für ein Aufklärungsgespräch vorhanden ist, und wieviel Zeit wird Eltern nach dieser Aufklärung gegeben, um sich für oder gegen die Impfung zu entscheiden?
3) Werden Eltern von 5 – 11-jährigen Kindern entsprechend der zitierten Publikation der STIKO aufgeklärt, dass keine generelle Impfempfehlung vorliegt?
Weiterführende Links zum Thema:
Broschüre "Covid-19 - Vorbeugen und behandeln": https://covid-19-vorbeugen-und-behandeln.de/
Epidemiologisches Bulletin 2-2022: www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/Ausgaben/02_22.html
