Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 22-17925
Grunddaten
- Betreff:
-
Falsche Impfquote auf der Homepage der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Hillner, Andrea
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Beantwortung
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10.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Statistik dient bekanntlich der Datenreduktion.
Auf der Homepage der Stadt Braunschweig findet man aktuell die folgenden Angaben zur Impfquote:
Impfquote in Braunschweig (Stand 30.01.2022)
Impfquote gesamt:
Erstimpfung: 77,3 %, Zweitimpfung: 81,9 %, Drittimpfung: 60,9 %
Impfquote 5-11 Jährige:
Erstimpfung: 39,0 %, Zweitimpfung: 23,6 %, Drittimpfung: -
Impfquote 12-17 Jährige:
Erstimpfung: 87,1 %, Zweitimpfung: 79,2 %, Drittimpfung: 32,2 %
Impfquote 18-59 Jährige:
Erstimpfung: 78,9 %, Zweitimpfung: 88,2 %, Drittimpfung: 63,2 %
Impfquote über 60 Jährige:
Erstimpfung: 91,3 %, Zweitimpfung: 93,1 %, Drittimpfung: 82,3 %
Diese Angaben sind leider in mehrfacher Hinsicht falsch und entsprechen nicht der Mathematik nach Carl Friedrich Gauß.
Dazu eine kurze Erklärung: Da die Gruppe der zweimalig Geimpften auch die Gruppe der einmalig Geimpften enthält, muss die Gruppe der lediglich Erstgeimpften zwangsläufig größer sein als die Gruppe der Zweitgeimpften. Dies ist hier nicht der Fall, wie man besonders deutlich bei der „Impfquote“ der 18-59jährigen sehen kann.
Die Stadt Braunschweig erklärt das folgendermaßen:
„Datenbasis sind alle dem RKI übermittelten Daten der Impfzentren, Arztpraxen und Betriebsärzte. Die Impfquote ist mit einer Ungenauigkeit verbunden, weil die Wohnortbindung bereits seit einiger Zeit nicht mehr besteht. Daher ist es auch möglich, dass die Quote der Zweitimpfungen höher ist als die Quote der Erstimpfungen.“
Diese Erklärung ist mathematisch krude, denn im Kern besagt sie, dass sich die Impfquote nicht auf die Einwohnerzahl Braunschweigs bezieht, womit eine prozentuale Angabe statistisch keinen Sinn ergibt.
Aber selbst mit dieser Erklärung wird sich die Diskrepanz zwischen Erst- und Zweitgeimpften bei der Gruppe der 18-59jährigen nur schwer erklären lassen. Das zweite Problem beschreibt der NDR in einem Hinweis:
„Hinweis: Seit dem 14. Januar 2022 gelten Menschen, die mit einer Dosis Johnson & Johnson geimpft wurden, nicht mehr als vollständig geimpft. Nach einer zweiten Impfung gelten sie auch nicht mehr als geboostert. Dafür ist eine dritte Impfung nötig. Die Daten, wie sie derzeit vom RKI veröffentlicht werden, bilden dies nicht vollständig ab. So ist die Quote der vollständig Geimpften bundesweit um etwa vier Prozentpunkte geringer, wenn man die einfach Johnson-Geimpften abzieht. Welcher Anteil der Geboosterten aufgrund der Neuregelung nicht mehr als geboostert gelten dürfte, lässt sich aus den derzeitigen Zahlen nicht ableiten.“ (Quelle: www.ndr.de/nachrichten/info/Corona-Impfquote-Aktuelle-Zahlen-zu-den-Impfungen-im-Norden,impfungen110.html )
Nimmt man dies als Grundlage, dann ist unter der Prämisse, dass die Fehlerquote durch auswärtige Impfungen zu vernachlässigen ist, so ist die aktuelle Zahl der entsprechend der niedersächsischen Legaldefinition „vollständig geimpften“ bzw. „geboosterten“ in der Gruppe der 18-59jährigen Pi mal Daumen ca. 10 Prozent niedriger als angegeben. Das ist jedoch nur eine begründete Vermutung, uns fehlen leider verlässliche Daten.
ERGÄNZUNG:
Die Anfrage wurde am 5. Februar verfasst, mittlerweile wurde der Text auf der Homepage der Stadt geändert. Am 5. Februar stand dort noch:
"Datenbasis sind alle dem RKI übermittelten Daten der Impfzentren, Arztpraxen und Betriebsärzte. Die Impfquote ist mit einer Ungenauigkeit verbunden, weil die Wohnortbindung bereits seit einiger Zeit nicht mehr besteht. Daher ist es auch möglich, dass die Quote der Zweitimpfungen höher ist als die Quote der Erstimpfungen.“
Aktuell am 8. Februar steht dort: "Die Zahlen stammen aus der offiziellen Impfstatistik des RKI. Datenbasis sind alle dem RKI übermittelten Daten der Impfzentren, Arztpraxen und Betriebsärzte. Die Impfquote ist mit einer Ungenauigkeit verbunden, weil die Wohnortbindung bereits seit einiger Zeit nicht mehr besteht. Außerdem gibt es eine Unschärfe in der Zuordnung der Impfungen mit Johnson&Johnson zu Erst- bzw. Zweitimpfung. Daher ist es auch möglich, dass die Quote der Zweitimpfungen höher ist als die Quote der Erstimpfungen."
Die "Impfquote" vom RKI ist somit laut Aussage der Stadt "ungenau" und "unscharf". Dr. Christian Drosten würde dazu sagen: "Mit solchen Zahlen kann ich nicht arbeiten."
Da diese Änderung der Definition der "Impfquote" auch reale Auswirkungen auf politische Entscheidungen hat, wäre es schön gewesen, wenn die Verwaltung auf diese Änderung auch hingewiesen hätte.
Daher fragen wir die Verwaltung zwei leichte Fragen:
1) Wie viel Prozent der Braunschweiger Bevölkerung in den oben aufgeführten Altersgruppen gelten aktuell entsprechend der Niedersächsischen Legaldefinition (siehe Anhang) als „geimpft“, „genesen“, „geboostert“ und „ungeimpft“?
2) Sollten diesen Zahlen für Braunschweig nicht verfügbar sein: Wie viel Prozent der Niedersächsischen Bevölkerung in den oben aufgeführten Altersgruppen gelten aktuell entsprechend der Niedersächsischen Legaldefinition (siehe Anhang) als „geimpft“, „genesen“, „geboostert“ und „ungeimpft“?
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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109,1 kB
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