Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-17927

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt: 

Wie aus dem Covid-Statusbericht 92 vom 26.01.2022 hervorgeht, wird ein Teil der Kosten für die Braunschweiger Impfkampagne nicht vom Land Niedersachsen übernommen:

„Hinsichtlich der Abrechnung der bis September 2021 existierenden Impfzentren hat das Land zunächst 90 % der Kosten vorläufig erstattet. Aktuell hat sich das Land im Rahmen einer Anhörung an die Stadt Braunschweig gewandt und eine Vielzahl konkreter Nachfragen zu zahlreichen Abrechnungspositionen gestellt. Aufgrund der Menge an fraglichen Positionen und der pauschalen Aussage, dass diverse Positionen nicht erstattungsfähig sein sollen, ist derzeit zu befürchten, dass eine Vielzahl an z. T. kostenintensiven Positionen nicht durch das Land erstattet werden. Das betrifft zum Beispiel den späteren Aufbau von Impfkabinen im Obergeschoss, den Großteil der Personalkosten der Hilfsorganisationen sowie auch der städtischen Mitarbeiter, Fahrzeugnavigationsgeräte für die Einsatzfahrzeuge, mobile Pavillons für die mobilen Teams sowie die Beschaffung einer größeren Menge an Desinfektionsmittel. Sollte das Land bei seiner Position bleiben, würde die Stadt Braunschweig einen erheblichen Teil der Kosten des Impfzentrums tragen müssen.“

 Vor dem Hintergrund aktueller Studien und der aktuellen Zahlen der EMA in der Datenbank "EudraVigilance" zu Nebenwirkungen und Todesfolgen der experimentellen SARS-CoV-2-Behandlungen (Impfungen) ist zu befürchten, dass die Stadt Braunschweig auch als Kostenträger der Impfkampagne für die letalen und nicht letalen Folgeschäden haftet. In der gesamten EudraVigilance-Datenbank sind 1.387.759 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen gemeldet. 21.266 Menschen sind an oder im Zusammenhang mit der COVID-19-"Impfung" gestorben. [Datenstand 14.01.2022].

Die gemeldeten Fälle sind nur die Spitze eines Eisberges. Die Dunkelziffer der nicht gemeldeten Fälle dürfte sowohl bei den Nebenwirkungen als auch bei den Todesfällen um ein vielfaches höher sein. Die EMA ist in der Vergangenheit selbst davon ausgegangen, dass nur rund 3% der tatsächlichen Fälle bei Arzneimittel Nebenwirkungen gemeldet werden. Ob die bisherigen Erfahrungswerte (3% gemeldete Fälle) der EMA sich auf die Covid-19-"Impfung" übertragen lassen, ist nicht sicher zu beantworten. Sowohl eine Überschätzung als auch eine Unterschätzung ist nicht auszuschließen. Der große Rest, also 97% der Fälle wären dann nicht in der Datenbank enthalten, da sie entweder nicht erkannt oder nicht gemeldet wurden. Hochgerechnet auf den EMA Datenstand vom 14.01.2022 wären das europaweit: 687.600 Tote und 44,9 Mio. Nebenwirkungen.

Daher stellen wir die folgenden Fragen:

 

 

 

1) Wie hoch sind die Kosten für die Impfkampagne, die von der Stadt Braunschweig zu tragen sind, und wie hoch ist die aktuell strittige Summe, die vom Land nicht übernommen wird?

2) Wie hoch ist das Haftungsrisiko für die Stadt Braunschweig für die tödlichen und nichttödlichen Folgen der experimentellen SARS-CoV-2 Behandlungen ("Impfungen") in Haftung genommen zu werden? Bitte begründen Sie Ihre Einschätzung.

 

3) Gibt es bereits Fälle in denen die Stadt Braunschweig von Impfopfern bzw. Hinterbliebenen von Todesopfern in Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-"Impfung" in Anspruch genommen wird? 

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Anlagen

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