Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-17879

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Folgende Fragen wurden von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Nachgang des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben mit der Bitte um Beantwortung an die Verwaltung übermittelt:

 

  1. Welche Entwurfsparameter hinsichtlich Gradiente, lichte Breite und lichte Höhe des Fuß- und Radweges werden dem Entwurf zu Grunde gelegt?
  2. Wie werden Angsträume vermieden?
  3. Wird die Barrierefreiheit gem. DIN 18040 umgesetzt?
  4. Inwieweit wird der Hochwasserschutz berücksichtigt?
  5. Kann die Eisenbahnsicherungstechnik optimiert werden, so dass die Schrankenschließzeiten reduziert werden? (Gutachten)
  6. Welche Bedeutung hat die Unterführung/Lösung im Veloroutennetz/Radschnellweg
    BS-WOB?
  7. Welche zeitliche Verkürzung der Sperrung der Wegeverbindung ist möglich?
  8. Kann eine Interimsverbindung für Fußgänger*innen während der Bauarbeiten in der Achse Grünewaldstraße hergestellt werden?
  9. Wie werden die Umleitungsstrecken für den Fuß- und Radverkehr qualitativ hochwertig und sicher ausgebaut (u. a. Berliner Straße)?

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Eine Planung besteht bisher nicht. Bisher gibt es dazu nur grundsätzliche Überlegungen. In der Sitzung am 22.2.2022 werden die Verwaltung, der Regionalverband und die Deutsche Bahn die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsprozesse für den denkbaren Umbau des Bahnübergangs zu einer Unter- oder Überführung darstellen. Wenn die Stadt grundsätzlich zustimmt, dass solche Planungen aufgenommen werden sollen, wird die Deutsche Bahn in die Planungen eintreten. Diese werden eng mit der Verwaltung abgestimmt werden. Dabei wird die Verwaltung schon in der Planung darauf achten, Angsträume möglichst zu vermeiden. Die Verwaltung teilt die Anregungen des städtischen Gleichstellungsreferats (Drucksache 21-17455-02) in vollem Umfang.

 

Die Verwaltung wird die Öffentlichkeit in den Planungsprozess einbeziehen.

 

Die Stadt ist Kreuzungspartner der Deutschen Bahn. Nach Abschluss der Planungen, die jetzt beginnen sollen, wird der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben – nach Anhörung der Stadtbezirksräte – über die Planung beschließen.

 

Dies vorangestellt werden die Fragen wie folgt beantwortet:

 

Zu 1.)

Dies ist Gegenstand des Planungsprozesses. Grundsätzlich werden die einschlägigen Regelwerke berücksichtigt. Die Verwaltung wird darüber hinaus insbesondere den Braunschweiger Standard gem. Ziele- und Maßnahmenkatalog „Radverkehr in Braunschweig“ (20-13342-02) in den Planungsprozess einbringen.

 

Zu 2.)

Die Verwaltung wird bei den Planungen mit Nachdruck einbringen, dass Angsträume und „dunkle Ecken“ vermieden werden. Wie bereits o.a. teilt die Verwaltung die Ausführungen der Gleichstellungsbeauftragten in vollem Umfang.

Auch die Berücksichtigung von guter Beleuchtung wird die Verwaltung bei der Planung einbringen. Durch die Planung einer Fuß- und Radwegunterführung würde kein Tunnel entstehen, sondern vielmehr zwei hintereinander gelegene Brückenbauwerke, auf denen die Gleise verlaufen.

 

Zu 3.)

Dies ist Gegenstand des Planungsprozesses und wird berücksichtigt. Der Behindertenbeirat wird eingebunden.

 

Zu 4.)

Das Vorhaben liegt nicht innerhalb eines festgesetzten Überschwemmungsgebietes. Ob Maßnahmen im Zusammenhang mit Starkregen- und Aufstau-Risiken erforderlich sind, wird bei der Planung geprüft.

 

Zu 5.)

Durch den Bau des elektronischen Stellwerks (ESTW) werden sich die Schließzeiten pro Zugpassage nur minimal verkürzen. Die vergleichsweise langen Schließzeiten ergeben sich daraus, dass die Bahnübergangssicherungstechnik mit dem Bahnhof Gliesmarode in unmittelbarer Nähe zusammenhängt und sich die Anzahl der Züge voraussichtlich auf bis zu 10 pro Stunde erhöhen wird. 

 

Zu 6.)

Nach der Machbarkeitsstudie des Regionalverbandes ist im Bereich des heutigen BÜ Grünewaldstraße keine Streckenführung des Radschnellweges nach Wolfsburg vorgesehen. Die konkreten Planungen dazu wurden noch nicht aufgenommen.

 

Die Realisierung von Velorouten ist Teil des vom Rat beschlossenen Ziele- und Maßnahmenkatalogs „Radverkehr in Braunschweig". Ein erster Entwurf eines stadtweiten Veloroutennetzes wird Ende 2022 vorliegen und dann im Rahmen des MEP bis Mitte 2023 ganzheitlich bewertet.

 

Die Verwaltung wird einen regelmäßigen Austausch zwischen diesen Planungsprozessen sicherstellen.

 

Zu 7.)

Die Deutsche Bahn hat mitgeteilt, dass eine Verkürzung der Sperrung nicht möglich ist.

Dazu steht die Verwaltung weiterhin mit der DB in Verbindung, die hierzu in der Sitzung am 22.2.22 vortragen wird.

 

Zu 8.)

Eine Interimsverbindung für Fußgänger wäre zwar grundsätzlich z. B. in Form einer provisorischen Behelfsbrücke grundsätzlich denkbar, wäre aber ein eigenes komplexes Planungs- und Bauprojekt, das die Gesamtmaßnahme massiv verzögern würde und welches zudem das Baufeld für die endgültige Lösung blockieren oder zumindest beeinträchtigen würde.

 

Zu 9.)

Als Umleitungsstrecken können die vorhandenen Querungsmöglichkeiten der Gleise weiter nördlich oder südlich mit Geh- und Radwege entlang der Berliner Straße und der Ebertallee sowie der Ringgleisweg genutzt werden. Diese Wege sind grundsätzlich gut nutzbar und werden regelmäßig kontrolliert. Im Rahmen der Planungen wird geprüft, ob in Teilbereichen noch Verbesserungen möglich sind.

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