Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 21-16082-01
Grunddaten
- Betreff:
-
E-Mobilität und Ladeinfrastruktur im Stadtbezirk
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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09.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 16.06.2021:
Die Verwaltung wird gebeten, Gespräche mit möglichen Anbietern zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität im Stadtbezirk zu führen und die Ergebnisse dieser Gespräche dem Stadtbezirk mitzuteilen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hatte ein Konzept in Auftrag gegeben, welches den Bedarf u. a. anhand der Faktoren Einwohnerdichte, (Elektro-) Kfz-Dichte pro Einwohner, Vorhandensein eigener Stellplätze und wichtiger Ziele wie Geschäfte oder Betriebe ohne eigene Stellplätze ermittelt hat. Darin wird aufgezeigt, wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte perspektivisch bis zum Jahr 2030 im gesamten Stadtgebiet Braunschweig benötigt werden und wie diese sinnvoll auf die verschiedenen Stadtbezirke zu verteilen sind. Die Bedarfsermittlung ist abgeschlossen und wurde am 13.10.2021 (vgl. DS 21-16987) im Planungs- und Umweltausschuss vorgestellt.
Auf dieser Grundlage soll einem privaten Betreiber öffentlicher Straßenraum zur Verfügung gestellt werden, damit dieser dort bedarfsgerecht und eigenwirtschaftlich Ladepunkte errichtet und betreibt. Zur Gewährleistung eines fairen und transparenten Wettbewerbs gilt es, diesen Betreiber im Rahmen einer Ausschreibung zu ermitteln, sodass anschließend ein Konzessionsvertrag geschlossen werden kann. Das gesamtstädtische Konzessionsvergabeverfahren läuft aktuell.
Die konkrete Standortfindung und -auswahl wird durch den Betreiber in Abstimmung mit der Verwaltung erfolgen. Es ist zu erwarten, dass aus Betreibersicht insbesondere wirtschaftliche Gesichtspunkte wie eine hohe lokale Nachfrage und technische Kriterien wie ausreichend freie Kapazitäten im Stromnetz maßgeblich sein werden. Zugleich wird die Verwaltung bei der Standortwahl auf eine gleichmäßige Verteilung über das Stadtgebiet und innerhalb der einzelnen Stadtteile auf eine gute Erreichbarkeit und Zugänglichkeit achten.
