Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-17860-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Notwendige Kontrollen der Corona-Testzentren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
15.02.2022
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion (22-17860) vom 02.02.2022 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Bereits seit einem Jahr tagt regelmäßig die eingesetzte Taskforce Testen. Sie ist mit erfahrenen Mitarbeitenden des Fachbereiches Soziales und Gesundheit, der Feuerwehr sowie des Braunschweiger Stadtmarketings besetzt. Die Stadt Braunschweig steht von Anfang an mit allen beauftragten Testzentren im engen Austausch, um die Kapazitäten weiterhin bedarfsgerecht vorzuhalten bzw. der Situation angepasst auszubauen. Zusätzliche Testzentren werden bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen fortlaufend, zügig und sehr zeitnah beauftragt (www.braunschweig.de/aktuell/Anforderungen-fuer-den-Betrieb-von-Testzentren.php).
Weiterhin besteht für alle Bürgerinnen und Bürger auch die Möglichkeit sich in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, medizinischen Laboren, Rettungs- und Hilfsorganisationen, und den von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVN) betriebenen Testzentren testen zu lassen. Durch die sehr kurzfristig erfolgte Neuregelung ab 24. November 2021 zur Kosten-freiheit von PoC-Antigenschnelltest war es für das gesamte Netzwerk Testen in Braunschweig mit erheblichen Schwierigkeiten und logistischen Herausforderungen verbunden, qualifiziertes Personal, entsprechende Räumlichkeiten und die notwendigen PoC-Antigenschnelltests zu beschaffen. Auch aufgrund der aktuellen, teilweise kalten Wetterlage ist ein Betreiben von Teststellen im Freien, wie dies noch im Sommer 2021 möglich war, aus technischen Gründen (Schnelltests erfordern eine Grundtemperatur um verlässliche Ergebnisse zu liefern) nicht mehr möglich.
Aktuell kann man aber wieder überall in Braunschweig kurzfristig einen Schnelltest erhalten. Auf der Internetseite der Stadt Braunschweig sind alle Informationen zu im Stadtgebiet vorhandenen Teststellen, sofern die Veröffentlichung von den Betreibern gewünscht wurde unter folgendem Link abrufbar: https://www.braunschweig.de/aktuell/schnelltests-stadtplan.php.
Dies vorausgeschickt antwortet die Verwaltung wie folgt:
Zu Frage 1:
Die aktuelle Situation stellt sich, Stand 9. Februar 2022, in Braunschweig wie folgt dar:
Im Stadtgebiet gibt es insgesamt 209 Teststellen, die sich aufteilen in
• 155 Testzentren
• 18 Apotheken (geringe Testkapazität)
• 36 Arztpraxen (geringe Testkapazität)
Die Testkapazität beläuft sich auf bis zu 547.988 Tests pro Woche. Das entspricht 78.284 möglichen Tests täglich. Diese Zahlen basieren auf den Angaben der Testzentrums-betreiber. Weitere Informationen finden sich hierzu im regelmäßigen Statusbericht der Stadtverwaltung.
Zu Frage 2:
Aktuell finden aufgrund der pandemischen Lage und der angespannten Personalsituation im Bereich des Gesundheitsamtes 1-3 Kontrollen pro Woche statt. Darüber hinaus wird die Notwendigkeit bzw. Dringlichkeit der Überprüfung einer Teststelle nach Bürgerbeschwerden gesehen. Hier erfolgt zeitnah eine entsprechende Kontrolle.
Zu Frage 3:
Seit Mitte des Jahres 2021 wurden insgesamt 53 Überprüfungen von Testzentren durchgeführt. Das hatte insgesamt 21 Schließungen durch erhebliche Mängel zur Folge.
Grundsätzlich hat jede Teststelle eine einmalige Möglichkeit, die Mängel vollständig zu beheben und nach einer erneuten Überprüfung wiederzueröffnen.
Von den 21 Schließungen konnten 9 Teststellen nach Behebung der Mängel erneut öffnen.
Folgende Gründe wurden mehrfach vorgefunden und sind ausschlaggebend für die Schließung einer Teststelle:
• Ungenaue Testdurchführung abweichend von den Herstellerangaben der jeweils
verwendeten Test-Kits.
• Die zwingend notwendige Raumtemperatur von mindestens 15 und höchstens 30
Grad Celsius wird nicht eingehalten.
• Hände- und Flächendesinfektionsmittel sind entweder nicht vorhanden gewesen oder
sind ungenügend für den Gebrauch im medizinischen Bereich.
• Ein Handschuhwechsel nach jeder durchgeführten Probeentnahme wurde nicht
vorgenommen.
