Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-17856-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Alte Kanäle und absackende Straßen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0660 Referat Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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15.02.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage der Gruppe Die FRAKTION. - DIE LINKE., Volt und Die PARTEI beantwortet die Verwaltung in Abstimmung mit der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) (zur ersten Frage) wie folgt:
zu 1. Die Ursache für die Fahrbahnabsackung war ein alter und defekter Hausanschlusskanal. Der Hausanschluss war schon vor Jahren außer Betrieb genommen und konnte zur Zustands- und Schadensdetektion mittels TV-Inspektion von der Hauptleitung (Sammelkanal) aus nicht mehr befahren und untersucht werden.
Durch eine Undichtigkeit am Hausanschlusskanal ist Sand in Selbigen eingedrungen, wodurch ein Hohlraum unter der Straße entstanden ist. Bei Erkenntnis der entstehenden Absackung wurde umgehend reagiert, sodass die Straße gesperrt und der Hausanschluss sogleich instandgesetzt wurde.
zu 2. Um den Werterhalt und die einwandfreie Abwasserableitung auch weiterhin sicher zu stellen wurden der SE|BS vertraglich rd. 13 Mio. € pro Jahr zusätzlich an Investitionsvolumen für das Kanalnetz zur Verfügung gestellt.
Um die vertragsgemäßen Tätigkeiten und die Reinvestitionen der SE|BS in das Kanalnetz beurteilen zu können werden vertragsgemäß u.a. Vertragserfüllungsgutachten angefertigt, wie zu drittens weiter ausgeführt wird.
Grundsätzlich lassen sich vereinzelte Schadensfälle bei einem Abwassernetz dieser Größenordnung trotz der hohen Reinvestitionen in die Abwasseranlagen und der ständigen TV-Untersuchung des Kanalnetzes auch zukünftig nicht vollständig vermeiden.
zu 3. Die Stadt hat gem. dem zwischen der Stadt und der SE|BS bestehenden Abwasserentsorgungsvertrag (AEV) die Möglichkeit, alle fünf Jahre ein Vertragserfüllungsgutachten (VEG) in Auftrag zu geben. Vertraglich besteht keine Verpflichtung alle 5 Jahre ein Vertragserfüllungsgutachten zu erstellen.
Die Ergebnisse des letzten Vertragserfüllungsgutachten wurden 2016 vorgestellt (DS 16-03456). Es wurde darin festgestellt, dass die vertraglich vereinbarten Aufgaben durch die SE|BS im betrachteten Untersuchungszeitraum (2006 – 2013) nahezu vollständig positiv erfüllt worden sind und das Kanalnetz so betrieben wurde, wie es im öffentlichen Interesse liegt.
Auf Basis des AEV steht der SE|BS ein limitiertes Planbudget für die Kanalnetzerneuerung zur Verfügung. Mit dem zur Verfügung gestellten Budget konnte die SE|BS jedoch nicht alle vertraglichen Kennzahlen vollständig erreichen.
Das alte Vertragserfüllungsgutachten empfahl deshalb u.a. die Höhe der Investitionsmittel genauer zu untersuchen.
Im Kontext der Bearbeitung dieser Aufgabenstellung wurde festgestellt, dass das seitens der Stadt für die SE|BS zur Verfügung gestellte Investitionsbudget zum langfristigen Substanzerhalt nicht ausreichend ist. Die Stadt konzentrierte sich deshalb auf die Erhöhung des Investitionsbudgets und die Ergänzung des bestehenden Abwasserentsorgungsvertrages. Hierin mündete die Ergänzungs- und Klarstellungsvereinbarung mit Abschluss im Jahr 2020.
Mit dem Abschluss dieser Ergänzungs- und Klarstellungsvereinbarung zum Ende 2020 wurde der Aufgabenstellung aus dem letzten Vertragserfüllungsgutachten durch die Verwaltung Rechnung getragen. Das Investitionsbudget wurde um 13 Mio. € erhöht, die Verträge aktualisiert und die zukünftige Sicherstellung der Kanalsubstanz in Braunschweig gewährleistet.
Die zunächst ursprünglich bereits für 2018 avisierte Beauftragung eines neuen Vertragserfüllungsgutachtens hätte zu keinen wesentlich neuen Erkenntnissen zum bestehenden Gutachten geführt.
Mit Beauftragung des aktuellen Vertragserfüllungsgutachten im Jahr 2021 wird der Inhalt der Ergänzungs- und Klarstellungsvereinbarung (u.a.) mit den höheren Investitionen durch den externen Gutachter des Vertragserfüllungsgutachtens gewürdigt und bewertet. Das aktuelle Vertragserfüllungsgutachten befindet sich derzeit noch in Bearbeitung.
Nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand wird von einer Fertigstellung im IV Quartal 2022 ausgegangen. Nach Fertigstellung wird das Ergebnis den Ratsgremien vorgelegt.
