Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-17862-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Braunschweig verzeichnete in den vergangenen sechs Jahren annähernd konstant rd. 250.000 Einwohnerinnen und Einwohner - und das, obwohl in den vergangenen Jahren jährlich Baurecht für durchschnittlich rd. 1.000 neue Wohneinheiten geschaffen wurde.

Die städtischen Wohngebietsplanungen müssen sich an der Entwicklung des Wohnungsbedarfs orientieren. Hierfür ist die Entwicklung der Zahl der Haushalte maßgebend. So wurde der Wohnungsbedarfsprognose 2019 eine untere Prognosevariante mit rund 255.000 Einwohnern in 2030 und eine obere Prognosevariante mit rund 265.000 Einwohnern in 2030 zugrunde gelegt, um den Wohnraumbedarf der Haushalte als Angebotsplanung einschließlich eintretender Nachfragespitzen möglichst bedarfsgerecht abdecken zu können (siehe Dr. 19-11858). Aus diesen Gründen ist vorgesehen, bis 2025 Planungsrecht für bis zu 6.000 Wohnungen zu schaffen. Die Verwaltung legt bei der Standortwahl der Baugebiete grundsätzlich großen Wert darauf, dass das Ziel des ISEKs umgesetzt wird, die Stadt kompakt weiterzubauen, um die vorhandene Infrastruktur bestmöglich auszunutzen.

 

In den meisten Infrastrukturbereichen wie z. B. Straßenbau und Kanalisation, KITAs und Schulen werden die Planungen jährlich fortgeschrieben und aktualisiert. Anpassungen und Investitionen werden neben dem Bestandserhalt häufig auch erforderlich aufgrund sich ändernder rechtlicher Anforderungen und politischer Beschlüsse wie z. B. mit dem Rechtsanspruch auf KITA-Plätze, in Bezug auf Schulformen (6. IGS) oder mit einer Neuorientierung der Mobilitätsentwicklung. Je nach Fachthema und Stadtgebiet bzw. konkretem Standort zeigen sich sehr unterschiedliche Auslastungen der Infrastruktur. Im Zusammenhang mit jeder größeren Wohn- oder Gewerbegebietsentwicklung werden Infrastrukturanpassungen erforderlich und vorgenommen. Die Innenentwicklung erfordert in der Regel weniger Infrastrukturausbau und langfristige Unterhaltungskosten. So werden z. B. die Entwicklungsschwerpunkte auf das Stadtbahnnetz und vorhandene Infrastruktur ausgerichtet.

 

Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Anfrage der AfD-Fraktion wie folgt:

 

Zu Frage 1:

r städtische Entwicklungsmaßnahmen, wie z. B. Wohngebiets- und Gewerbegebietsplanungen oder auch Verkehrsprojekte mit großumiger Erschließungsfunktion, die aufgrund ihrer Komplexität einen langen planerischen Vorlauf und somit viel Vorbereitungsaufwand erfordern, wird stets ein Entwicklungskorridor mit einer unteren und einer oberen Prognosevariante zugrunde gelegt, um auf Bedarfs- und Nachfrageschwankungen adäquat reagieren zu können und sich zukünftige Entwicklungsoptionen offen zu halten.

 

 

Zu Frage 2:

Da städtebauliche Entwicklungsprojekte je nach Größe und Lage im Stadtgebiet jeweils unter zum Teil sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen vorzubereiten sind, ist diese Frage nicht pauschal oder allgemeingültig zu beantworten. Leitlinie ist stets, die vorhandene Infrastruktur so weit wie möglich zu nutzen und möglichst wenig zusätzlichen Investitionsbedarf auszulösen.

 

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