Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-17864-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Stark verlustbringendes Fahrradverleihsystem: Fahrräder verschenken wäre günstiger?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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15.02.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Einrichtung eines Fahrradverleihsystems (FVS) gehört zu den Maßnahmen, die im Bereich Mobilität im ISEK benannt und mehrfach in der Vergangenheit in den politischen Gremien thematisiert wurden. Die Verwaltung plant nicht, Fahrräder zu kaufen und ein Verleihsystem zu betreiben. Das erstellte Gutachten bezieht sich auf die Vergabe eines FVS, welches ganzheitlich vom Betreiber einzurichten und zu betreiben wäre.
Sollte der Rat durch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln der Verwaltung einen entsprechenden Auftrag erteilen, würde die Verwaltung eine solche Vergabe mit anschließender Beauftragung vorbereiten und durchführen.
Dies vorangestellt, wird die Anfrage wie folgt beantwortet:
zu 1.) Die Verwaltung kalkuliert keine Abschreibung, weil sie keine Vermögensgegenstände für ein FVS beschafft. Die Abschreibungsquote des Fahrradbestands liegt im Ermessen des Betreibers und nicht der Verwaltung. Der Betreiber des FVS für die NiWo hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Räder fünf bis sieben Jahre in Betrieb sind.
zu 2.)
"team red" verfügt über eine umfängliche Expertise zu bundesweit bestehenden FVS unterschiedlicher Anbieter. Diese Informationen und Erfahrungen sind bei der Erarbeitung des Gutachtens eingeflossen.
zu 3.)
Derzeit wird der Fahrradverleihmarkt in Braunschweig nicht von einem unternehmerischen Anbieter eigenwirtschaftlich bedient. Das Gutachten verdeutlicht, dass FVS allgemein nicht kostendeckend betrieben werden.
Selbstverständlich würde dann, wenn die Stadt ein FVS beantragen würde, der Markt weiter beobachtet. Sollte sich eine grundlegend neue Marktsituation ergeben, würde die Verwaltung sinnvolle Anpassungen vorschlagen. Die Laufzeit eines Vertrages für ein FVS wäre ohnehin nach noch festzulegenden Aspekten sinnvoll zeitlich zu begrenzen.
