Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 22-17981
Grunddaten
- Betreff:
-
Blockheizkraftwerk (BHKW) im Baugebiet Wenden-West, 1. BA - WE 62 (Stand: 14.12.2021)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- CDU/FDP-Gruppe im Stadtbezirksrat 322
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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zur Beantwortung
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01.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Anlage 5 zum Bebauungsplan heißt es unter Abschnitt 5.9.1 "Ver- und Entsorgung" u. a.:
"BHKW: Zur Umsetzung eines klimafreundlichen Energiekonzepts ist im nordwestlichen Bereich des Gewerbegebietes ein Blockheizkraftwerk zur Nahwärmeversorgung vorgesehen.
Hierfür wird eine Fläche für Versorgungsanlagen festgesetzt."
In einer Stellungnahme der Verwaltung DS 20-13432-01 vom 07.07.2021 war ausgeführt worden:
"Zur Umsetzung einer klimafreundlichen Energieversorgung ist im nordwestlichen Bereich des Gewerbegebietes eine Fläche für Versorgungsanlagen vorgesehen. An dieser Stelle soll in Abstimmung mit BS|Energy ein zentrales Blockheizkraftwerk für die Nahwärmeversorgung des Gewerbe- und Wohngebietes sowie weiterer Bauabschnitte entstehen. Mit Hilfe der sogenannten ´Kraft-Wärme-Kopplung´ (KWK) kann in einem Blockheizkraftwerk gleichzeitig Strom und Wärme für öffentliche und private Verbraucher produziert werden. Der eingesetzte Brennstoff wird damit effizienter und sparsamer als bei konventionellen Anlagen verwendet und es werden weniger luftverunreinigende Stoffe (z. B. CO2) ausgestoßen."
Dies vorangestellt fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Änderungen der bisherigen Planung (nur ca. 500 qm Flächenreservierung für das BHKW) sind notwendig, um alle weiteren Baubabschnitte (absehbar 2. BA, 3. BA und
4. BA?) mit Nahwärme "klimafreundlich" versorgen zu können und wie wird der Begriff "klimafreundlich" in diesem Zusammenhang definiert?
2. Welcher Brennstoff soll - auch im Hinblick auf den "Richtungsbeschluss zum Klimaschutzkonzept 2.0" - zur "Erzeugung klimafreundlicher Fern- und Nahwärme" mit welcher Begründung in Wenden-West 1. BA, eingesetzt werden und inwiefern wird bereits die "effizientere und sparsamere" Verwendung oder eine "Verringerung des CO2-Ausstoßes im Vergleich zu konventionellen Anlagen" als ausreichend zur Erfüllung des Richtungsbeschlusses (Treibhausgasneutralität!) in diesem Baugebiet angesehen?
3. Inwieweit kann vorsorglich sichergestellt werden, dass die Zielerreichung "Klimaneutralität so schnell wie möglich, nach Möglichkeit bis 2030" sowie die Bewerbung um die Teilnahme an der EU-Mission „100 klimaneutrale Städte bis 2030“ (wie im o. a. Beschluss gefordert) nicht durch die Brennstoffwahl und Kraftwerksauslegung in unserem Bezirk gefährdet werden?
gez.
Heidemarie Mundlos, André Gorklo
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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489,3 kB
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