Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-17943
Grunddaten
- Betreff:
-
Abbau Sanierungsstau für Kindertagesstätten der freien Träger der Jugendhilfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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17.03.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Für die nachstehenden Maßnahmen werden nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Abbau des Sanierungsstaus in Kindertagesstätten der freien Träger der Jugendhilfe vorbehaltlich der positiven Plausibilitätsprüfung durch das städtische Gebäudemanagement folgende Zuwendungen gewährt:
Träger | Einrichtung | Maßnahme | Zuwendungshöhe |
Caritas | St. Bernward | Teildach- und Fenstersanierung | bis zu 143.000,00 € |
Caritas | St. Bernward | Sanierung der elektrischen Anlagen | bis zu 86.959,85 € |
Caritas | St. Bernward | Sanierung Keller | bis zu 45.472,52 € |
Caritas | St. Bernward | Sanierung Innenhof | bis zu 10.567,63 € |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 13. Juli 2021 die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Abbau des Sanierungsstaus in Kindertagesstätten der freien Träger der Jugendhilfe beschlossen (DS 21-16091).
Gem. § 5 der Satzung für das Jugendamt hat der Jugendhilfeausschuss bei der Verteilung der im Haushaltsplan zur Förderung von Einrichtungen, Organisationen und Maßnahmen der Jugendhilfe bereitgestellten Mittel Beschlussrecht.
Der Caritas Verband hat für seine nicht angemietete Einrichtung St. Bernward im September 2021 einen Antrag auf Sanierungsmittel gestellt. Weitere Anträge sind nicht eingegangen.
Die Finanzierung der Maßnahmen ist wie folgt vorgesehen:
Maßnahme | Teildach- und Fenstersanierung | Sanierung der elektrischen Anlagen | Sanierung Keller | Sanierung Innenhof |
Gesamtkosten | 181.040,65 € | 96.622,05 € | 50.525,02 € | 18.092,17 € |
Eigenanteil | 38.040,65 € | 9.662,20 € | 5.052,50 € | 7.524,54 € |
Max. Zuwendung | 143.000,00 € | 86.959,85 € | 45.472,52 € | 10.567,63 € |
Die Voraussetzungen der Richtlinie sind erfüllt, die erforderliche Plausibilitätsprüfung durch das städtische Gebäudemanagement steht noch aus.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsplan 2021 standen die erforderlichen Mittel zur Verfügung und wurden als Haushaltsrest zur Übertragung angemeldet.
