Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-17972

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Ratsbeschluss vom 24.04.2018 wurde eine stufenweise Entwicklung der Kommunalen Schulsozialarbeit festgelegt. In dieser ersten Ausbauphase wurden bis 2020 zu den damals ursprünglich bestehenden 1,5 Stellen weitere 15,5 Stellen realisiert. Der darauf aufbauende Ratsbeschluss vom 17.06.2021 verfolgt das Ziel der Etablierung Kommunaler Schulsozialarbeit an allen weiterführenden Schulen und der geplanten Realisierung von 13 Vollzeitstellen bis 2025. Mit Abschluss des zweiten Ausbauplans in 2025 sind Schülerinnen und Schüler aller 30 allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft mit Kommunaler Schulsozialarbeit versorgt.

 

Aufgrund der zunächst begrenzten Stellen wurde das kommunale Angebot prioritär an denjenigen Schulen umgesetzt, die die nachweisbar höchsten jugendhilflichen Bedarfe, im Folgenden als Problemlagen benannt, aufwiesen. Zur Erfassung der Bedarfe wurden entsprechend des Ratsbeschlusses Parameter herangezogen, die besondere Erschwernisse bei Schülerinnen und Schülern offenlegen. Ein Bedarf an jugendhilflich ausgerichteter Schulsozialarbeit wird gemäß Ratsbeschluss für die Schulen angenommen, an denen mindestens 150 jugendhilfliche Problemlagen erfassbar sind. Unentschuldigte Fehltage, Armut und Abschulung gelten beispielsweise als erhebliche Risikofaktoren, die ohne weitere Unterstützung im späteren Lebensverlauf unter anderem zu geringeren Bildungsabschlüssen und Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen führen können. Daher wird aus diesen und anderen im Beschluss festgelegten Parametern der jugendhilfliche Bedarf einer Schule errechnet.

 

Der Ausbauplan 1 wurde von 2018 bis 2020, der Ausbauplan 2 wird seit 2021 bis 2025 realisiert. Während der Ausbauphasen muss die Bedarfsanalyse jährlich fortgesetzt werden.

 

1)      Bericht

Die Kommunale Schulsozialarbeit begleitet Kinder, Jugendliche und deren Familien bei Bedarf von der fünften Klasse an bis zum Ende ihrer Abschlussklasse, in der Regel fünf bis neun Schuljahre.

 

r den Ausbau 2022 wurden dieses Jahr bereits mit zwei Schulen Sondierungsgespräche geführt, weitere zwei Schulen folgen voraussichtlich bis Ende März 2022. Diese mit allen Schulen zu führenden Gespräche dienen der Sicherstellung notwendiger Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Tätigkeit der kommunalen Schulsozialarbeit. Neben der Schaffung räumlicher und technischer Infrastrukturen, wie das zur Verfügung stellen adäquater Arbeitsplätze und EDV-Ausstattungen, ging es dabei vor allem um die Verdeutlichung jugendhilflicher Aufträge und Zielgruppen sowie wirkfähige Einbindungen der Mitarbeitenden in innerschulische Abläufe und Gremien.

 

Die Vollzeitstellen wurden in der Regel nicht zu Beginn der jeweiligen Ausbau- oder Schuljahre angetreten, sondern unterjährig, nach Abschluss der Einstellungsverfahren:

 

 

Schule

Ausbaustufe

tigkeits-

beginn

1.

Hauptschule Pestalozzistraße

2018

01.2018

2.

Hauptschule ningen

2018

01.2018

3.

Hauptschule Sophienstraße

2018

01.2018

4.

Realschule Georg-Eckert-Straße

2018

06.2019

5.

Realschule John-F.-Kennedy-Platz

2018

09.2019

6.

Realschule Maschstraße

2019

09.2019

7.

Realschule Nibelungen

2019

04.2019

8.

Realschule Sidonienstraße

2019

07.2019

9.

IGS Querum

2019

05.2019

10.

IGS Sally Perel Gesamtschule

2019

05.2019

11.

Gymnasium Kleine Burg

2020

03.2021

12.

Gymnasium Wilhelm-Gymnasium

2020

03.2021

13.

Berufsbildende Schule Helene-Engelbrecht-Schule

2020

03.2021

14.

Berufsbildende Schule Johannes-Selenka-Schule

2020

03.2021

15.

Berufsbildende Schule Otto-Bennemann-Schule

2020

03.2021

16.

Gymnasium Martino Katharineum

2021

10.2021

17.

Gymnasium Hoffmann von Fallersleben

2021

04.2022

 

Ziel der Kommunalen Schulsozialarbeit ist es, Schulkarrieren bislang als benachteiligt geltender Bevölkerungsgruppen deutlich aufzuwerten und diese nicht an deren häuslichen Gegebenheiten scheitern zu lassen. Kommunale Schulsozialarbeitende arbeiten in und mit Schule an Bildungsgerechtigkeit, Chancengleichheit und so an einer sozialen Stadtgesellschaft.

 

Als Zielgruppen der jugendhilflich ausgerichteten Tätigkeit gelten Kinder Alleinerziehender, von der Armut ihrer Eltern betroffene Kinder sowie Kinder mit Migrationserfahrung.

 

Zum Erreichen der Ziele setzt die Kommunale Schulsozialarbeit auf eine enge Zusammen­arbeit mit anderen Fachdiensten des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie, insbesondere den Allgemeinen Erziehungshilfen („Bezirkssozialarbeit“), der Jugendsozialarbeit, der Jugendgerichtshilfe sowie den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit („Jugendzentren“).

 

In der praktischen Ausgestaltung der Rechtskreise verfolgen Schulen und Jugendhilfe im Kern zwei nicht ganz übereinstimmende Ziele: Schule verfolgt den ihr gegebenen Bildungsauftrag gemäß § 2 Niedersächsisches Schulgesetz. Die Förderung individueller Entwicklungen sowie das Recht auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit liegen gemäß § 1 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) immer im Aufgabenbereich der kommunalen Jugendhilfe. Diese rdert im Lebensverlauf der Kinder und Jugendlichen sowohl deren schulische als auch deren spätere berufliche Ausbildung, eine Eingliederung in die Arbeitswelt sowie deren soziale Integration (§ 13 SGB VIII). Mitunter liegen die fachlichen Perspektiven, aus denen auf die Schülerinnen und Schüler gesehen wird, weit auseinander. Im Verlauf der ersten Einarbeitungen haben sich Lehrkräfte und Schulleitungen daher als weitere Zielgruppen der jugendhilflich ausgerichteten Schulsozial­­arbeit herausgestellt.

 

Arbeit mit Schule

 

  • Seit 2018 haben an 16 Schulen Kommunale Schulsozialarbeitende ihre Tätigkeit aufgenommen, Schülerinnen und Schüler einer weiteren Schule werden ab April 2022 versorgt
  • In 2019 wurde das Sachgebiet Kommunale Schulsozialarbeit als Ansprechpartner für die Schulen eingerichtet
  • Seit 2018 begleitet eine Fachberatung die Einarbeitungsprozesse der Mitarbeitenden im Schulbetrieb
  • Die Einarbeitungsprozesse werden durch regelmäßige Bilanzgespräche und Steuerungstreffen mit Schulleitungen begleitet
  • Zum Entwickeln gemeinsamer Perspektiven von Jugendhilfe und Schule werden an den beteiligten Schulen kooperativ mit Schulleitungen, Lehrkräften oder Kollegien schulbezogene Konzepte formuliert, die i. d. R. von Schulgremien verbindlich beschlossen werden
  • Das Netzwerk Schulsozialarbeit ist seit 2021 verstärkt aktiv und wird von der Sachgebietsleitung Kommunale Schulsozialarbeit gemeinsam mit der Fachberatung für soziale Arbeit in schulischer Verantwortung beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig koordiniert. Das Netzwerk umfasst sowohl Kommunale Schulsozialarbeitende als auch Mitarbeitende des Landes aus dem Bereich der Sozialen Arbeit an Schule. Es soll die Zusammenarbeit der Fachdienste des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie mit Schulen und deren Landesbediensteten unterstützen.

 

Arbeit mit Schülerinnen und Schülern und Familien

 

Die Mitarbeitenden der Kommunalen Schulsozialarbeit sind ausschließlich im Bereich der Einzelfallhilfetig. Diese umfasst neben den Schülerinnen und Schülern selbst auch deren Familien, Lehrkräfte und Peer-Groups. Seit Herbst 2019 erhalten die Zielgruppen Beratungs- und Unterstützungsangebote, in der Regel aus der fünften bis achten Klasse. Seitdem kommen mit jeder neuen Einschulung neue Schülerinnen und Schüler der Zielgruppe für mittel- und langfristige Begleitungen hinzu. Hausbesuche und Unterstützung bei Terminen werden ebenso angeboten, wie Unterstützung bei Bildungsausgaben, Kontakte zu Lehrkräften, Beratungsstellen und Zusammenführungen mit Fachdiensten des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie.

 

Die Corona-Pandemie erzeugt bei Schülerinnen und Schülern Folgen, die nach zwei Jahren Pandemie nur erahnt werden können. Die zeitweise Schließung der Schulen und organisierter Freizeit- und Sportglichkeiten in Vereinen, verknüpft mit der Unmöglichkeit persönlicher, informeller Treffen, hat zentrale Konstanten ihres Lebens wegbrechen lassen. Familien der Zielgruppen fällt das Kompensieren damit verbundener sozialer, kognitiver und emotionaler Folgen umso schwerer, je stärker Armut, Alltagsorganisation und fehlende Bildung auf Elternhäuser und Kinder wirken.

 

Hier zeigen sich die Vorteile des „Jugendamt in der Schule“ und dessen schnelle, lokale Reaktionsfähigkeit. Die Kommunale Schulsozialarbeit ergänzt ihre selbst unter Pandemiebedingungen weitergeführte Einzelfallhilfe. So arbeiten die kommunalen Mitarbeitenden in Schule mit außerschulischen Angeboten an einer Kompensation der Folgen für ihre Zielgruppen. Gemeinsam mit Lehramtsstudentinnen und -studenten erfolgt im Nachmittagsbereich der Schulen ein betreutes Nachhilfe- und Hausaufgabenangebot.

 

Mit der SommerSchule 21 und HerbstSchule 21 hat die Kommunale Schulsozialarbeit diese Lerngruppen erweitert und in den Zeitraum der Schulferien verlegt. r diese intensive Lernförderung, ergänzt durch Mittagessen und einem attraktiven Freizeitprogramm am Nachmittag, wurden über 200 Schülerinnen und Schüler aus Haupt- und Realschulen begeistert. Gerade für Schülerinnen und Schüler dieser Schulformen wurde deutlich, wie eine gelingende Ganztagsförderung verdeckte Potentiale aktivieren kann.

 

Die Koordinierungsstelle Schulverweigerung nutzt die Mitarbeitenden der kommunalen Schulsozialarbeit für ihre Bemühungen, Lehrkräfte sowie Landesmitarbeitende der Sozialen Arbeit an Schulen auch während des Distanzunterrichts für durch Verweigerung abgehängte Schülerinnen und Schüler zu sensibilisieren, die Zusammenarbeit mit ehemaligen Klientinnen und Klienten der Schulbildungsberatung und der Kompetenzagentur läuft nicht zuletzt aufgrund der Vor-Ort-Mitarbeitenden der Kommunalen Schulsozialarbeit unvermindert weiter.

 

 

 

2)      Fortgesetzte Bedarfsanalyse

Im Rahmenkonzept Kommunale Schulsozialarbeit sind diejenigen Parameter der Jugendhilfe festgelegt, aufgrund derer ein jugendhilflicher Bedarf für einzelne Schulen festgestellt werden kann. Kommunale Schulsozialarbeitende werden Schulen in den Fällen angeboten, wenn an diesen die Summe festgestellter jugendhilflicher Bedarfe von 150 erreicht oder überschritten wird. Die Größe der Schulen blieb zunächst unberücksichtigt. Dass auf diese Weise kleinere Schulen benachteiligt werden, muss im Rahmen zukünftiger Priorisierungen oder Erhebungen entsprechend berücksichtigt werden.

 

r das Rahmenkonzept und den sich daran anschließenden ersten Ratsbeschluss in 2018 war 2016 ein gemeinsamer Workshop zur Erarbeitung einer Konzeption grundlegend. Unter anderen waren dort Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und des Schulausschusses beteiligt. Auf Grundlage der damals zur Verfügung stehenden Daten wurde von einem dringenden Bedarf an 12 Schulen ausgegangen, wenn auch bereits ein grundsätzlicher Bedarf für alle Schulen angenommen wurde.

 

Zum Zweck der Priorisierung werden seit 2018 jugendhilfliche Bedarfe an 30 weiterführenden Schulen erhoben. Die Erhebung der Daten wurde schrittweise ausgeweitet. Zum einen, da gemäß Ausbauplan einjährlich eine begrenzte Anzahl neuer Stellen zur Verfügung stand und nicht alle Schulen mit dem Erhebungsaufwand beansprucht werden sollten. Zum anderen sollten ggf. Förderschulen, Hauptschulen und Realschulen als erste Schulformen ein jugendhilflich ausgerichtetes Angebot erhalten. Eine vollständige Erhebung der vorgesehenen Parameter erfolgte daher zuerst an den genannten Schulformen.

 

Die angestrebte Berücksichtigung sämtlicher Parameter an allen weiterführenden Schulformen erfolgte ab 2020. Entsprechend werden seit 2020 nicht mehr schulformabhängige, wahrscheinliche oder Mindestbedarfe abgebildet, sondern die tatsächlichen Bedarfe an jugendhilflich ausgerichteter Schulsozialarbeit über alle weiterführenden Schulformen hinweg.

 

Insgesamt ergeben die Erhebungen an vielen der betrachteten Schulen erhebliche Ansammlungen von Risikofaktoren für das spätere, von staatlichen Transferleistungen unabhängige, selbstbestimmte Leben. Je nach betrachteten Schulformen weist durchschnittlich nahezu jede Schülerin und jeder Schüler einer Schule, mindestens jedoch knapp jede/jeder Zweite einen jugendhilflich relevanten Handlungsbedarf auf.

 

Auch bislang noch nicht versorgte Schulen überschreiten den Schwellenwert der jugendhilflichen Bedarfe mit bis zu 411 Problemlagen zum Teil erheblich. Insgesamt entwickelt sich die jugendhilflich ausgerichtete Kommunale Schulsozialarbeit planungsgemäß.

 

Inzwischen sind positive Folgen der engeren Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule zu erkennen. Die Bereitschaft, Jugendhilfe direkt in Schule agieren zu lassen, ist deutlich gestiegen. Die Anzahl der erreichten Familien ist vielversprechend. Ein Bedarf unter Schülerinnen und Schülern ist seit der ersten Erhebung an mehr Schulen sichtbar geworden, als bislang im Rahmen der Realisierung der Ausbaupläne abgedeckt werden konnte.

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