Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 22-18003
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zu abgerufenen Mitteln aus dem Förderprogramm "Aufholen nach Corona"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnis
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17.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie haben im Mai 2021 das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ für die Jahre 2021 - 2022 mit einer Gesamtförderhöhe von 2 Mrd. Euro aufgelegt.
Teile des Programmes sind auf Bundesebene angesiedelt (z.B. Bundesprogramm Sprach-Kitas, Bundesstiftung Frühe Hilfen, Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung, Deutsche Kinder- und Jugendstiftung).
Außerdem hat der Bund eine Vereinbarung mit den Ländern zur weiteren Umsetzung des Programms getroffen. Das Land Niedersachsen hat daraufhin im Juli 2021 das Kinder- und Jugendprogramm „Startklar in die Zukunft“ beschlossen und die bundesseitige Förderung von 122 Mio. Euro um 100 Mio. Euro aufgestockt. Damit stellt das Land eine Fördersumme in Höhe von insgesamt 222 Mio. Euro zur Umsetzung zur Verfügung, von denen 189 Mio. Euro (~ 85 %) in den Schulbereich (MK) und 33 Mio. Euro (~ 15 %) in den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (MS) fließen.
Antragsberechtigt sind - sowohl bei den Förderprogrammen des Bundes als auch des Landes - je nach Maßnahme unterschiedliche Personen/Institutionen, wie z.B. freie Träger der Jugendhilfe, örtliche Träger der Jugendhilfe, Familienfreizeiteinrichtungen, Familien in Not, Landessportbund, Landesjugendverbände u.a. Bei einigen der Maßnahmen aus dem Landesprogramm ist eine Weiterleitung der Mittel an die Freien Träger nur über den örtlichen Jugendhilfeträger möglich, d.h. dass in diesen Fällen für Braunschweig die Antragstellung über den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie erfolgen muss.
Übersicht abgerufener Mittel
Der Sachstand zu den durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie abgerufenen Mitteln ist der tabellarischen Übersicht in der Anlage zu entnehmen. Darin sind alle Förderkategorien des Bundes und des Landes aufgeführt, für die der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie antragsberechtigt ist.
Insgesamt wurden seitens des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie bisher 28 Anträge gestellt, von denen 22 Anträge bewilligt wurden. Fünf Anträge wurden nicht zur Antragstellung zugelassen und ein Bescheid steht noch aus. Zudem liegt als Zwischenmitteilung eine Aufforderung zum Zurückziehen des Antrags für das Programm Auf!leben vor.
Die Freien Träger wurden mehrfach und ausführlich auf die Möglichkeiten der Antragstellung aufmerksam gemacht. Von den freien Trägern sind bisher keine Anträge im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie zur Weiterleitung an das Land eingegangen.
Überdies verbleibt der Hinweis darauf, dass die Pandemie in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu hohen, zusätzlichen Arbeitsbelastungen führt, die von den Fachkräften im Rahmen ihrer zur Verfügung stehenden Arbeitszeit zu bewältigen sind. Die Aufrechterhaltung und Sicherstellung des Regelbetriebs steht an erster Stelle. Die Antragstellung (und im Falle einer Bewilligung auch Durchführung) von zusätzlichen Maßnahmen erfordert personelle und zeitliche Ressourcen, die aufgrund der aktuellen Lage sowie kurzer Antragsfristen und Förderzeiträume einfach nicht zur Verfügung stehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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183,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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185,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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