Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-17503-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ladeinfrastruktur e-Mobilität im Stadtbezirk
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Benscheidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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02.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung hatte im Frühjahr 2021 ein Konzept in Auftrag gegeben, welches den Ladebedarf u. a. anhand der Faktoren Einwohnerdichte, (Elektro-) Kfz-Dichte pro Einwohner, Vorhandensein eigener Stellplätze und wichtiger Ziele wie Geschäfte oder Betriebe ohne eigene Stellplätze ermittelt hat. Darin wird aufgezeigt, wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte mit langsamer Ladeleistung (AC-Laden bis 20 KW) und mit schneller Leistung (DC-Laden mit 50 KW) perspektivisch bis zum Jahr 2030 im gesamten Stadtgebiet Braunschweig benötigt werden und wie diese sinnvoll auf die verschiedenen Stadtbezirke zu verteilen sind. Die Bedarfsermittlung ist abgeschlossen und wurde mit DS 21-16987 am 13.10.2021 im Planungs- und Umweltausschuss vorgestellt.
Auf dieser Grundlage soll einem privaten Betreiber öffentlicher Straßenraum zur Verfügung gestellt werden, damit dieser dort bedarfsgerecht und eigenwirtschaftlich Ladepunkte errichtet und betreibt. Zur Gewährleistung eines fairen und transparenten Wettbewerbs gilt es, diesen Betreiber im Rahmen einer Ausschreibung zu ermitteln, sodass anschließend ein Konzessionsvertrag geschlossen werden kann. Ausschreibung und Konzessionsvertrag betrachten - ebenso wie die Bedarfsermittlung - das gesamte Stadtgebiet inklusive der Stadt- und Ortsteile. Das gesamtstädtische Konzessionsvergabeverfahren läuft aktuell.
Zu Fragen 1 und 2:
Die konkrete Standortfindung und -auswahl wird durch den Betreiber in Abstimmung mit der Verwaltung erfolgen. Es ist zu erwarten, dass aus Betreibersicht insbesondere wirtschaftliche Gesichtspunkte sowie technische Kriterien maßgeblich sein werden. Sicherlich ist dabei der Westfalenplatz als zentraler Ort in der engeren Standortwahl, die hinsichtlich der technischen Voraussetzungen, wie der erforderlichen Netzkapazität, geprüft werden muss. Die Konzession bezieht sich auf die Abdeckung des städtischen Ladebedarfs im öffentlichen Raum. Die Auswirkung von Schnellladeparks, Ladepunkten mit einer Leistungsabgabe von bis zu 150 KW, die im halböffentlichen oder privaten Bereich vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr anvisiert sind, sind in der Berechnung des prognostizierten Ladebedarfs, jedoch nicht in der Konzession für den Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum, enthalten.
Zu Frage 3:
Die Verwaltung kann über halböffentliche und private Flächen (hierzu zählen auch die Flächen des Einzelhandels) nicht verfügen. Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur auf diesen Flächen obliegen den jeweiligen Flächeneigentümern. Aus diesem Grund sind Gespräche mit den Betreibern des Einzelhandels in diesem Kontext nicht geplant.
Die Verwaltung besucht aber regelmäßig den Runden Tisch Elektromobilität, den die regionale Energie Agentur 2020 ins Leben gerufen hat und der die Vernetzung der Akteur*innen in der Region verbessert.
Dieser Runde Tisch ist auch offen für Betreiber des Einzelhandels, von denen bereits einige konkrete Ladeprojekte planen oder auch schon realisiert haben.
