Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-18017

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 05.10.2021 erhielt der Bebauungsplan Holzmoor- Nord die Zustimmung des Rates. Einer unserer Hauptkritikpunkte und der von diversen Einsprüchen der Bürger, war dabei immer die Verkehrsbelastung auf der Bevenroder Straße, die durch die geplante Größe des Neubaugebietes zu hoch sein wird. Die Argumentation der Verwaltung stützte sich dabei auf die beiden Verkehrsgutachten, die zeigen, dass die Belastung der Straße von sehr stark in den kritischen Bereich rutschen wird.

Im „Verkehrsgutachten für den Nordosten Braunschweigs“ von WVI wird die Leistungsfähigkeit der Ortsdurchfahrt Querum für den Analysefall 2016 und für den Prognosefall 2030 sogar mit den beiden schlechtesten Kategorien E bzw. F angegeben. Das bedeutet, dass die Angebotsqualität unter bzw. deutlich unter der Untergrenze der netzplanerischen Zielvorstellungen liegt. Dieses Gutachten blieb bei der Betrachtung des Holzmoorgeländes unbeachtet, denn es diente lediglich dem Aus der östlichen Umfahrung des Flughafens.

Mit der Mitteilung vom 25.01.2022 wirft die Verwaltung - nicht einmal drei Monate nach der Zustimmung zum Bebauungsplan -Holzmoor Nord die Basis, auf der die Verkehrsgutachten aufbauen, um. Jetzt wo der zusätzliche Verkehr vom "Rat genehmigt wurde" und die Einsprüche der Bürger erfolgreich vom Tisch gefegt wurden, wird ein Schritt per Mitteilung umgesetzt, der die Rahmenbedingungen grundlegend ändert.

 

Deshalb fragen wir an:

 

1. Hätte der B- Plan Holzmoor Nord mit dem auf Tempo 30 reduzierten Verkehrsfluss auf der Bevenroderstrasse in der Größe genehmigt werden dürfen oder gibt es bereits aktualisierte Verkehrsgutachten?

 

2. Hat die Verwaltung die Geschwindigkeitsänderung auf Tempo 30 km/h bewusst zurückgehalten, bis der Bebauungsplan Holzmoor- Nord beschlossen wurde oder seit wann hatte der Fachbereich Kenntnis von der geplanten Änderung auf Tempo 30 km/h?

 

3. Da sich die Rahmenbedingungen für die Verkehrsgutachten bezüglich des Neubaugebietes Holzmoor- Nord grundlegend ändern werden, hat der Beschluss für den B-Plan Neubaugebiet Holzmoor- Nord noch Rechtssicherheit?

 

Gez.

 

Tatjana Jenzen

BIBS-Fraktion

 

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