Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 22-17888
Grunddaten
- Betreff:
-
Biodiversitätskonzept
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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11.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Inhalt und Zielsetzung
Der Erhalt und die weitere Steigerung der Biodiversität auf dem Gebiet der Stadt Braunschweig ist wichtige Aufgabe und Ziel kommunalen Handelns in Braunschweig.
Mit dem eigenen kommunalen Biodiversitätskonzept in Form eines Maßnahmenkonzeptes (im Folgenden: BDK) positioniert sich die Stadt Braunschweig entsprechend, um die Aktivitäten zur Steigerung der Biodiversität weiter zu strukturieren und zu optimieren.
In den letzten Jahren wurden bereits vielfältige Maßnahmen mit breiter Ausrichtung zum Erhalt und zur Steigerung der Biodiversität entwickelt und umgesetzt. Nur auszugsweise sind die verordnungsrechtlichen Unterschutzstellungsverfahren, Artenschutzmaßnahmen für diverse Artengruppen (eine anschauliche Übersicht ergibt sich insoweit aus der Vorlage "Entwicklung geschützter Tierarten im Stadtgebiet - Sachstand und Öffentlichkeitsarbeit" (Drs. 19-10690)), Umweltbildungsmaßnahmen des Haus Entenfangs sowie die naturschutzfachliche Aufwertung von Grünflächen durch die Anlage von Blühstreifen zu nennen.
Im Rahmen des BDK wurden nunmehr erstmalig konkrete Zielstellungen für die Braunschweiger Naturräume im besiedelten Bereich erarbeitet. Ferner wurden die Naturräume und die jeweiligen Zusammenhänge in verständlicher Tiefe und Sprache erläutert und konkrete Maßnahmen zur Zielerreichung abgeleitet.
Das BDK fügt sich als Maßnahmenkonzept in die bestehenden naturschutzfachlichen konzeptionellen Grundlagen ein und ergänzt diese mit einer konkreten maßnahmenbezogenen Ausrichtung.
2. Verfahren
Ziel des Verfahrens war es, einen möglichst breiten Konsens für den Braunschweig spezifischen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Biodiversität zu erreichen. So wurden die örtlichen Naturschutzträger (BUND, FUN, NABU, Jägerschaft, Fischereiverbände und Naturschutzbeauftragte) wiederholt im Erarbeitungsprozess beteiligt. Die Eingaben wurden jeweils geprüft und in der Folge weitest möglich eingearbeitet. Ferner wurde das BDK auch verwaltungsintern abgestimmt, so dass das BDK größtmögliche Wirkung entfalten kann.
3. Konzeptionelle Ausrichtung
Inhaltlich fokussiert das BDK den innerstädtischen Bereich. Aufgrund von u. a. konkurrierenden Nutzungsansprüchen ergeben sich vor allem für die dicht besiedelten Stadtbereiche bedeutende Herausforderungen und Potentiale. Diese haben besondere Berücksichtigung bei der Erarbeitung des Maßnahmenkataloges gefunden. Außerhalb des dicht besiedelten Raums sind zum Teil bereits gute Entwicklungen zu erkennen, so dass das vorliegende BDK diese Bereiche nur auszugsweise und in gekürzter Form behandelt.
4. Adressatenkreis des BDK und Zuständigkeiten
Das BDK ist an zwei unterschiedliche Adressatenkreise gerichtet.
Im Wesentlichen ist das BDK an die Verwaltung selbst adressiert. Die städtischen Organisationseinheiten erhalten über das BDK einen verständlichen Maßnahmenkatalog, aus dem sich mit geringem zeitlichen Aufwand mögliche naturschutzfachlich sinnvolle Maßnahmen entnehmen lassen, wie das jeweilige städtische Handeln ggf. noch biodiversitätsfördernder ausgerichtet werden kann. Dabei bildet das BDK eine Handlungsempfehlung ab. Die Prüfung der Anwendbarkeit im konkreten Einzelfall bzw. die konkrete Maßnahmenumsetzung und -ausgestaltung erfolgt sodann durch die jeweils zuständigen Organisationseinheiten.
Daneben soll das BDK aber auch einen Überblick über bereits erfolgte sowie laufende städtische Maßnahmen geben, Zusammenhänge erläutern und auf diesem Wege informieren und sensibilisieren.
Dieser Aspekt ist im Kern an die Bürger*innen der Stadt Braunschweig sowie weitere Interessierte adressiert. Um diesen Ansatz abzurunden, sind auch noch Optionen angeführt, die aus der Bürgerschaft zur Steigerung der Biodiversität umgesetzt werden können.
5. Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise und Evaluation
Das BDK schafft einen Rahmen und eine verständliche Fachgrundlage für die Gesamtverwaltung zur Steigerung der Biodiversität in der Stadt Braunschweig. Es wirkt als Handlungsempfehlung für die biodiversitätsrelevanten Organisationseinheiten der Verwaltung. Die konkrete Umsetzung erfolgt in den bestehenden Zuständigkeiten. Nach 5 Jahren wird das BDK zentral durch die Untere Naturschutzbehörde evaluiert und in der Folge ggf. angepasst.
Daneben wird das BDK für alle interessierten Bürger*innen auf der Internetseite des Fachbereichs Umwelt veröffentlicht sowie in gedruckter Form ausgelegt, um weiter zu informieren und zu sensibilisieren.
Damit wird dem essentiellen Querschnittsthema „Steigerung der Biodiversität“ in der Breite der Verwaltung noch stärker Rechnung getragen. Gleichzeitig schafft das BDK einen informierenden Mehrwert für die Braunschweiger Bürgerschaft und in der Folge auch wiederum für die Biodiversität im Stadtgebiet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4 MB
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