Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-17979
Grunddaten
- Betreff:
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Gewährung von Betriebs- und Unterhaltungszuschüssen an Sportvereine; Abschlagszahlungen 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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01.03.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Den in der Anlage genannten Sportvereinen wird für den Betrieb bzw. die Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportaußenflächen (Rasen-Großspielfelder, Rasen-Kleinspielfelder, Tennen-Großspielfelder, Tennen-Kleinspielfelder, Kunststoffrasen-Großspielfelder, Hockey-Kunststoffrasenspielfelder, Beachvolleyballfelder, Golfplätze, Tennisfelder, Tennenrundlaufbahnen, Tennenkurzlaufbahnen, Wurf- und Sprunganlagen) für das Jahr 2022 im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung ein pauschalierter Abschlag in Höhe von 50 % der für das Jahr 2022 geplanten Unterhaltungszuschüsse mit einer Summe von 295.141,07 € bewilligt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß Ziffer 3.6.3 der geltenden Sportförderrichtlinie gewährt die Stadt Braunschweig Sportvereinen für den Betrieb und die laufende Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur pauschalisierte Betriebs- und Unterhaltungszuschüsse. Grundlage sind die vom Rat der Stadt Braunschweig am
05. Oktober 2021 beschlossenen Einzelansätze.
Mit der Ausführung der ersten Pflegemaßnahmen muss im Regelfall Ende März/Anfang April eines jeden Jahres begonnen werden. Um die ordnungsgemäße und fachgerechte Pflege der Sportaußenflächen durch die Vereine sicherzustellen, ist es notwendig, rechtzeitig anteilige finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
Aus diesem Grund sollen allen Vereinen, die derartige Sportaußenflächen unterhalten, Abschläge in Höhe von 50 % der für das Jahr 2022 geplanten Unterhaltungszuschüsse für diese Sportaußenflächen bewilligt werden.
Auf der Sportanlage des Sportverein Lindenberg von 1949 e. V. (laufende Nr. 20) haben sich Veränderungen ergeben, die bei der Bemessung der Abschlagszahlung für das Jahr 2022 berücksichtigt wurden. Im Jahr 2021 erfolgte die Pflege des Rasengroßspielfeldes 2 durch die Sportfachverwaltung. Im Jahr 2022 erfolgt die Unterhaltung durch den Verein, weswegen wieder eine vollständige Bezuschussung erfolgt. Im Jahr 2021 wurde außerdem teilweise auf Brunnenbewässerung umgestellt. Dies führt zu einer teilweisen Berücksichtigung der Positionen im Jahr 2022. Aktuell befinden sich der Sportverein Lindenberg von 1949 e. V. und die Sportfachverwaltung in Gesprächen hinsichtlich einer Übernahme der Sportanlage.
Haushaltsmittel:
Im städtischen Haushalt 2022 sind im PSP-Element 1.42.4210.01.02 – Unterhaltung – ausreichende Haushaltsmittel zur Gewährung der vorgeschlagenen Zahlungen veranschlagt.
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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88,3 kB
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