Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 22-18023
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderantrag Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" - aktueller Sachstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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11.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 13.07.2021 nach Vorberatung im
Grünflächenausschuss der Einreichung eines Zuwendungsantrages zum Bundesprogramm
„Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung zugestimmt. Zielstellung ist
es, eine anteilige (90 %) Förderung für die Pflanzung von 1 055 durch Trockenheit verloren
gegangenen Bäumen sowie als weitere Klimaschutzmaßnahme die Anlage von 7,5 Hektar
Kurzumtriebsplantagen von ca. 1,7 Mio. € zu erhalten. (DS 21-16538-01).
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hatte im Vorfeld in seiner Sitzung am
9. Juni 2021 das genannte Projekt für eine Antragstellung im Bundesprogramm „Anpassung
urbaner Räume an den Klimawandel“ ausgewählt.
Die Verwaltung hatte zuletzt in der Sitzung des Grünflächenausschusses am 12.10.2021 über den Sachstand informiert. (DS 21-17047).
Aktueller Sachstand:
Wie bereits in der Mitteilung 21-17047 erläutert, erfolgt die Betreuung des Förderprogramms im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) durch den Projektträger Jülich (PtJ).
Im Rahmen der weiteren Antragstellung muss nach den einschlägigen bundesrechtlichenVerfahrensregeln zunächst ein gemeinsames Koordinierungsgespräch zwischen der Stadt als Antragsteller (Kommune), der Bundesbauverwaltung (NLBL) und dem BBSR/ PTJ durchgeführt werden.
Das Koordinierungsgespräch dient zur Klärung offener Fragen sowie für die inhaltliche und fachliche Qualifizierung des zu erstellenden Zuwendungsantrages; d. h. die Ergebnisse des Koordinierungsgespräches sind bei der Erstellung des Zuwendungsantrags zu berücksichtigen.
Mit E-Mail vom 08.02.2022 teilte der Projektträger Jülich (PtJ) dem Fachbereich das weitere Vorgehen mit. Vor Erstellen des Zuwendungsantrages wird am 29.03.2022 das beschriebene Koordinierungsgespräch unter Beteiligung des NLBL, des BBSR und des PtJ in Braunschweig durchgeführt werden.
Der Termin gliedert sich danach in zwei Hauptbestandteile:
- dem Gespräch inkl. Präsentation des Projektes (durch den Antragsteller) und Erläuterung des Verfahrensschemas nach RZ-Bau (durch BBSR/NLBL/ PtJ) sowie
- die Begehung des Projektstandortes inkl. Besichtigung der geplanten Maßnahme.
Der Zuwendungsantrag soll nach Durchführung dieses Termins Anfang April erstellt und beim BBSR eingereicht werden.
