Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18000
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung des Pachtvertrages mit dem TSV Eintracht Völkenrode von 1904 e. V. über die Sportanlage Völkenrode
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sportausschuss
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Vorberatung
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01.03.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt hat mit dem Turn- und Sportverein Eintracht Völkenrode von 1904 e. V. (TSV Eintracht Völkenrode) im Jahr 1979 einen Pachtvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren über die Sportanlage Völkenrode abgeschlossen. Mit dem 2. Nachtragsvertrag im Jahr 1990 wurde vorzeitig die Laufzeit bis zum 31.03.2015 verlängert. Vertragsgemäß erfolgt seitdem eine Verlängerung des Vertrages jeweils um ein Jahr. Der Verein hat die Verwaltung nunmehr gebeten, den Pachtvertrag für die Dauer von 20 Jahren zu verlängern.
Hintergrund dieses Antrages ist die geplante Erweiterung des bestehenden Sportfunktionsgebäudes auf der Sportanlage Völkenrode sowie die zukünftig noch engere Zusammenarbeit zwischen dem TSV Völkenrode und dem TSV Watenbüttel von 1920 e. V. (TSV Watenbüttel):
Ausgangslage
Durch einen Wasserschaden wurde das Funktionsgebäude auf der Sportanlage Watenbüttel im Februar 2021 stark geschädigt. Die erforderlichen Investitionen zur vollständigen Wiederinbetriebnahme stehen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu dem auch nach der Behebung des Wasserschadens stark sanierungsbedürftigen Zustand des Gebäudes.
Der Trainings- und Spielbetrieb der Fußballabteilung des TSV Watenbüttel wird momentan vorrangig auf der Sportanlage Völkenrode durchgeführt. Die Herrenfußballspieler der Vereine im Seniorenbereich spielen ausschließlich in einer Spielgemeinschaft mit insgesamt vier Mannschaften zusammen im Ligabetrieb. Seit 2014 besteht ein Kooperationsvertrag zwischen dem TSV Watenbüttel und dem TSV Eintracht Völkenrode, in dem u. a. die synergetische Nutzung der vorhandenen Sportstätten beschrieben ist. Dieser Kooperationsvertrag wurde im Januar 2022 inhaltlich aktualisiert und die Kooperation dadurch spürbar intensiviert.
Aufgrund des abgängigen Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Watenbüttel besteht die Bereitschaft beider Vereine, die Sportanlage Völkenrode gemeinsam für den Trainings- und weilweise für den Spielbetrieb der Fußballsparte aber auch für das Vereinsleben zu nutzen, wobei das Naturrasenspielfeld in Watenbüttel dauerhaft erhalten bleiben soll.
Geplante Erweiterung des bestehenden Sportfunktionsgebäudes auf der Sportanlage Völkenrode
Das auf der Sportanlage Völkenrode vorhandene Sportfunktionsgebäude ist in einem hochbaulich soliden Zustand. Allerdings bestehen u. a. keine barrierefreien Sanitärräume.
Die Durchführung des Großteils des Trainings- und Spielbetriebes der Spielgemeinschaften zwischen dem TSV Watenbüttel und dem TSV Eintracht Völkenrode auf der Sportanlage Völkenrode führt aktuell dazu, dass die Kapazitäten an Umkleide- und Sanitärräumen nicht mehr ausreichen. Die ebenfalls dort trainierenden Jugendmannschaften des TSV Eintracht Völkenrode erhöhen den Bedarf an räumlichen Ressourcen noch weiter.
Der TSV Eintracht Völkenrode plant, das Funktionsgebäude durch eine bauliche Erweiterung mit zusätzlichen inklusiven Sanitärräumen zu optimieren und auszubauen. Zur Finanzierung einer derartigen Maßnahme ist der Verein auf Zuschüsse der Stadt und des Landes angewiesen.
Zum jetzigen Zeitpunkt erfüllt die Vertragssituation für das gepachtete Sportfunktionsgebäude weder die Förderkriterien des Landessportbundes Niedersachsen e. V. noch die Voraussetzungen nach Ziffer 3.6.2 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig.
Demnach kann die Stadt für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von vereinseigenen Sportstätten oder Teilen von Sportstätten wie z.B. Sportfunktionsgebäuden, die sich im Eigentum von Sportvereinen befinden oder dem Eigentum gleichstehende langfristige Rechte (z.B. aus Erbbaurechtsverträgen) bzw. langfristig vertraglich eingeräumte Nutzungsrechte (z.B. aus Pachtverträgen) mit einer Laufzeit von in der Regel noch mindestens 12 Jahren ab dem Jahr der Antragstellung bestehen, Zuwendungen gewähren.
Ein langfristig vertraglich eingeräumtes Nutzungsrecht besteht nach der aktuellen Vertragslage zwischen der Stadt und dem TSV Eintracht Völkenrode allerdings nicht. Um einen prüffähigen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses einreichen zu können, ist der aktuelle Pachtvertrag in einen langfristigen Pachtvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren abzuändern. Ein entsprechender schriftlicher Antrag des TSV Eintracht Völkenrode liegt der Verwaltung inzwischen vor.
Die Verwaltung bewertet aus sportfachlicher Sicht das Modernisierungskonzept des Vereins als innovativ und sinnvoll. Auch die angestrebte optimierte Nutzung der Infrastruktur und die Zusammenarbeit der beiden Sportvereine wird positiv durch die Verwaltung beurteilt. Daher wird empfohlen der gewünschten Verlängerung des Pachtvertrages zuzustimmen.
Als Anlage ist der Entwurf des 3. Nachtragsvertrages zum Pachtvertrag vom 20.08.1979 beigefügt. Insbesondere die weitergehende Berücksichtigung der Belange des TSV Watenbüttel auf der Sportanlage Völkenrode empfiehlt die Verwaltung vertraglich festzuhalten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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101,9 kB
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