Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-18093

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Alt- und Totholz ist ein wichtiger Bestandteil eines funktionierenden Ökosystems im Wald und in gestalteten Grünflächen und Parks.

Zahlreiche Tierarten sind auf Totholz als Lebensraum, Höhlenbrutstätte oder Teil ihrer Nahrungskette angewiesen. In der Natur sind abgestorbene Bäume im Laufe ihres weiteren Vergehens somit ein wichtiger Bestandteil des biologischen Kreislaufes und tragen erheblich zum Erhalt der Biodiversität bei.

 

Auch einfache Baumstümpfe, die bei Baumfällarbeiten als sog. Mikrohabitate erhalten bleiben, könnten somit einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz und zur Steigerung der Biodiversität leisten.

Insbesondere, weil diese Altholzstämme oftmals bereits über narliche Hohl- und Höhlenstrukturen verfügen.

 

In Braunschweig werden Baumstämme bei notwendigen Fällungen allerdings in der Regel bis kurz über dem Boden entfernt.

Wo dies z.B. aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zwingend erforderlich ist, könnten aus Sicht der Grünen Ratsfraktion in Zukunft diese biologisch wertvollen Reststammstrukturen häufiger bis zu einer Höhe von 1,5 m bis 3 m stehen bleiben.

Auf diese Weise könnte sehr umfangreich und kostengünstig Biodiversität natürlich gefördert werden, ohne dass aufwendig technische Maßnahmen, z.B. der Bau von Insektenunterkünften oder ähnlichen künstlich geschaffenen "Lebensraum-Bauwerken", notwendig würde.

 

Hierzu bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1. Welche Erfahrungen konnten in Braunschweig bereits mit Alt- und Totholz zur Steigerung der ökologischen Qualität von Grünflächen gesammelt werden?

 

2. Teilt die Verwaltung die Einschätzung, dass z.B. der Verbleib toter Stämme oder Baumstümpfe wie oben beschrieben einen Beitrag zum Artenschutz und zur Steigerung der Biodiversität leisten kann?

 

3. Welche Typen von Standorten (z.B. Grünflächen, Parks, straßenbegleitende Standorte) sind aus Sicht der Verwaltung besonders gut geeignet, um Baumstümpfe als Mikrohabitate mit einer Höhe zwischen 1,5 m und 3 m zur Förderung der ökologischen Vielfalt stehen- oder ggf. auch liegenzulassen?  

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Anlagen

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