Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-18098

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Der Anmietung von Flächen in der Friedrich-Seele-Straße 7, 1. + 2. OG, für einen festen Zeitraum von 10 Jahren, mit anschließender jährlicher Verlängerung wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Ausgangslage:

Die Verwaltung plant alle Organisationseinheiten, welche im Rahmen der Eingliederungshilfe tätig sind, an einem zentralen Ort, dem sogenannten „Haus der Eingliederungshilfe“ zusammenzuführen.  

 

Sachverhalt:

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) tritt bereits seit dem 1. Januar 2017 stufenweise in Kraft, mit dem Ziel der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Eingliederungshilfe. Die damit verbundenen erheblichen Veränderungen in vielen Bereichen der Arbeit, insbesondere der Fachbereiche 50 und 51, erforderten nicht nur ein Umdenken aller beteiligten Verwaltungsbereiche und Institutionen, vielmehr brachte diese Aufgabenstellung auch Veränderungen der vorhandenen Ressourcen mit sich.

Im Rahmen einer Projektgruppe im Auftrag des Oberbürgermeisters erfolgte daher die Festlegung, dass die Betreuung aller betroffenen Kinder und Jugendlichen im FB 51 erfolgt, die Erwachsenen werden weiterhin durch den FB 50 betreut.

Final soll die Eingliederungshilfe sowohl für die Kinder und Jugendlichen als auch für die Erwachsenen in einer Liegenschaft, in einem „Haus der Eingliederungshilfe“, zusammengeführt werden und damit von einem Dienstgebäude aus erfolgen.

Seit dem 01.04.2021 werden alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen vom FB 51 betreut. Da zu diesem Zeitpunkt räumlich keine Interimslösung möglich war, erfolgte der Übergang im Gebäudebestand des FB 51, was bis heute eine ausgesprochen angespannte Raumsituation mit sich bringt, die durch die Corona Pandemie noch verschärft wurde.

 

Die räumliche Trennung der Personenkreise U18 und Ü18 soll im „Haus der Eingliederungshilfe“ schnellstmöglich aufgelöst werden. Zum 01.07.2022 ist daher die Anmietung des Objekts Friedrich-Seele-Str. 7 geplant.

 

 

 

Das Objekt ist gut dafür geeignet, die Eingliederungshilfe an einem Standort zu vereinen und gleichzeitig die strategischen Ziele der Stadt Braunschweig bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes vom 21.11.2017 zu erreichen. Es ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Der Mietbereich ist barrierefrei erreichbar.             

Das „Haus der Eingliederungshilfe“ soll daher in dem Objekt „Friedrich-Seele-Straße 7“ untergebracht werden.  Alle rat- und hilfesuchenden Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderungen werden dann von der Antragstellung bis zur Leistungsgewährung in dieser Liegenschaft beraten und unterstützt.

Die anzumietende Nutzfläche in der Friedrich-Seele-Straße 7 umfasst ca. 2.531,82 m² inklusive Gemeinschaftsflächen und liegt im 1. und 2. OG. Hinzu kommen 60 Kfz-Einstellplätze im Innenhof. Die IT-Anbindung an das städtische Daten- und Telefonnetz ist bereits durch die Nutzung der Abt. Bürgerangelegenheiten im 3. OG vorhanden und muss ab Übergabepunkt nur angebunden werden. 

 

Vorgesehen ist ein Mietvertrag ab dem 01.07.2022 mit einer festen Laufzeit von 10 Jahren bis zum 30.06.2032. Im Anschluss an diese Festlaufzeit verlängert sich der Mietvertrag um jeweils ein weiteres Jahr, kündbar mit einer 12-monatigen Frist von beiden Vertragsparteien.

 

Der Mietzins kann aufgrund der Lage und des Zustandes der Mietfläche als angemessen betrachtet werden.

 

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