Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-17747

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Im Dezember hat der Bezirksrat aus der Presse erfahren, dass im Eichtal 36 hochpreisige Wohnungen und vier Penthäuser gebaut werden. Die Baugenehmigung dazu erteilt die Stadt Braunschweig ohne Beteiligung der politischen Gremien nach § 34 BauGB.

 

Im Westlichen Ringgebiet wurden in den letzten 15 Jahren zahlreiche Wohnbebauungen ohne Beteiligung der politischen Gremien erstellt. Die genaue Anzahl können wir nur schätzen. Sie beträgt aber weit über 500 neue Wohnungen.

 

Der neu geschaffene Wohnraum ist fast ausschließlich Privateigentum und befindet sich im mittleren bis gehobenem Preissegment. Der Ratsbeschluss, Neubauten mit 20% sozialen Wohnungsbau auszuschreiben, wurde in keinem dieser Bauvorhaben berücksichtigt, weil sie entweder vor dem Ratsbeschluss errichtet wurden und/oder eine rechtliche Einflussnahme der Stadt Braunschweig mangels Bauleitplanung nicht möglich war. Mit den zu erwartenden neuen Umnutzungen und

Neubauten von über 1000 Wohneinheiten in den nächsten Jahren, wie auf dem Bühlergelände, Feldstraße, An der Schölke, Holwedestraße, JVA Rennelberg die über B-Plan und mit

städtebaulichen Verträgen entwickelt werden, gibt es im Westlichen Ringgebiet weitere Bauvorhaben, die ohne Würdigung der erklärten politischen Ziele geplant werden – aktuell die 40 Wohneinheiten in der Eichtalstraße.

Wenn Wohnungsbauprojekte ohne die Umsetzung der wohnungsbaupolitischen und klimapolitischen Grundsätze von Rat und Verwaltung umgesetzt werden, ist eine Gentrifizierung vorprogrammiert und die Erreichung der Klimaschutzziele bis 2030 gefährdet.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1. 

Wie stellt die Verwaltung sicher, dass unterschiedliche Bevölkerungsgruppen auch weiterhin im westlichen Ringgebiet bezahlbaren Wohnraum finden und die wohnungsbaupolitischen und klimapolitischen Grundsätze des Rates von der Verwaltung umgesetzt werden?

 

2. 

Was unternimmt die Verwaltung um unabhängig von der Wohnraumschaffung Klimaneutralität in unserem Stadtbezirk bis 2030 sicherstellen?

 

3. 

Warum genehmigt die Verwaltung in der Eichtalstraße eine Umwidmung eines reinen

Gewerbegebietes nach §34 BauBG in hochpreisiges Wohnen ohne dort lenkend über

Bauleitplanung einzugreifen um die wohnungsbaupolitischen und klimapolitischen Ziele

umzusetzen, zumal absehbar ist, dass auch die restlichen Grundstücke zwischen Eichtalstraße und Ringgleis einer neuen baulichen Nutzung zugeführt werden und die Wohnnutzung der Darstellung des F-Planes widerspricht?

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Peter Rau – Fraktionsvorsitzender B90/ Die Grünen

Stefan Hillger- Fraktionsvorsitzender SPD

Henning Glaser – Fraktionsvorsitzender CDU

Ursula Weiser- Rolle – Fraktionsvorsitzende DIE FRAKTION

Michael Föllner - FDP
 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise